Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
12.04.16, 18:06
Aktualisiert
12.04.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.04.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-90/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung eines Pflanzbeetes zu einer Parkplatzfläche
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 28.12.2015 ist bei der Gemeinde ein Antrag eingegangen, in der
Kreuzfelder Straße ein Pflanzbeet in eine Parkplatzfläche umzuwandeln. Der Antrag sowie
ein Lageplan waren der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 16.02.2016 beigefügt.
In der Kreuzfelder Straße befinden sich 2 Pflanzbeete, die ursprünglich mit jeweils einem
Baum bepflanzt waren. Beide Bäume wurden in den letzten Jahren durch Fremdfahrzeuge zerstört. Ein Baum wurde zwischenzeitlich ersetzt, das zweite Pflanzbeet liegt seit
mehreren Jahren brach. Die Pflasterränder sind umseitig abgesackt.
Anwohner stellen nunmehr den Antrag, dieses Beet in eine Parkplatzfläche umzuwandeln.
Sie begründen diesen damit, dass in dieser Straße der Bedarf an Parkplätzen ohnehin
zunehme und zudem eine erneute Aufstellung eines Baumes ggf. auch verkehrstechnisch
zu überdenken sei, da dort, wie vorhin erwähnt, bereits zweimal Bäume umgefahren
worden seien.
Der Antrag wurde in der 11. Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 16.02.2016 beraten mit dem einstimmigen Beschluss, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen. In der Beratung hatte Ausschussmitglied Natus-Can darauf
hingewiesen, dass einen solchen Beschluss nur der Haupt- und Finanzausschuss treffen
könne. Die Verwaltung war weiterhin beauftragt worden, mit dem Antragsteller ein
Gespräch dahingehend zu führen, ob er bereit sei, die gesamten Kosten der Maßnahme
zu übernehmen
In dem zwischenzeitlich mit dem Antragsteller geführten Gespräch hat dieser mitgeteilt,
dass er hierzu nicht bereit sei.
Drucksache VL-90/2016
Seite - 2 -
Er habe als Eigentümer einer ortsansässigen Tiefbaufirma die Gemeinde bereits in
jüngerer Vergangenheit bei Wegebau ohne Verrechnung von Lohnkostenanteilen
unterstützt. Damit die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt, sei er
ebenfalls einverstanden, wenn die Gemeinde das Beet auf eigene Kosten in den
Urzustand (Baum mit Unterbepflanzung) zurückversetzt.
Einer weiteren möglichen Kostenübernahme möchte der Antragsteller nicht zustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Herstellung der Parkplatzfläche durch den gemeindlichen Bauhof entstehen
schätzungsweise Kosten in Höhe von 3.274,05 €. Ein Angebot einer ortsansässigen
Tiefbaufirma beläuft sich auf 809,20 € inkl. Mehrwertsteuer.
Bei Ersatz des Baumes fallen Kosten in Höhe von ca. 250,00 € an; diese stehen bei
Kostenstelle 54541000/521200 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, aus Kostengründen nur den Ersatz des Baumes vorzunehmen.
Der Antrag zur Änderung des Pflanzbeetes wird daher abgelehnt.
Der Bürgermeister
(Göbbels)