Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
216 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
16.02.12, 06:24
Aktualisiert
17.05.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 44/2012
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 03.02.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
29.02.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
26.03.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Investitionskostenzuschüsse für den U3-Ausbau
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die dem Jugendamt als Budget zugewiesenen Landes- und Bundesmittel für den U3-Ausbau
werden wie folgt verteilt:
1.
2.
3.
4.
5.
St. Barbara
90.661,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 127.017 €
St. Kunibert
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 91.483 €
St. Martinus
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 107.700 €.
Waldorf
170.000,- € Landesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 310.000 €
Tagespflege 14.300,- € Landesmittel.
Die restlichen Landesmittel in Höhe von 410.051,- € stehen für die Maßnahmen in städtischer
Trägerschaft zur Verfügung.
Begründung:
Mit Erlass vom 25. Januar 2012 regelt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW die Verteilung der für den U3-Ausbau noch zur Verfügung stehenden
Bundesmittel in Höhe von 75 Millionen Euro. (Insgesamt standen 480 Millionen Euro zur
Verfügung.) Es verteilt die Mittel anteilmäßig auf die einzelnen Jugendamtsbezirke mit der
Maßgabe, dass die Jugendämter eigenverantwortlich entscheiden, welche Maßnahmen gefördert
werden.
Die Jugendämter sollen dem Landesjugendamt mitteilen, ob bereits gestellte Anträge
Berücksichtigung finden, oder ob neue Anträge gestellt werden.
Die nunmehr für die einzelnen Jugendämter reservierten Mittel sollen bis zum 30. Juni 2012
beantragt werden. Andernfalls werden sie neu vergeben.
Für Erftstadt stehen aus den restlichen Bundesmitteln 199.453,- € zur Verfügung, die zwingend
bis zum 31.12.2013 verausgabt sein müssen.
Zur Beschleunigung des Verfahrens werden auch Anträge auf Ausnahme zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn bewilligt.
Die Bundesmittel setzen bei folgender Platzpauschale einen mindestens 10 %igen Eigenanteil
voraus:
Neubau
pro Platz
Bundesmittel 18.000 €
Aus-/Umbau pro Platz
Bundesmittel 7.650 €
Einrichtung pro Platz
Bundesmittel 3.150 €
Mit gleichem Erlass regelt das Ministerium auch – vorbehaltlich der Zustimmung des
Haushaltsgesetzgebers – die weitere Bereitstellung von Landesmitteln. Auch diese werden den
Jugendämtern als fachbezogene Pauschale zur eigenverantwortlichen Entscheidung zugewiesen.
Die Regeln zum vorzeitigen Baubeginn gelten dabei nicht.
Nach dem Erlass stehen für Erftstadt
in 2012 106.375,- € und
in 2013 119.672,- € zur Verfügung.
In 2011 wurden bereits 267.174,- € zur Verausgabung in 2011 und 160.304,- € zur Verausgabung
in 2012 zur Verfügung gestellt. Von diesen Geldern stehen 208.000,- € aus 2011 noch zur
Verfügung. Die 160.304,- € aus 2012 sollen für Dirmerzheim verwandt werden.
Die Landesmittel setzen bei folgender Platzpauschale keine Eigenmittel voraus:
Neubau
pro Platz
Aus-/Umbau pro Platz
Einrichtung pro Platz
Landesmittel 17.000 €
Landesmittel 5.100 €
Landesmittel 1.700 €
Insgesamt hat das Land NRW mit den angekündigten Mitteln für 2012 und 2013 ca. 400 Millionen
Euro für den U3-Ausbau bereit gestellt.
Der Erlass des Landes soll nach der Krippenkonferenz am 19.12.2011 dazu dienen, den U3Ausbau zu beschleunigen, indem die Kommunen Planungs- und Finanzierungssicherheit
bekommen.
Für Erftstadt stehen demnach für alle noch ausstehenden Maßnahmen kapp 800.000,- € zur
Verfügung, nämlich
199.453,- € an Bundesmitteln und
594.351,- € an Landesmitteln.
Folgende Maßnahmen sind bereits umgesetzt aber noch nicht bezuschusst:
1. St. Barbara
2. St. Kunibert
3. St. Martinus
Umbau
Umbau
Umbau
10 Plätze
6 Plätze
6 Plätze
Höchstzuschuss durch Bundesmittel 108.000,- €
Höchstzuschuss durch Bundesmittel 64.800,- €
Höchstzuschuss durch Bundesmittel 64.800,- €
Folgende Maßnahmen stehen in ihrer Umsetzung noch aus:
4. Dirmerzheim
5. Herrig
Neubau
Umbau
10 Plätze
10 Plätze
Höchstzuschuss durch Landesmittel 160.304,- €
Höchstzuschuss durch Landesmittel 68.000,- €
-2-
6.
7.
8.
9.
Blessem
Köttingen
Friesheim
Waldorf
Umbau
Neubau
Neubau
Neubau
10 Plätze
20 Plätze
20 Plätze
10 Plätze
Höchstzuschuss durch Landesmittel 68.000,- €
Höchstzuschuss durch Landesmittel 340.000,- €
Höchstzuschuss durch Landesmittel 340.000,- €
Höchstzuschuss durch Landesmittel 170.000,- €
Folgende Maßnahmen sind noch nicht geplant:
10. Lech.-Nord
11. Liblar
Neubau
Umbau
15 Plätze
10 Plätze
Höchstzuschuss durch Landesmittel 255.000,- €
Höchstzuschuss durch Landesmittel 68.000,- €
Zusätzlich stehen noch Einrichtungskostenzuschüsse für 19 Tagespflegepersonen in Höhe von
insgesamt 14.300,- € aus.
Die Zuschüsse sind keinesfalls auskömmlich für alle noch anstehenden Maßnahmen. Noch gar
nicht aufgeführt sind die Baumaßnahmen, die im Zuge der inklusiven Planung für
- allerdings nicht sehr viele - unter 3-Jährige hinzukommen. (Dies sind in Kierdorf, Gymnich und
Liblar insgesamt 15 Kinder.)
Es muss nun entschieden werden, wie die als Budget zugewiesenen Landes- und
Bundesmittel verteilt werden.
Die Verwaltung hält es für richtig, die noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe
199.453 € auf die drei katholischen Träger zu verteilen, die ihre Maßnahmen bereits
abgeschlossen haben im Vertrauen auf eine höchstmögliche Bezuschussung. Die Träger
bekommen zwar nicht den vollständigen möglichen Zuschuss, erhalten aber zumindest 84 %.
Demnach sollten bekommen:
6. St. Barbara
7. St. Kunibert
8. St. Martinus
90.661,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 127.017 €
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 91.483 €
54.396,- € Bundesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 107.700 €
Von den 594.351,- € an Landesmitteln sollten der letzte freie Träger und die Tagespflegepersonen
Zuschüsse erhalten:
9. Waldorf
170.000,- € Landesmittel bei Gesamtkosten in Höhe von 310.000 €
10. Tagespflege 14.300,- € Landesmittel
Die restlichen Landesmittel in Höhe von 410.051,- € stehen für die Maßnahmen in städtischer
Trägerschaft zur Verfügung.
Nach der obigen Aufstellung konnte mit 1.299.304 € gerechnet werden. Die Minderzuschüsse in
Höhe von 889.253 € erhöhen insofern den Eigenanteil der Stadt Erftstadt.
Auch wenn die Fördermittel viel zu gering sind, steht die Stadt Erftstadt in der Verpflichtung, die
neuen U3-Plätze unverzüglich zu schaffen.
Die Neubaumaßnahmen, die im Zuge der inklusiven Planung umgesetzt werden müssen, fallen
aus der Bezuschussung heraus.
Übernehmen freie Träger davon Projekte, rät die Verwaltung zu Investorenmodellen. Die damit
zusammen hängenden Miet- und Einrichtungsfinanzierungsfragen bedürfen aber einzelner
Ratsbeschlüsse.
Um in Friesheim Kosten zu sparen, geht die Verwaltung planerisch, wie bisher, von zwei Gruppen
aus, baut aber vorerst nur eine. Erst wenn der Bedarf für eine weitere Gruppe sich für den
ländlicheren Teil Erftstadts in der tatsächlichen Inanspruchnahme abzeichnet, soll die zweite
Gruppe unverzüglich errichtet werden.
-3-
Die folgende Aufstellung der bereits umgesetzten und bezuschussten Maßnahmen komplettiert
die Darstellung der Fördersituation im U3-Bereich in Erftstadt:
Kita
St. Lambertus, Bliesheim
Bliesheim, städt.
Borr, städt.
Plätze
6
16
6
Neubau/
Umbau/
Einrichtung
Neubau
Bewilligung
Betrag in
Euro
24.09.10
108.000
Landesmittel
/
Bundesmittel
Bund
Neubau
22.12.10
288.000
Land
Einrichtung
10.03.11
18.900
Bund
St. Pantaleon, Erp
10
Umbau
29.04.10
108.000
Bund
Gymnich, städt.
16
Neubau
10.03.11
288.000
Bund
Einrichtung
30.09.10
9.450
Bund
Baumschule, Lechenich
3
St. Kilian, Lechenich
16
Umbau
18.08.10
141.300
Bund
Lechenich-Süd, städt.
16
Neubau
22.12.10
6
Umbau
22.06.11
200.611
87.389
40.800
Bund
Land
Land
10
Neubau
09.04.10
180.000
Bund
6
Neubau
10.03.11
66.100
Bund
Einrichtung
verschieden
17.990
18.500
Bund
Land
St. Alban, Liblar
Evang. Kita, Liblar
Willy-Brandt-Str., städt.
Tagespflege
68
I.V.
(Erner)
-4-