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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 und ihrer Anlagen an den Rat)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 12.02.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 030-11 Vorlagennummer: VL-49/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 und ihrer Anlagen an den Rat Sachdarstellung: Der am 15. Februar 2016 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet, a) ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW zu verweisen, b) in der darauf folgenden Ratssitzung den Erlass der Haushaltssatzung 2016 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen. Das Haushaltssicherungskonzept 2016 wird dem Rat mit der Einladung zur endgültigen Beschlussfassung des Haushalts vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen: - - - Drucksache VL-49/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen entgegenzunehmen und ihn zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der darauf folgenden Ratssitzung soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2016 beraten und beschlossen werden. Der Bürgermeister (Göbbels)