Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
567 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
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Vorbericht
zum Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe
für das Haushaltsjahr 2016
Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
I.
Allgemeines
Seit dem Haushaltsjahr 2009 erfasst die Gemeinde Langerwehe ihre Geschäftsvorfälle nach
dem System des NKF, welches der kaufmännischen doppelten Buchführung sehr ähnlich ist.
Der Haushaltsplan besteht nach § 1 Absatz 1 GemHVO aus folgenden Teilen:
dem Ergebnisplan
dem Finanzplan
den Teilplänen
dem Haushaltssicherungskonzept, sofern ein solches erstellt werden muss
(dies ist in der Gemeinde Langerwehe der Fall)
Des Weiteren ist dem Haushalt der Gemeinde Langerwehe unter Beachtung des § 1 Absatz
2 GemHVO Folgendes beigefügt:
1. der Vorbericht
2. der Stellenplan
3. die Bilanz des Vorvorjahres (2014 – im Entwurf)
4. die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
5. die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
6. die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
Auf eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wurde verzichtet, da solche nicht
bestanden.
Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaftung und den Abschluss auf drei Komponenten:
Produktorientierung
Der Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Die
vorgeschriebene Mindestgliederung von 17 Produktbereichen ist erfüllt, da der 17. Produktbereich Stiftungen umfasst, die in der Gemeinde Langerwehe nicht vorkommen und dieser
insoweit entfällt.
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
II.
Eckdaten des Haushalts 2016
Für die Gemeinde Langerwehe wird der Haushalt für ein Jahr mit einem perspektivischen
Haushaltsausgleich im Jahr 2021 aufgestellt.
Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen
für das Planjahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017 bis 2026.
Der Fehlbedarf des Jahres 2016 in Höhe von 2,96 Mio. € kann in den Folgejahren immer
weiter reduziert werden, so dass im Jahre 2021 ein Überschuss eingeplant werden kann.
Die weitere Haushaltskonsolidierung in den Folgejahren muss allerdings vorrangiges Bestreben bleiben.
Nach § 76 GO ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
1.
Ergebnisplan 2016
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von
2.966.170 € ab.
a)
Erträge
Die ordentlichen Erträge setzen sich im Haushaltsjahr 2016 wie folgt zusammen:
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Summe
14.131.200 €
7.267.850 €
500 €
4.298.610 €
436.350 €
1.740.200 €
623.900 €
28.498.610 €
Größte Ertragspositionen sind die Steuern und ähnlichen Abgaben, auf die 49,59 % der
Gesamterträge entfallen. Diese Erträge sind realistisch, da sie auf der Basis der aktuellen
Steuerschätzungen kalkuliert wurden. Der bei der Gewerbesteuer gebildete Ansatz ist aufgrund der vorjährigen Planansätze und Ergebnisse geschätzt worden. Hinzugerechnet wird
außerdem die Erhöhung der Realsteuern und der Hundesteuer.
Für das Jahr 2016 wurde eine Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen beschlossen:
▪
Grundsteuer A
340 v.H.
▪
Grundsteuer B
560 v.H.
▪
Gewerbesteuer
493 v.H.
Für die Planung der Folgejahre (ab 2017) wurde bis einschließlich 2021 mit regelmäßig erhöhten Hebesätzen gerechnet:
▪
Grundsteuer A
jährlich + 10 v.H.
▪
Grundsteuer B
jährlich + 60 v.H.
▪
Gewerbesteuer
jährlich + 5 v.H.
Im Einzelnen entfallen dann auf die verschiedenen Steuerarten folgende Beträge:
Gewerbesteuer
4.237.700 €
Grundsteuer A
56.300 €
Grundsteuer B
2.411.100 €
Hundesteuer
135.000 €
Vergnügungssteuer
4.500 €
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
Einkommensteueranteil
Umsatzsteueranteil
Kompensationszahlungen
6.391.400 €
247.000 €
648.200 €
14.131.200 €
Summe
Auf Zuwendungen und allgemeine Umlagen entfallen 25,50 %. Enthalten sind in dieser
Summe die Schlüsselzuweisungen, die nach der 1. Modellrechnung des Landes NRW mit
2.841.000 € um rund 1,3 Mio. € niedriger als im Jahre 2015 zu veranschlagen waren. Weiterhin werden in dieser Position auch die Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ausgewiesen, die höher geplant wurden als im Vorjahr, da eine deutliche Erhöhung der
Anzahl der Flüchtlinge erwartet wird (Es wird demnach aber in gleichem Maße eine Erhöhung bei den Transferaufwendungen geplant).
Auch die Gemeinde Langerwehe gehört zu den Verlierern der Umverteilungspolitik des Gemeindefinanzierungsgesetzes, denn obwohl 58,5 Prozent der Einwohner/innen des Landes
NRW im kreisangehörigen Raum leben, fließen lediglich 45,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen.
Auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen 15,08 % der Gesamterträge.
Bei dieser Position sind insbesondere die Benutzungsgebühren und die ertragswirksamen
Auflösungen von Sonderposten aus Beiträgen kalkuliert. Es wird dazu auf die Beschlüsse
der Gebührenkalkulationen in der Ratssitzung vom 08.12.2015 verwiesen:
Abfallentsorgung Restmülltonne
○
60-l-Gefäß:
93,49 € (Vorjahr:
91,90 €)
○
120-l-Gefäß:
122,60 € (Vorjahr:
120,90 €)
○
240-l-Gefäß:
180,50 € (Vorjahr:
175,00 €)
○
1.100-l-Gefäß (wöchentl.): 2.446,00 € (Vorjahr: 2.252.00 €)
○
1.100-l-Gefäß (14-tägl.):
1.230,00 € (Vorjahr: 1.122,00 €)
○
1.100-l-Gefäß (4-wöchentl.): 620,00 € (Vorjahr:
607,00 €)
Abfallentsorgung Biotonne
○
120-l-Gefäß:
○
240-l-Gefäß:
○
1.100-l-Gefäß:
82,30 € (Vorjahr:
121,00 € (Vorjahr:
734,00 € (Vorjahr:
78,00 €)
121,00 €)
734,00 €)
Schmutz- und Niederschlagswasser
○
Schmutzwasser:
○
Niederschlagswasser:
3,24 €/m³ (Vorjahr: 3,45 €/m³)
0,53 €/m² (Vorjahr: 0,52 €/m²)
Straßenreinigung und Winterdienst
○
Straßenreinigung:
○
Winterdienst
1,57 €/m (Vorjahr: 1,67 €/m)
0,89 €/m (Vorjahr: 0,96 €/m)
Unter die privatrechtlichen Leistungsentgelte fallen vor allem die Mieteinnahmen für die
Fremdvermietung von gemeindlichen Gebäuden, zum größten Teil im Bereich der sozialen
Einrichtungen.
Den größten Anteil an der Position Kostenerstattungen und -umlagen haben die Kostenerstattungen für die gemeindlichen Kindergärten.
Auf die sonstigen ordentlichen Erträge entfällt ein Anteil von 2,19 %. Die wesentlichste
Ertragsposition sind hierunter die Konzessionsabgaben mit einem Ansatz von 433.000 € und
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen.
- V 4 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
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b)
Aufwendungen
Den ordentlichen Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt
zusammensetzen:
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
5.291.500 €
687.400 €
5.549.800 €
2.884.100 €
15.530.490 €
1.270.740 €
31.214.030 €
Von den ordentlichen Aufwendungen entfallen 19,15 % auf die Personal- und Versorgungsaufwendungen, die in diesem Jahr hochgerechnet wurden und um 309.400 € höher
als im Vorjahr ausfallen.
Auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfallen 17,78 %. Hierunter fallen
hauptsächlich die Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb gemeindlicher Grundstücke
und Einrichtungen.
Unter der Aufwandsposition der bilanziellen Abschreibungen sind die Aufwendungen für
die Abnutzung der gemeindlichen Vermögensgegenstände veranschlagt, die zwar nicht
ausgezahlt werden, den Ergebnisplan jedoch als Aufwandsposition mit ca. 2,88 Mio. € belasten.
Auf die größte Aufwandsposition, die Transferaufwendungen, entfallen 47,75 %. Hierunter
fallen als größte Beträge die gegenüber dem Vorjahr erneut um 184.900 € angestiegene
allgemeine Kreisumlage mit 6.696.900 € sowie die etwas geringer ausfallende Jugendamtsumlage mit 3.471.100 €, weiterhin die Gewerbesteuerumlage und sonstige Zuschüsse.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Ansatz mit 1,75 Mio. €
gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht, da mit einer deutlich steigenden Anzahl von
Flüchtlingen gerechnet wird.
Unter die sonstigen ordentliche Aufwendungen fallen u.a. die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die Mieten und Pachten für Fremdanmietung, Geschäftsaufwendungen
sowie Erstattungen an Dritte.
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
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2.
Finanzplan
Der Entwurf des Finanzplans beinhaltet Einzahlungen in Höhe von
und Auszahlungen in Höhe von
30.478.810 €
32.823.730 €
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
27.254.710 €
3.224.100 €
0€
28.592.930 €
3.948.400 €
282.400 €
Beim überwiegenden Teil der Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um die zahlungswirksamen Auswirkungen aus den Veranschlagungen des Ergebnisplans.
Darüber hinaus ergeben sich Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen und aus
der Abwicklung der investitionsbezogenen Finanzierungen.
Für das Haushaltsjahr 2016 ist die Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von XXX €
vorgesehen.
Zum einen sollen alte Investitionskredite zu heute besseren Zinskonditionen umgeschuldet
werden, um auf diese Weise weiter die Zinsaufwendungen zu senken, zum anderen sollen
die Eigenanteile der geförderten Maßnahmen bereitgestellt werden.
Hinzu kommt, dass nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer
bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen als Investition erkannt wurden und entsprechend zu aktivieren waren. Die verursachten Kosten waren seinerzeit konsumtiv verbucht
worden und erhöhten somit den Kassenkredit entsprechend. Auch hier ist eine Umgliederung in einen Investitionskredit vorgesehen.
Seit dem Jahr 2000 haben sich die langfristigen Kredite zur Finanzierung von Investitionen
wie folgt entwickelt:
15
10
10
10,5
10,7
10,5
10,2
9,8
9,4
9,2
8,8
8,6
8,2
7,9
7,6
7,4
7,1
5
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2016 Investitionen in Höhe von 3.984.400 € getätigt werden.
Das Investitionsvolumen entfällt auf die einzelnen Produktbereiche wie folgt:
11
Innere Verwaltung
225.400 €
12
Sicherheit und Ordnung
412.000 €
21
Schulträgeraufgaben
96.600 €
25
Kultur- und Wissenschaft
32.000 €
36
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
20.000 €
42
Sportwesen
100.000 €
52
Bauen und Wohnen
1.600.000 €
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
53
54
55
Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Natur- und Landschaftspflege
450.000 €
964.400 €
48.000 €
3.984.400 €
Den Investitionen stehen neben Erschließungsbeiträgen und besonderen Zuweisungen im
Wesentlichen pauschalisierte Zuschussmittel des Landes gegenüber. Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Pauschalen:
Investitionspauschale
Feuerschutzpauschale
Schul- und Bildungspauschale (anteilig)
646.300 €
34.000 €
96.600 €
Diese Investitionszuschüsse stehen zwar in der Höhe, die im Haushaltjahr 2016 tatsächlich
eingeht, als Liquidität zur Verfügung, zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Beträge, die zur
Finanzierung langfristiger Investitionen verwandt werden, entsprechend der Lebensdauer
der jeweiligen Investitionen als Sonderposten eingestellt und jährlich ertragswirksam aufgelöst werden müssen.
Sie bilden damit ein Äquivalent zu den Abschreibungen, die aufwandswirksam sind, ohne
tatsächlich zahlungswirksam zu sein.
- V 7 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
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III.
Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung
Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele
festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushalts gemacht werden.
Hier werden die Kennzahlen des Kennzahlensets NRW herangezogen.
Vorvorjahr (Ist)
2014
Vorjahr
2015
Haushaltsjahr
2016
1. Planjahr
2017
2. Planjahr
2018
3. Planjahr
2019
Aufwandsdeckungsgrad
88,10%
86,38%
91,30%
95,11%
97,21%
99,26%
Eigenkapitalquote I
15,61%
Eigenkapitalquote II
59,45%
Fehlbetragsquote
14,93%
Infrastrukturquote
58,27%
Abschreibungsintensität
10,90%
9,62%
9,24%
9,37%
9,21%
9,03%
Drittfinanzierungsquote
39,96%
37,14%
39,39%
39,47%
39,26%
38,86%
Investitionsquote
64,02%
Anlagendeckungsgrad II
68,50%
Dynamischer Verschuldungsgrad
26,80%
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
12,72%
Zinslastquote
87,40% 102,11%
84,26%
85,38%
91,01%
97,08%
Netto-Steuerquote
46,43%
46,60%
48,51%
50,22%
51,32%
52,32%
Zuwendungsquote
47,55%
47,73%
49,59%
51,30%
52,36%
53,39%
Personalintensität
17,54%
17,46%
16,95%
17,45%
17,43%
17,42%
Sach- und Dienstleistungsintensität
15,61%
18,89%
17,78%
15,15%
15,04%
14,82%
Transferaufwandsquote
48,98%
47,85%
49,75%
51,66%
52,01%
52,45%
Liquidität 2. Grades
5,77%
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
IV.
Ausblick auf die Folgejahre
Die Gemeinde Langerwehe befand sich bereits seit dem Jahre 1995 im Haushaltssicherungskonzept und hat insofern stets die Bestimmungen zur sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung beachten müssen.
