Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
12.04.16, 18:06
Aktualisiert
12.04.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 07.04.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-94/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Sachdarstellung:
Die Gemeinde hat in Absprache mit dem Energieversorger sukzessiv damit begonnen, die
vorhandene alte Straßenbeleuchtung (Quecksilberdampf-Hochdrucklampen) auf LEDTechnik umzurüsten.
Hierbei reduziert sich die Anschlussleistung pro Straßenlampe bei einer mittleren
Betriebszeit von 4000 Jahresstunden um 276 kW/h pro Jahr und Lampe.
Neben den wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt sich die Gemeinde aktiv an den durch die
Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzzielen, insbesondere der CO 2-Reduzierung.
Ein Bürger hat nunmehr Einspruch gegen die Änderung der Straßenbeleuchtung auf LEDTechnik eingelegt.
Der Einspruch ist als Anlage beigefügt.
Der Einspruch war zunächst irrtümlich dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten zugeleitet worden. Dieser hat jedoch in seiner Sitzung am 16.02.2016 den
Einspruch zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 und 5 der Hauptsatzung entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss über Anregungen und Beschwerden von Bürgern. Diese werden vom
Haupt- und Finanzausschuss inhaltlich geprüft und danach an die zur Entscheidung
berechtigte Stelle überwiesen. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen,
an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.
Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Einspruch um eine Anregung bzw. Beschwerde
handelt, deren Angelegenheiten in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen (§14 Abs. 1
der Hauptsatzung) und damit statthaft ist.
Drucksache VL-94/2016
Seite - 2 -
Die Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bau- und
Planungsangelegenheiten. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, für die der
Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten den Arbeitskreis „Energie“ als
vorberatendes Gremium gebildet hat, wird empfohlen, den Bürger zur nächsten Sitzung
des Arbeitskreises „Energie“ einzuladen, um dort sein Anliegen vorzubringen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Beschwerde statthaft ist und
verweist sie zur Entscheidung an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten.
Er empfiehlt darüber hinaus dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, dem
Bürger vorab die Möglichkeit einzuräumen, sein Anliegen im Arbeitskreis „Energie“
vorzubringen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)