Daten
Kommune
Jülich
Größe
96 kB
Datum
06.06.2011
Erstellt
14.05.11, 05:03
Aktualisiert
14.05.11, 05:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: 10/11 – Organisation Hz.-
Jülich, 04.05.2011
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 669/2010
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2011
Stadtrat
06.06.2011
TOP
Ergebnisse
Bestellung des Kämmerers, Herrn Andreas Prömpers, zum weiteren allgemeinen Verteter des
Bürgermeisters (= bei Abwesenheit des Beigeordneten Herrn Martin Schulz)
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Kämmerer der Stadt Jülich, Herr Andreas Prömpers, wird in entsprechender Anwendung des §
68 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit sofortiger Wirkung zum weiteren allgemeinen
Vertreter des Bürgermeisters bei Abwesenheit des allgemeinen Vertreters (= Beigeordneter Herr
Martin Schulz) bestellt.
Begründung:
Die Vertretung des Bürgermeisters im Amt ist in § 68 GO NRW geregelt. Gem. § 68 Abs. 1 GO
NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Dies ist
seinerzeit durch die Bestellung des Herrn Martin Schulz erfolgt.
Gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GO NRW sind die übrigen Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert
ist. Weitere Beigeordnete wurden jedoch bei der Stadt Jülich nicht bestellt. Ist Herr Schulz verhindert, so ist eine Vertretung des Bürgermeisters im Amt nicht gewährleistet. Es erscheint daher
zweckmäßig, einen weiteren allgemeinen Vertreter zu bestellen.
§ 68 Abs. 1 Satz 4 GO NRW sieht vor, dass beim Nichtvorhandensein eines Beigeordneten der Rat
den allgemeinen Vertreter bestellen kann. Nach den Kommentierungen zur Gemeindeordnung
(Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Friedrich Held u.a. sowie Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen, Dr. Erich Rehn u.a.) bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, in analoger Anwendung des § 68 Abs. 1 S. 2 GO NRW einen weiteren Beamten zum allgemeinen Vertreter
zu bestimmen, ohne hierfür einen zusätzlichen Beigeordneten bestellen zu müssen.
Eine solche Bestellung erfolgt in der Regel aus dem Kreis der leitenden Laufbahnbeamten.
Als solcher soll der Kämmerer, Herr Andreas Prömpers, mit sofortiger Wirkung zum weiteren Vertreter des Bürgermeisters innerhalb des Amtes bestellt werden. Er soll – wie in der GO NRW vorgesehen – die Funktionen des allgemeinen Vertreters wahrnehmen, wenn dieser verhindert ist.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ___2___
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 669/2010
X
Beteiligungsverfahren läuft; Zustimmung liegt
noch nicht vor.
nein
nein
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