Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.06.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-118/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Bereich Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 731 (Am Weiherhof)
Sachdarstellung:
Im Ortsteil Pier an der Straße Am Weiherhof befindet sich bekanntlich ein Gastronomiebetrieb. Der Inhaber hat nun das Nachbargrundstück (Flurstück 731) erworben und plant dort
die Errichtung eines Mehrfamilienhauses.
Für den Bereich des Gastronomiebetriebes sowie des geplanten Bauvorhabens gilt der
rechtsverbindliche Bebauungsplan E 6, 7. Änderung. Vor dem Grundstück des Gastronomiebetriebes setzt der Bebauungsplan eine quer angelegte Parkplatzfläche fest.
Hierdurch und bedingt durch die dort in der Verkehrsfläche vorhandene Verschwenkung
wurde das dortige Baufenster im Gegensatz zu den anderen an der K 27 liegenden
Grundstücke entsprechend nach hinten verschoben.
Um auf dem angrenzenden Grundstück (Flurstück 731) ebenfalls den Baukörper im
rückwärtigen Bereich anordnen zu können wurde beantragt, den Bebauungsplan in
diesem Bereich dergestalt zu ändern, dass das bestehende Baufenster um 10 m nach
hinten verschoben wird. Um den städtebaulichen Gesamtzusammenhang zu wahren, ist
dies nicht nur für das Flurstück 731 sondern auch für das unmittelbar angrenzende
Flurstück 504 durchzuführen.
Der Antrag ist zu begrüßen, da hierdurch die freie Sichtachse sowie das homogene
Erscheinungsbild an der K 27 in diesem Bereich erhalten bleibt.
Es ist lediglich die Änderung der Planzeichnung, bezogen auf die Baufensteranordnung,
sowie damit verbunden die Anpassung der Begründung erforderlich. Eine Änderung der
sonstigen zeichnerischen als auch textlichen Festsetzungen ist nicht notwendig.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, weshalb das vereinfachte Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.
Drucksache VL-118/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes E 6, 8. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB im Wege des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)