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Beschlussvorlage (Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Gemeinde Nettersheim; Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
05.09.14, 13:01
Aktualisiert
05.09.14, 13:01

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 56 /X.L. Datum: 01.09.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 09.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in der Gemeinde Nettersheim; Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen bereits zum Fahrplanwechsel Dezember 2014 den nachfolgenden Veränderungen zuzustimmen: a) Aufhebung der Linie 830 (Tondorf – Mechernich) für den Teilbereich Tondorf - Zingsheim b) Veränderung der Linie 820 (Buir – Marmagen) zum Ringverkehr über Tondorf b) Des Weiteren wird beschlossen, eine zusätzliche TaxiBus-Linie für die Orte Roderath und Bouderath zur Anbindung an die TaxiBus-Linie 820 zunächst nicht einzurichten, sondern weiterhin eine kostengünstigere Alternativlösung durch den Kreis Euskirchen zu prüfen und erarbeiten zu lassen. c) Die Gemeinde Nettersheim fordert darüber hinaus, die Nutzung der DB für die Schülerverkehre zu forcieren, um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen. d) Es wird darüber hinaus beschlossen, beim Kreis Euskirchen einen Antrag auf Erlass eines TaxiBus-Zuschlags/Tag a) für Schülerinnen und Schüler des Ortes Pesch für Fahrten zur bzw. von der Schule und b) für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Nettersheim, die die Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterrichteinheiten am Nachmittag in Anspruch nehmen, zu beantragen. e) Die Ausführungen zu den Prüfergebnissen des Kreises Euskirchen bezüglich weiterer Veränderungen im Nahverkehrsplan auf dem Gebiet der Gemeinde Nettersheim werden zur Kenntnis genommen. 3 Begründung: In seiner Sitzung am 06.07.2010 hat der Gemeinderat beschlossen: „1. 2. 3. 4. 5. 6. 7a) 7b) Die Linie 820 (Buir – Marmagen) ist so zu verändern, dass ein AST (AnrufSammel-Taxi)-Verkehr oder eine ähnliche Bedienungsform angeboten wird. Im AST-Verkehr könnten die Ortschaften Bouderath, Roderath und Bahrhaus in das Angebot einbezogen werden. Insbesondere tagsüber ist die Bedienung der einzelnen Orte nicht im Einstunden-Takt, sondern ggf. im Zweistundentakt vorzusehen. Wochenend- und Abendstunden-Angebote sind zu entwickeln. Schülerverkehre und Linienverkehre sind in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und der RVK zu bündeln. Vorbehaltlich einer günstigeren Umsatzsteuerregeleung wird vorsorglich beschlossen, einen Vertrag mit dem Kreis Euskirchen zur Abwicklung der Schülerverkehre abzuschließen. Für die Anbindung Bahrhaus wird die Gemeinde beauftragt, bis zur kommenden Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2010 eine Lösung dahingehend zu erarbeiten, dass in Abstimmung mit Taxiunternehmen und den Bürgern von Bahrhaus eine für beide Seiten kostenverträgliche Beförderung zum Zentralort Nettersheim erreicht wird. Für die noch zu erarbeitende Anbindung des Ortes Bahrhaus an den Zentralort Nettersheim für eine Testphase für 1 Jahr angesetzt.“ Zum Sachstand kann wie folgt berichtet werden: Zu 1: Die TaxiBus-Linie 820 ist eine interne Linie, d. h. eine weitere Kommune ist von ihr nicht betroffen. Sie führt derzeit von Buir über Frohngau, Engelgau, Zingsheim und Nettersheim nach Marmagen und zurück. Im Rahmen der Untersuchungen auch interkommunaler Linien wurde u. a. festgestellt, dass der Ort Tondorf derzeit nicht an den Bahnhof Nettersheim angebunden ist. Aufgrund dessen wurde seitens der Gemeinde Nettersheim eine Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in Auftrag gegeben, inwieweit bei Einbindung der Ortschaft Tondorf in die TaxiBus-Linie 820, der Streckenabschnitt der Linie 830 (Tondorf - Mechernich) von Tondorf bis Zingsheim aufgegeben werden kann. Der Kreis Euskirchen teilt nunmehr aktuell mit, dass für die TaxiBus- 4 Linie 820 ein Ringverkehr Nettersheim – Tondorf – Nettersheim eingerichtet werden kann. Vorteil dieser Veränderung ist, dass Tondorf erstmals an den Bahnhof in Nettersheim angebunden wird. In Kombination mit der Maßnahme zur Linie 830 kann der parallel bediente Abschnitt zwischen Zingsheim und Engelgau abgebaut werden. Nachteil ist, dass aufgrund des Ringverkehrs die Frohngauer und Holzmülheimer Bürger bei gleichzeitiger Nachfrage im Bereich Tondorf zunächst über Tondorf fahren, um nach Nettersheim zum Bahnhof zu gelangen. Im Vergleich zu heute würde sich die Fahrtdauer für diese beiden Orte erhöhen. Der Ringverkehr beinhaltet weiterhin selbstverständlich die Anbindung der Ortschaft Marmagen. Durch die Einbindung des Ortes Tondorf in die TaxiBus-Linie 820 ergibt sich eine Parallelfahrt mit der Linie 830 (Tondorf – Mechernich) auf dem Streckenabschnitt Tondorf – Zingsheim, so dass dieser Streckenabschnitt aufgegeben werden kann. Damit beginnt die Linie 830 künftig erst ab Zingsheim in Richtung Mechernich und von Mechernich kommend endet sie wieder in Zingsheim. Der Kreis Euskirchen geht derzeit von einer Ersparnis der Kilometerleistungen für die Gemeinde Nettersheim von rd. 22.200 km aus. Die Veränderung der TaxiBus-Linie 820 zum Ringverkehr mit Anschluss des Ortes Tondorf sowie die Kappung der Linie 830 für den Teilabschnitt Tondorf – Zingsheim kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 umgesetzt werden, so dass vorgeschlagen wird, dieser Veränderung wie zuvor beschrieben zuzustimmen. Zu 2. Die Orte Roderath und Bouderath sind derzeit nur an den Bahnhof Bad Münstereifel über die Linie 824 angebunden. Nach Prüfung durch den Kreis Euskirchen, inwieweit auch eine Anbindung an den Bahnhof Nettersheim möglich ist, teilt dieser aktuell mit: „…Eine Integration dieser Orte in den Ringverkehr der Linie 820 ist leider nicht möglich, da dies aufgrund der Lage der Orte, der Fahrtzeiten sowie der Anschlusssituation in Nettersheim nicht umsetzbar ist. Die Anbindung kann daher nur mit einem zusätzlichen TaxiBus-Verkehr 5 mit Anbindung an die Linie 820 in Frohngau oder Engelgau erfolgen. Daher wird seitens des Kreises Euskirchen die Umsetzung dieser neuen Verbindung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 vorgeschlagen, wobei die Verbindung der Orte über die Linie 824 in Richtung Bad Münstereifel und Blankenheim nach Auffassung des Kreises weiterhin bestehen bleiben soll. Vorteil: Roderather und Bouderather Bürger hätten erstmals einen Anschluss an die Bahn in Nettersheim. Diese Maßnahme kann zudem unabhängig der Veränderungen auf den Linien 820 und 830 umgesetzt werden. Nachteil: Für die Roderather und Bouderather wird ein Umstieg auf die Linie 820 erforderlich, so dass diese Verbindung nach Nettersheim weniger attraktiv ist als die weiterhin vorhandene Direktverbindung zum Bahnhof Bad Münstereifel. Zudem muss für eine relativ kurze Streckenverbindung ein Unternehmen mit der Durchführung dieser Verkehre gefunden und beauftragt werden.“ Es wird vorgeschlagen, eine zusätzliche TaxiBus-Linie für die Orte Roderath und Bouderath zur Anbindung an die TaxiBus-Linie 820 zunächst nicht einzurichten, sondern weiterhin eine kostengünstigere Alternativlösung zu erarbeiten. Zu 3. Im Rahmen des Prüfauftrages zur Fortschreibung des Nahverkehrspla- Zu 4. nes wird der Kreis Euskirchen bis zum Ende des Jahres 2014 einen ersten Entwurf vorlegen können. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurde über die wesentlichen Inhalte wie folgt berichtet: Bedienung der Linien bis 21.00 Uhr abends Bedienung der Linien sonn- und feiertags im Zweistunden-Takt bis 20.00 Uhr abends Einführung eines Zweistunden-Taktes, sofern hierdurch die Zuschussmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden. Die diesbezüglichen Gespräche mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) sind noch nicht abgeschlossen. Durchführung eines Pilotprojektes Anruf-Sammel-Taxi (AST)/Taxi- 6 Bus über zwei Jahre bei der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal, beginnend ab Herbst d. J. Anmeldung einer TaxiBus-Fahrt einheitlich eine Stunde vorher. Damit soll auch der Einsatz eines Busses bei höherem Fahrgastaufkommen organisatorisch gelöst, und somit zwei parallele TaxiBusFahrten vermieden werden. Zur Information sei nochmals an dieser Stelle erläutert a) der TaxiBus ist ein im Nahverkehrsplan des Kreises Euskirchen festgelegter Bedienungsstandard. Er fährt im Stundentakt Mo – Fr 6-19 Uhr auf einer Fahrlinie, jedoch nur, wenn dieser vom Fahrgast telefonisch ½ Std. vorher angefordert wird. Der TaxiBus wird über die ÖPNV-Umlage abgerechnet. Der TaxiBusZuschlag beträgt 1,00 €, 0,50 € für Kinder und Jugendliche. b) Die Betriebszeiten des Anruf-Sammel-Taxi (AST) werden von den Kommunen abseits des Betriebszeitfensters des Mindeststandards individuell festgelegt. Das AST hat wie der TaxiBus feste Zustiegshaltestellen. Die Ausstiegsstelle kann bei den ASTSystemen im Gegensatz zum TaxiBus-Verkehr frei im Bedienungsgebiet gewählt werden. Das AST hat einen erheblich höheren Zuschlag: 3,80 € bzw. 2,80 € (Kinder, Schwerbehinderte, Zeitkarteninhaber). Die Anforderung des AST mind. 1 Std. vorher. In der Gemeinde Nettersheim ist nur das TaxiBus-Angebot vorhanden. Ein Informationspapier zur Forstschreibung des Nahverkehrsplanes soll den Kommunen im Herbst d. J. noch zugehen. Der Kreis Euskirchen plant darüber hinaus eine weitere Informationsveranstaltung für die Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Ziel ist es, die Forstschreibung des Nahverkehrsplanes bis Ende 2015 abzuschließen und somit ab 2016 umzusetzen. Zu 5. Die Bündelung der Schülerspezial- und Linienverkehre konnte bislang nur teilweise umgesetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund 7 der Einrichtung der Gesamtschule Blankenheim – Nettersheim wurden zwei Varianten einer Linienbedienung in Blankenheim und Nettersheim erarbeitet. Die erste Variante sieht eine deutliche Fahrleistungserweiterung und somit Auswirkungen auf die ÖPNV-Umlageberechnung vor, so dass diese erst im Rahmen des ersten Entwurfs zum Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen behandelt werden soll. Vor einer Umsetzung dieser ersten Variante besteht nach Aussage des Kreises Euskirchen noch ein hoher Arbeitsaufwand, um z. B. bestehende Schülerverkehrsfahrten integrieren zu können, so dass eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich ist. Bislang wird jedoch nach Auffassung der Gemeinde Nettersheim die Nutzung der Bahn für die Schülerverkehre seitens des Kreises Euskirchen nicht intensiv genug forciert, so dass hier noch eine weitere dringende Optimierung erfolgen muss. Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass Mitarbeiter der NEW in Zingsheim mit der Bahn aus Richtung Kall kommend bis Nettersheim und von dort mit der Linie 820 zur Haltestelle Marmagener Straße gelangen können. Auch über die Linie 821 (Bad Münstereifel – Zingsheim – Kall – Schleiden) besteht für Mitarbeiter der NEW Zingsheim zwischenzeitlich die Möglichkeit, den Bahnanschluss Bad Münstereifel zu nutzen. Zu 7a) Im Jahre 2011 wurde den Bahrhauser Bürgern ermöglicht, mit einem Zu 7b) Taxi von Bahrhaus nach Nettersheim bzw. Nettersheim nach Bahrhaus in der Zeit zwischen 06.00 Uhr – 19.00 Uhr (montags – freitags) und 06.00 Uhr – 14.00 Uhr (samstags) zu einem Preis von 2,00 €/Fahrt zu gelangen. Gegen Vorlage des Fahrscheines bei der Gemeinde Nettersheim konnte ihnen dieser Fahrpreis erstattet werden. Nach der Testphase von einem Jahr wurde dieses Angebot aufgrund der geringen Nachfrage eingestellt. 8 TaxiBus-Zuschlag Der Ort Pesch wird ausschließlich über den TaxiBus an den ÖPNV bedient. Dadurch sind Schülerinnen und Schüler weiterführender oder berufsbildender Schulen, die keinen Schülerspezialverkehr nutzen können, auf den TaxiBus angewiesen und somit zur Zahlung des TaxiBus-Zuschlags für zwei Fahrten täglich verpflichtet. Der Schulträger übernimmt von diesen Kosten inkl. SchülerTicket einen Betrag bis max. 100,00 €/Jahr. Dies bedeutet eine Ungleichbehandlung dieser Pescher Schülerinnen und Schüler gegenüber von Schülerinnen und Schülern aus anderen Ortschaften. Das Gleiche gilt Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche aus Pesch, die ein Ferien-Ticket erwerben. Durch Zahlung des TaxiBus-Zuschlags wird das preisgünstige Ferien-Ticket von 58,00 € bei intensiver Inanspruchnahme - und somit des TaxiBusses - keineswegs mehr seinem günstigen Angebot gerecht. Es wird daher vorgeschlagen, beim VRS einen Antrag auf Erlass des TaxiBus-Zuschlags für eine Fahrt für die Schülerinnen und Schüler sowie Jugendlichen von Pesch zu stellen. Die Hauptschule Nettersheim hat zum Schuljahr 2014/2015 eine Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterrichtseinheiten am Nachmittag mit der Möglichkeit zur Einnahme eines Mittagessens im Jugendgästehaus eingerichtet. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler nutzen für die Rückbeförderung in die Heimatorte teilweise den TaxiBus, für den ein Zuschlag in Höhe von 0,50 € (bis 15 Jahre) bzw. 1,00 € (über 15 Jahre) zu entrichten ist. Da diese Kinder keine andere Möglichkeit haben, ihren Heimatort zu erreichen, sollte die TaxiBus-Fahrt, also die Rückfahrt von der Schule, für diese Schülerinnen und Schüler kostenfrei gestaltet werden. Es wird daher angeregt, einen entsprechenden Antrag an den Kreis Euskirchen zu stellen. Umlage des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Umlage) Die ÖPNV-Umlage wird im Jahr 2014 mit 261.611,00 € beziffert. Seitens des Kreises Euskirchen wird signalisiert, dass sich die Kosten für die Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2015 um rd. 4,86 % erhöhen werden, so dass auf der Grundlage der aktuellsten Simulationsrechnung ein Betrag von rd. 345.000 € und damit ein Mehr gegenüber dem ursprünglich für 2015 geplanten Ansatz von rd. 9 63.400 € für die Gemeinde Nettersheim entstehen wird. Begründet wird diese Erhöhung damit, dass sich die Erträge aus Beteiligungen sukzessive aufgrund der anstehenden ene-Verkäufe an die Städte und Gemeinden vermindern, rückläufige Schülerzahlen in den integrierten Verkehren zu verzeichnen sind, allgemeine Fahrgastentwicklungen (demografischer Wandel) rückläufig sind, Tarif- und Vergütungsanpassungen zu deutlichen Kostensteigerungen führen. Die Erweiterung von Schülerverkehren aufgrund der Veränderungen in der Schullandschaft im Kreis Euskirchen trägt ebenso zur Kostensteigerung bei. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ab 2015 nach derzeitiger Lage der Mindestlohn im Taxigewerbe eingeführt wird. Erneuerungen im Bahnverkehr Seitens der DB wurden ab dem 18.08. neue Fahrpläne herausgegeben, und zwar haben sich einige Veränderungen auf der Eifelstrecke ergeben: Die Haltepunkte Urft, Schmidtheim und Dahlem werden von nun an stündlich angefahren. Es werden Züge vom Typ VT644 neu eingesetzt. Diese Züge verfügen über bessere Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Klimaanlagen, bessere Toiletten und ein erweitertes Sitzangebot von 20 Plätzen. Die Umrüstung auf die neue Fahrzeuglinie vareo-Züge (ALSTOM Coradia LINT) wird im Laufe der zweiten Jahreshälfte erfolgen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister