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Beschlussvorlage (Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
12.04.16, 18:06
Aktualisiert
12.04.16, 18:06
Beschlussvorlage (Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik) Beschlussvorlage (Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 07.04.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Gö. Vorlagennummer: VL-94/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik Sachdarstellung: Die Gemeinde hat in Absprache mit dem Energieversorger sukzessiv damit begonnen, die vorhandene alte Straßenbeleuchtung (Quecksilberdampf-Hochdrucklampen) auf LEDTechnik umzurüsten. Hierbei reduziert sich die Anschlussleistung pro Straßenlampe bei einer mittleren Betriebszeit von 4000 Jahresstunden um 276 kW/h pro Jahr und Lampe. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen beteiligt sich die Gemeinde aktiv an den durch die Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzzielen, insbesondere der CO 2-Reduzierung. Ein Bürger hat nunmehr Einspruch gegen die Änderung der Straßenbeleuchtung auf LEDTechnik eingelegt. Der Einspruch ist als Anlage beigefügt. Der Einspruch war zunächst irrtümlich dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten zugeleitet worden. Dieser hat jedoch in seiner Sitzung am 16.02.2016 den Einspruch zuständigkeitshalber an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Gemäß § 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 und 5 der Hauptsatzung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über Anregungen und Beschwerden von Bürgern. Diese werden vom Haupt- und Finanzausschuss inhaltlich geprüft und danach an die zur Entscheidung berechtigte Stelle überwiesen. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist. Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Einspruch um eine Anregung bzw. Beschwerde handelt, deren Angelegenheiten in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen (§14 Abs. 1 der Hauptsatzung) und damit statthaft ist. Drucksache VL-94/2016 Seite - 2 - Die Angelegenheit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, für die der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten den Arbeitskreis „Energie“ als vorberatendes Gremium gebildet hat, wird empfohlen, den Bürger zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises „Energie“ einzuladen, um dort sein Anliegen vorzubringen. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Beschwerde statthaft ist und verweist sie zur Entscheidung an den Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten. Er empfiehlt darüber hinaus dem Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten, dem Bürger vorab die Möglichkeit einzuräumen, sein Anliegen im Arbeitskreis „Energie“ vorzubringen. Der Bürgermeister (Göbbels)