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Antrag (Antrag bzgl. Einhaltung des Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
05.06.12, 10:48
Antrag (Antrag bzgl. Einhaltung des Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 128/2012 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 28.03.2012 gez. Elsen 05.06.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 29.05.2012 beschließend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Einhaltung des Einstellungsstopp Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der vom Rat beschlossen Einstellungsstopp wird eingehalten, soweit eine dauerhafte Nachbesetzung einer Stelle nicht unabweisbar ist. Bei unabweisbaren Nachbesetzungen, wie sie sich zum Beispiel in der Vergangenheit in den Bereichen der Kindertagesstätten oder der Feuerwehr gezeigt haben, wird ein Beschluss des Finanz- und Personalausschusses zur Ausnahme vom Einstellungsstopp eingeholt. Sofern dieser Einstellungsstopp auch für die Eigenbetriebe gelten soll, bedarf es einer Beschlussfassung durch den Rat. (Erner)