Auch der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2009, für den keine Pflicht zur Aufstellung
eines HSK bestand, war geprägt vom Willen zur Sparsamkeit. Aufgrund der eingetretenen
Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen, insbesondere bei
der Gewerbesteuer, musste eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses hingenommen werden. Die damit verbundene vorsichtige Schätzung der Gewerbesteuereinnahmen für die Folgejahre sowie der enorme Anstieg der Kreisumlagen führten dazu, dass
bereits in 2010 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht wurde und die allgemeine Rücklage
verringert werden musste.
Der Landtag NRW hat den § 76 GO NRW dahingehend geändert, dass die Genehmigung
der Aufsichtsbehörde zum Haushaltssicherungskonzept nur erteilt werden soll, wenn aus
dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Dies
eröffnet der Gemeinde Langerwehe die Möglichkeit, der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können, mit einem Haushaltsausgleich im Jahr 2021.
Entsprechend wurden - wie in den Vorjahren - die Mittelanforderungen der Fachämter unter
dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung nochmals kritisch
überprüft. Dabei konnten in Abstimmung mit den Fachämtern weitere Haushaltsverbesserungen veranschlagt werden.
Ebenfalls ergibt sich eine deutliche Verbesserung aus der Erhöhung der Realsteuerhebesätze.
Gleichwohl stehen diesen Verbesserungen wieder erhebliche Verschlechterungen gegenüber:
die Schlüsselzuweisungen sinken um ca. 1,3 Mio. €
die allgemeine Kreisumlage erhöht sich in diesem Jahr weiter um ca. 184.900 €. In
den Folgejahren muss mit weiteren Erhöhungen gerechnet werden.
die Gewerbesteuerumlage sowie der Finanzierungsanteil am Fonds Deutsche Einheit steigen aufgrund der höher angenommenen Gewerbesteuereinnahmen.
die Transferaufwendungen sind deutlich um ca. 1,78 Mio. € gestiegen
Am 31.12.2015 lag die tatsächliche (kassenmäßige) Verschuldung der Gemeinde für längerfristige Darlehen bei 6.458.232 €, womit die Summe der Investitionskredite in den vergangenen Jahren weiter abgebaut werden konnte. Die Liquiditätskredite mussten hingegen immer
weiter aufgestockt werden und lagen am 31.12.2015 bei 25.850.000 €.
Insgesamt ergab sich somit ein Schuldenstand von 32.308.232 €, was je Einwohner einen
Betrag in Höhe von 2.293 € bedeutete (Stand 31.12.2015 = 14.087 Einwohner).
Die Gemeinde legt in ihrer Haushaltswirtschaft eine zehnjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde; dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnisund Finanzplanung für das Haushaltjahr 2016 sowie die folgenden 10 Planungsjahre soll in
den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Anhaltspunkt für die Finanzplanung sind die vom
Innenminister herausgegebenen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten.
Da die Ausgleichsrücklage im Jahre 2010 vollständig aufgebraucht wurde, ist ein fiktiver
Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr möglich. In den
Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ist weiterhin von einer Minderung der Allgemeinen
Rücklage aufgrund von Fehlbeträgen auszugehen.
Die Summe der Investitionskredite konnte in den vergangenen Jahren weiter abgebaut wer- V 9 -
Vorbericht zum Haushaltsplan 2016
der Gemeinde Langerwehe
den; die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten hingegen immer weiter aufgestockt werden. Durch ein aktives Liquiditätsmanagement muss der Gesamtbereich der Kredite überwacht und immer wieder neu ausgerichtet werden.
Die Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts für die Vorjahre haben dazu geführt,
dass die Gemeinde ihren Haushalt innerhalb des 10-jährigen HSK-Zeitraums ausgleichen
konnte und dies auch im Jahre 2016 für das Jahr 2021 schafft. Gleichwohl bestehen noch
Risiken, die diese Bemühungen zumindest erschweren könnten:
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutsame Position, die einen Unsicherheitsfaktor darstellt. Die Entwicklung der Konjunktur sowie der örtlichen Strukturen bleibt abzuwarten.
Steigende Zinsen würden bei den Liquiditätskrediten zu deutlich höheren Ausgaben
führen.
Die Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage als größte Ausgabepositionen können den Haushalt bei eventuellem Ansteigen negativ beeinflussen.
Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung führt zu erheblichen Mehrkosten für die
Kommunen.
Eine weiterhin steigende Zunahme der Asylsuchenden wird zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Höhe der Entlastung durch Land und Bund ist jedoch ungewiss.
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