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Beschlussvorlage (Entwurf Haushaltssatzung 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
51 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Beschlussvorlage (Entwurf Haushaltssatzung 2016) Beschlussvorlage (Entwurf Haushaltssatzung 2016)

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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Langerwehe in der Sitzung am _________ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 28.510.860 € 31.477.030 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.254.710 € 28.592.930 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.224.100 € 3.948.400 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.724.300 € 1.282.400 € festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.724.300 € festgesetzt. Der Betrag von 1.000.000 € ist zur Umschuldung zu verwenden. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0€ festgesetzt. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt. 2.966.170 € §5 (deklaratorisch) Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wurde auf 30.000.000 € festgesetzt. §6 (deklaratorisch) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. 1.1 1.2 2. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer auf 340 % 560 % 493 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2021 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 Hinsichtlich der Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW gilt Folgendes: Als erheblich i.S. des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 € übersteigen. Mehraufwendungen und -auszahlungen., die den Haushalt nicht belasten (z.B. durchlaufende Gelder und ertrags- bzw. einzahlungsbedingte Mehraufwendungen/-auszahlungen) und Jahresabschlussbuchungen gelten ohne Rücksicht auf ihre Höhe als unerheblich. Das gilt auch für Fälle, in denen nachträgliche Erstattungen aufgrund bestehender Verpflichtungen zu leisten sind (z.B. Sozialleistungen). Im Falle der Abwesenheit des Bürgermeisters wird die Entscheidung nach § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW über die Leistung nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen auf den allgemeinen Vertreter übertragen. §9 Die Wertgrenze für Investitionen, die gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Investitionsmaßnahmen unterhalb dieser Wertgrenze können als Einzelmaßnahmen ausgewiesen werden. Aufgestellt: Langerwehe, den 15.02.2016 Jürgen Fiedler (Kämmerer) Bestätigt: Langerwehe, den 15.02.2016 Heinrich Göbbels (Bürgermeister)