Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
22.08.14, 13:00
Aktualisiert
22.08.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 36 /X.L.
Datum: 18.08.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
26.08.2014
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
09.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Kunstrasenplatz
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung des Tennenplatzes in Nettersheim
in einen Kunstrasenplatz in Kooperation mit der SG Sportfreunde 69 - wie in der
Begründung zur Vorlage dargestellt - weiter fortzuführen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 1167 Z. 1):
Der Gemeinderat beschließt, zur Umwandlung des Tennenplatzes in
Nettersheim in einen Kunstrasenplatz den beigefügten Maßnahmen- und
Bauträgerschaftsvertrag mit der SG Sportfreunde 69 abzuschließen.
Die Vertragsunterzeichnung ist am 29.04.2014 im Rahmen eines Pressetermins
auf dem Sportplatz in Nettersheim erfolgt.
Darüber hinaus hat am 22.08.2014 ein weitergehendes Abstimmungsgespräch
stattgefunden.
Die SG Sportfreunde 69 hat zwischenzeitlich intern Überlegungen zur weiteren
Vorgehensweise zusammengestellt. Als nächster Schritt soll ein detailliertes sowie zwischen der Gemeinde Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 abzustimmendes Leistungsverzeichnis erstellt werden, auf dessen Grundlage dann die SG
Sportfreunde 69 Preisanfragen bei Fachfirmen durchführen kann.
Das Leistungsverzeichnis wird umfassend gestaltet. Hierin werden nicht nur die
Gewerke aufgeführt sein, die für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen
Kunstrasenplatz zwingend notwendig sind, sondern auch optionale Leistungen,
die das nähere Umfeld betreffen (Trainingsplatz, Laufbahn etc.).
Bis Ende September sollen konkrete Kostenangebote vorliegen, auf deren Grundlage dann die weitere Vorgehensweise zwischen der Gemeinde Nettersheim und
der SG Sportfreunde 69 abgestimmt werden kann.
3
Aufgrund
der
notwendigen
engen
Kooperation
zwischen
der
Gemeinde
Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 wurde zudem besprochen, dass ab Ende September einmal pro Woche die Möglichkeit eines Baustellentermins eingerichtet wird.
Darüber hinaus sind mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, den
gemeindlichen Schulen dem TC Nettersheim und den übrigen Sportvereinen aus
der Gemeinde Nettersheim Gespräche geplant, damit diese in den weiteren Prozess integriert werden und auch deren Interessen im Rahmen den Projektes ausreichend Berücksichtigung finden.
Die Anwohner des Neubaugebietes G 14 werden zu einer Bürgerversammlung am
Sportzentrum Nettersheim eingeladen, damit auch diese über das Projekt entsprechend informiert sind.
Neben dem zuvor Genannten sieht der weitere Zeitplan vor, dass die SG Sportfreunde 69 ab Herbst dieses Jahres vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. der
Rückschnitt des Bewuchses durchführt. Ab April 2015 ist der Einsatz der noch zu
beauftragenden Fachfirma vorgesehen, damit der Kunstrasenplatz nach einer
voraussichtlichen Bauzeit von drei Monaten ab der Spielzeit 2015/2016 für den
Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung steht.
Um diesen Zeitplan einhalten zu können, sollen spätestens in der Sitzung des
Gemeinderates am 16.12.2014 alle weiteren notwendigen Beschlüsse gefasst
werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister