Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 12.02.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
030-11
Vorlagennummer: VL-49/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 und ihrer Anlagen an den Rat
Sachdarstellung:
Der am 15. Februar 2016 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW
dem Rat mit der Bitte zugeleitet,
a) ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO
NRW zu verweisen,
b) in der darauf folgenden Ratssitzung den Erlass der Haushaltssatzung 2016 gemäß
§ 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.
Das Haushaltssicherungskonzept 2016 wird dem Rat mit der Einladung zur endgültigen
Beschlussfassung des Haushalts vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Drucksache VL-49/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen entgegenzunehmen und ihn zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und
Finanzausschuss zu verweisen. In der darauf folgenden Ratssitzung soll über den Erlass
der Haushaltssatzung 2016 beraten und beschlossen werden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)