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Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit hier: Kunstrasenplatz)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
22.08.14, 13:00
Aktualisiert
22.08.14, 13:00
Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Kunstrasenplatz) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Kunstrasenplatz) Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit
hier: Kunstrasenplatz)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 36 /X.L. Datum: 18.08.2014 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 26.08.2014 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit hier: Kunstrasenplatz Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung des Tennenplatzes in Nettersheim in einen Kunstrasenplatz in Kooperation mit der SG Sportfreunde 69 - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - weiter fortzuführen. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 1167 Z. 1): Der Gemeinderat beschließt, zur Umwandlung des Tennenplatzes in Nettersheim in einen Kunstrasenplatz den beigefügten Maßnahmen- und Bauträgerschaftsvertrag mit der SG Sportfreunde 69 abzuschließen. Die Vertragsunterzeichnung ist am 29.04.2014 im Rahmen eines Pressetermins auf dem Sportplatz in Nettersheim erfolgt. Darüber hinaus hat am 22.08.2014 ein weitergehendes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Die SG Sportfreunde 69 hat zwischenzeitlich intern Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise zusammengestellt. Als nächster Schritt soll ein detailliertes sowie zwischen der Gemeinde Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 abzustimmendes Leistungsverzeichnis erstellt werden, auf dessen Grundlage dann die SG Sportfreunde 69 Preisanfragen bei Fachfirmen durchführen kann. Das Leistungsverzeichnis wird umfassend gestaltet. Hierin werden nicht nur die Gewerke aufgeführt sein, die für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz zwingend notwendig sind, sondern auch optionale Leistungen, die das nähere Umfeld betreffen (Trainingsplatz, Laufbahn etc.). Bis Ende September sollen konkrete Kostenangebote vorliegen, auf deren Grundlage dann die weitere Vorgehensweise zwischen der Gemeinde Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 abgestimmt werden kann. 3 Aufgrund der notwendigen engen Kooperation zwischen der Gemeinde Nettersheim und der SG Sportfreunde 69 wurde zudem besprochen, dass ab Ende September einmal pro Woche die Möglichkeit eines Baustellentermins eingerichtet wird. Darüber hinaus sind mit dem Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim, den gemeindlichen Schulen dem TC Nettersheim und den übrigen Sportvereinen aus der Gemeinde Nettersheim Gespräche geplant, damit diese in den weiteren Prozess integriert werden und auch deren Interessen im Rahmen den Projektes ausreichend Berücksichtigung finden. Die Anwohner des Neubaugebietes G 14 werden zu einer Bürgerversammlung am Sportzentrum Nettersheim eingeladen, damit auch diese über das Projekt entsprechend informiert sind. Neben dem zuvor Genannten sieht der weitere Zeitplan vor, dass die SG Sportfreunde 69 ab Herbst dieses Jahres vorbereitende Maßnahmen, wie z. B. der Rückschnitt des Bewuchses durchführt. Ab April 2015 ist der Einsatz der noch zu beauftragenden Fachfirma vorgesehen, damit der Kunstrasenplatz nach einer voraussichtlichen Bauzeit von drei Monaten ab der Spielzeit 2015/2016 für den Trainings- und Spielbetrieb zur Verfügung steht. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, sollen spätestens in der Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2014 alle weiteren notwendigen Beschlüsse gefasst werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister