Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
03.06.14, 13:01
Aktualisiert
03.06.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
TISCHVORLAGE
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER WAHLLEITER
Vorlage 1200 /IX.L.
Datum: 27.05.2014
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
27.05.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Vertretung der Gemeinde
Nettersheim vom 25.05.2014 gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz NRW und § 61
Abs. 3 der Kommunalwahlordnung NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss stellt das amtliche Ergebnis über die Wahl der Vertretung der
Gemeinde Nettersheim gem. § 34 KWahlG i. V. mit § 61 KWahlO aus der Wahl
vom 25.05.2014 fest.
Begründung:
Feststellung des Wahlergebnisses über die Wahl der Vertretung der Gemeinde Nettersheim am 25.05.2014
Nach § 34 KWahlG stellt der Wahlausschuss fest, wie viele Stimmen für die Bewerber in den Wahlbezirken und für die Parteien und Wählergruppen abgegeben worden sind und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt sind. Hierbei ist der Wahlausschuss an die von den einzelnen Wahlvorständen
getroffenen Entscheidungen gebunden, jedoch berechtigt, Rechenfehler zu berichtigen.
Hat der Wahlausschuss Bedenken gegen die Feststellungen der Wahlvorstände, so
werden diese in der zu fertigenden Niederschrift vermerkt (§ 61 Abs. 2 Kommunalwahlordnung).
Nach § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung habe ich die Wahlniederschriften der
einzelnen Stimmbezirke auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft.
Die Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Nach den geprüften Wahlniederschriften habe ich das endgültige Wahlergebnis zur
Wahl der Vertretung der Gemeinde Nettersheim zusammengestellt und dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Wahlausschuss hat nach § 61 Abs. 3 KWahlO folgende Feststellungen zu treffen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Die Zahl der Wahlberechtigten,
die Zahl der Wähler,
die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,
die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen
Stimmenund die danach gewählten Bewerber,
die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,
wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen gemäß § 33 Abs. 1 bis 5
KWahlG zuzuteilen sind,
welche Bewerber gemäß § 33 Abs. 6 des Gesetzes aus den Reservelisten gewählt sind.
3
Am 09.10.2007 hatte der Landtag eine umfangreiche Änderung des KWahlG beschlossen, welche insbesondere auch die Wahl aus der Reseveliste betraf. Mit dem
Änderungsgesetz wurde das Verfahren zur Berechnung der Sitzzuteilung beim Verhältnisausgleich (Wahl aus der Reserveliste) von dem Proportionalverfahren nach
Hare/Niemeyer auf das Divisorverfahren mit Standardrundung nach /SainteLaguë/Schepers umgestellt. Durch Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW
vom 16.12.2008 wurde die im Gesetz eingebaute „Sperrklausel“ für verfassungswidrig erklärt. Der Landtag hatte rechtzeitig zur Kommunalwahl 2009 mit Gesetz
vom 30.06.2009 diese „Sperrklausel“ wieder aufgehoben.
Nachfolgend wird zunächst über das Wahlergebnis in den einzelnen Wahlbezirken
gem. § 32 KWahlG informiert.
A) Wahlergebnis auf Grund der relativen Mehrheitswahl
Nach § 32 KWahlG ist im Wahlbezirk derjenige Bewerber gewählt, der die meisten
Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheitswahl).
Die Wahl in den Wahlbezirken hatte das aus der Anlage 2 ersichtliche Ergebnis.
Hiernach sind in den einzelnen Wahlbezirken folgende Bewerber/innen direkt gewählt:
Nr. und Bezeichnung des WahlbezirksBewerber/in
I
Bouderath/Roderath/Holzmülheim
Falkenberg, Josef (CDU)
II
Engelgau
Schruff, Gertrud (CDU)
III
Frohngau/Buir
Kurth, Guido (CDU)
IV
Marmagen 1
Schmidt, Bruno (CDU)
V
Marmagen 2
Bannert, Roland (CDU)
VI
Nettersheim 1
Geißler, Ferdi (CDU)
VII
Nettersheim 2
Reuter, Karl (CDU)
VIII Pesch
Schmitz, Ralf (CDU)
IX
Tondorf
Falkenberg, Herbert (CDU)
X
Zingsheim
Rosenbaum, Burkhard (CDU)
4
B) Wahlergebnis auf Grund des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten.
Im Wahlgebiet verteilen sich die gültigen Stimmen auf die Parteien und Wählergruppen wie aus der Anlage 2 ersichtlich, wie folgt:
Partei
Zahl der Stimmen
Prozentanteil
CDU
2086
53,04
UNA
1096
27,87
SPD
545
13,86
FDP
206
5,24
3933
100
Insgesamt:
Nachfolgend wird das im Gesetz vorgeschriebene Verfahren zur Wahl aus der Reserveliste in den einzeln notwendigen Schritten erläutert:
1.
Das Wahlergebnis aufgrund der relativen Mehrheitswahl ergab…
für die CDU
2.
10
Direktmandate.
Zusammenstellung des Wahlergebnisses der Gemeinde
Partei /
gruppe
CDU
Wähler-
Direktmandate
10
Stimmen
(absolut)
2086
Stimmen
(Prozent)
53,04 %
UNA
0
1096
27,87 %
SPD
0
545
13,86 %
FDP
0
206
5,24 %
Gesamt
3.
