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Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
185 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.03.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-60/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung erfolgte daraufhin in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 31.03.2015 über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind während der Offenlegung Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden. Im Ergebnis musste der Entwurfsplan des Bebauungsplanes in mehreren Bereichen nach der Offenlage geändert werden. Die verschiedenen Änderungsbereiche wird das Planungsbüro in der Sitzung vorstellen. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne Anregung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach den Verfahren nach § 3 (2) oder § 4(2) BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen (Vergl. § 4a (3) BauGB). Aus diesem Grund ist der Beschluss zur erneuten Offenlage des Bebauungsplanes erforderlich. Drucksache VL-60/2016 Seite - 2 - Hinweis der Verwaltung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte bereits in seiner Sitzung am 03.12.2015 die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen beschlossen. Hintergrund hierzu war, dass seinerzeit der Bebauungsplan noch nicht die erforderliche Planreife für eine erneute Offenlage hatte und so das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes „vorgezogen“ wurde. Mittlerweile ist die Offenlegung des Flächennutzungsplanes erfolgt und der Feststellungsbeschluss durch den Rat gefasst. Derzeit liegt der Plan zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln. Der Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ ist weiterhin aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die während der ersten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen; 2. die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ nebst Begründung und sonstigen Anlagen sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)