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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier hier: Bereich Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 731 (Am Weiherhof))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Bereich Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 731 (Am Weiherhof)) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier
hier: Bereich Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 731 (Am Weiherhof))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-118/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes E 6 Umsiedlungsstandort für Pier hier: Bereich Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 731 (Am Weiherhof) Sachdarstellung: Im Ortsteil Pier an der Straße Am Weiherhof befindet sich bekanntlich ein Gastronomiebetrieb. Der Inhaber hat nun das Nachbargrundstück (Flurstück 731) erworben und plant dort die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Für den Bereich des Gastronomiebetriebes sowie des geplanten Bauvorhabens gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan E 6, 7. Änderung. Vor dem Grundstück des Gastronomiebetriebes setzt der Bebauungsplan eine quer angelegte Parkplatzfläche fest. Hierdurch und bedingt durch die dort in der Verkehrsfläche vorhandene Verschwenkung wurde das dortige Baufenster im Gegensatz zu den anderen an der K 27 liegenden Grundstücke entsprechend nach hinten verschoben. Um auf dem angrenzenden Grundstück (Flurstück 731) ebenfalls den Baukörper im rückwärtigen Bereich anordnen zu können wurde beantragt, den Bebauungsplan in diesem Bereich dergestalt zu ändern, dass das bestehende Baufenster um 10 m nach hinten verschoben wird. Um den städtebaulichen Gesamtzusammenhang zu wahren, ist dies nicht nur für das Flurstück 731 sondern auch für das unmittelbar angrenzende Flurstück 504 durchzuführen. Der Antrag ist zu begrüßen, da hierdurch die freie Sichtachse sowie das homogene Erscheinungsbild an der K 27 in diesem Bereich erhalten bleibt. Es ist lediglich die Änderung der Planzeichnung, bezogen auf die Baufensteranordnung, sowie damit verbunden die Anpassung der Begründung erforderlich. Eine Änderung der sonstigen zeichnerischen als auch textlichen Festsetzungen ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, weshalb das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Drucksache VL-118/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Antragsteller. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes E 6, 8. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)