Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bestellung des Kämmerers, Herrn Andreas Prömpers, zum weiteren allgemeinen Verteter des Bürgermeisters (= bei Abwesenheit des Beigeordneten Herrn Martin Schulz))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
96 kB
Datum
06.06.2011
Erstellt
14.05.11, 05:03
Aktualisiert
14.05.11, 05:03
Sitzungsvorlage (Bestellung des Kämmerers, Herrn Andreas Prömpers, zum weiteren allgemeinen Verteter des Bürgermeisters (= bei Abwesenheit des Beigeordneten Herrn Martin Schulz)) Sitzungsvorlage (Bestellung des Kämmerers, Herrn Andreas Prömpers, zum weiteren allgemeinen Verteter des Bürgermeisters (= bei Abwesenheit des Beigeordneten Herrn Martin Schulz))

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.- Jülich, 04.05.2011 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 669/2010 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.05.2011 Stadtrat 06.06.2011 TOP Ergebnisse Bestellung des Kämmerers, Herrn Andreas Prömpers, zum weiteren allgemeinen Verteter des Bürgermeisters (= bei Abwesenheit des Beigeordneten Herrn Martin Schulz) Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Kämmerer der Stadt Jülich, Herr Andreas Prömpers, wird in entsprechender Anwendung des § 68 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit sofortiger Wirkung zum weiteren allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bei Abwesenheit des allgemeinen Vertreters (= Beigeordneter Herr Martin Schulz) bestellt. Begründung: Die Vertretung des Bürgermeisters im Amt ist in § 68 GO NRW geregelt. Gem. § 68 Abs. 1 GO NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Dies ist seinerzeit durch die Bestellung des Herrn Martin Schulz erfolgt. Gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GO NRW sind die übrigen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Weitere Beigeordnete wurden jedoch bei der Stadt Jülich nicht bestellt. Ist Herr Schulz verhindert, so ist eine Vertretung des Bürgermeisters im Amt nicht gewährleistet. Es erscheint daher zweckmäßig, einen weiteren allgemeinen Vertreter zu bestellen. § 68 Abs. 1 Satz 4 GO NRW sieht vor, dass beim Nichtvorhandensein eines Beigeordneten der Rat den allgemeinen Vertreter bestellen kann. Nach den Kommentierungen zur Gemeindeordnung (Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Friedrich Held u.a. sowie Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Dr. Erich Rehn u.a.) bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, in analoger Anwendung des § 68 Abs. 1 S. 2 GO NRW einen weiteren Beamten zum allgemeinen Vertreter zu bestimmen, ohne hierfür einen zusätzlichen Beigeordneten bestellen zu müssen. Eine solche Bestellung erfolgt in der Regel aus dem Kreis der leitenden Laufbahnbeamten. Als solcher soll der Kämmerer, Herr Andreas Prömpers, mit sofortiger Wirkung zum weiteren Vertreter des Bürgermeisters innerhalb des Amtes bestellt werden. Er soll – wie in der GO NRW vorgesehen – die Funktionen des allgemeinen Vertreters wahrnehmen, wenn dieser verhindert ist. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ___2___ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 669/2010 X Beteiligungsverfahren läuft; Zustimmung liegt noch nicht vor. nein nein Seite 2