10
3933
100 %
Anwendung des Divisorverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers
Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist die nach Kommunalwahlgesetz vorgeschriebene mathematische Sitzverteilungsmöglichkeit, Verteilungsverzerrungen
zu Gunsten großer Parteien zu verhindern. Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich neutral zur Stärke der Parteien.
a)
1. Schritt: Berechnung des Divisors (§ 61 Absatz 4 KWahlO)
Beim vg. Verfahren werden die von den jeweiligen Parteien errungenen
Stimmen durch den sogenannten Zuteilungsdivisor geteilt. Hierdurch ergibt
sich die vorläufige Sitzverteilung.
5
Der Divisor errechnet sich folgendermaßen: Gesamt abgegebene Stimmen
zu vergebene Sitzanzahl
Berechnung:
Ergebnis:
b)
3933 Stimmen
20 Sitze
196,6500 = Divisor
2. Schritt: Division (§ 61 Absatz 4 KWahlO)
Partei / Wählergruppe
CDU
Stimmen
(absolut)
2086
Stimmen geteilt d.
Divisor = 196,6500
10,6076
Sitzverteilung
nach Rundung
11
UNA
1096
5,5733
6
SPD
545
2,7714
3
FDP
206
1,0475
1
Gesamt
3933
21
Es ist zu erkennen, dass die Division durch den Zuteilungsdivisor aufgrund
der erforderlichen Rundung ein zu hohes Ergebnis (21 Sitze) liefert.
c)
3. Schritt: Neuberechnung des Divisors aufgrund einer zu hohen
Zahl an errechneten Sitzen
Zur Berechnung eines neuen Divisors werden die zuvor ermittelten Sitze um
0,5001 verringert (bei zu wenig Sitzen würde hier um 0,5 erhöht). Dann wird
die auf die jeweilige Partei entfallene Stimmenzahl durch die neue Sitzannahme dividiert.
Der kleinste hierbei auftretende Divisor ist der neue –zweite- Zuteilungsdivisor (bei Unterschreitung der Sitze wäre der größte Divisor zu nehmen).
Partei / Wählergruppe
CDU
2086
Neue Sitzannahme
(- 0,5001)
10,4999
UNA
1096
5,4999
199,2763
SPD
545
2,4999
218,0087
FDP
206
0,4999
412,0824
Gesamt
Stimmen
(absolut)
3933
Neuer Divisor
Stimmen absolut dividiert
durch neue Sitzannahme
198,6685
6
d)
4. Schritt: Division mit neuem Zuteilungsdivisor
Partei / Wählergruppe
CDU
2086
Stimmen
geteilt d. Divisor
=198,6685
10,4999
UNA
1096
5,5167
6
SPD
545
2,7432
3
FDP
206
1,0369
1
Gesamt
e)
Stimmen
(absolut)
3933
Sitzverteilung
nach Rundung
10
20
5. Schritt: Ausnahme vom Grundsatz der Zuteilung
(§ 33 Absatz 4 KWahlG)
Wurden einer Partei, welche bei der Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erzielt hat, bei der Verteilung nach Sainte-Laguë/Schepers
nicht mehr als die Hälfte der möglichen Sitze zugeteilt, so ist eine Korrektur
nach § 33 Absatz 4 KWahlG vorzunehmen.
Die betreffende Partei erhält den jeweiligen Sitz, eine der anderen Parteien
muss diesen abgeben. Und zwar muss diejenige Partei den Sitz abgeben,
welche bei der letzten Division den kleinsten Zahlenbruchteil ab 0,5 aufwies.
Partei / Wäh-Stimmen
lergruppe
(absolut)
CDU
2086
Sitzverteilung Stimmen
(Saintegeteilt
d.
Laguë/Schepers)Divisor
=198,6685
10
10,4999
UNA
1096
6
5,5167
0,5167
SPD
545
3
2,7432
0,7432
FDP
206
1
1,0369
0,0369
Gesamt
3933
20
Zahlenbruchteil
0,4999
7
f)
6. Schritt: Zusammenstellung des Endergebnisses der
Sitzzuteilung
Partei /
Wählergruppe
Sitzverteilung nach
2. Division
(SainteLaguë/Sche
pers)
Stimmen
geteilt
durch
Divisor =
198,6685
10,4999
Zusatzmandate
Abzugsmandate
§ 33 Absatz 4
Satz
1
KWahlG
+1
§ 33 Absatz 4
Satz
2
KWahlG
Gesamt
CDU
10
11
UNA
6
5,5167
SPD
3
2,7432
3
FDP
1
1,0369
1
Gesamt
20
-1
+1
-1
5
20
Aus der nachfolgenden Aufstellung sind die aufgrund vorstehenden Berechnungen
aus den in der Wahlausschussitzung am 10.04.2014 zugelassenen Reservelisten
gewählten Kandidaten der einzelnen Parteien und der Wählergruppe zu entnehmen.
Partei / Wählergruppe
Kandidat
Mandat
CDU
Joepen, Michael
Reservelistenplatz 11
UNA
Poth, Edwin
Reservelistenplatz 1
UNA
Hilger, Franz-Josef
Reservelistenplatz 2
UNA
Müllenborn, Albert
Reservelistenplatz 3
UNA
Zingsheim, Franz-Josef
Reservelistenplatz 4
UNA
Breitbach, Werner
Reservelistenplatz 5
SPD
Mayer, Gerhard
Reservelistenplatz 1
SPD
Hickert, Christiane
Reservelistenplatz 2
SPD
Pospig, Dirk
Reservelistenplatz 3
FDP
Mahlberg, Franz-Peter
Reservelistenplatz 1
8
Noch innerhalb der Sitzung des Wahlausschusses ist nach § 61 Abs. 5 Kommunalwahlordnung die Niederschrift über das Feststellungsergebnis zu fertigen und von
allen anwesenden Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen.
gez. Pracht
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Der Wahlleiter