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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2013
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 12 /X.L. Datum: 04.09.2014 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 16.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 23.09.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 30.09.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2013 hier: Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Kontennachweise zur Bilanz und GuV 2013 Gemeindewasserwerk 2 Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat beschließt den vom Betriebsleiter vorgelegten Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2013 unter Berücksichtigung des vorliegenden Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. b) Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 3.365,05 EUR auf neue Rechnung ins Folgejahr vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2013 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn hat von Juni bis August die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NRW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vor der Betriebsausschusssitzung zu. a) Jahresverlust gemäß Passivseite der Bilanz Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn – und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2013 insgesamt auf 3.365,05 €. Die Reduzierung der Umsatzerlöse um insgesamt rd. 6 TEUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert bei gestiegenen Erlösen der Tarifabnehmer in Anbetracht der angehobenen Grundgebühr vor allem durch geringere Mieteinnahmen für den Einsatz des Baggers des Gemeindewasserwerks, da ein verstärkter Einsatz von Fremdfirmen bei Investivmaßnahmen des Eigenbetriebs Abwasser bzw. der Gemeinde Nettersheim erfolgte. Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten und der Auflösung nicht mehr benötigter Einzelwertberichtigungen. Im Jahre 2013 wurde ein Betrag von rd. TEUR 92 an Eigenleistungen aktiviert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um aktivierte Personalkosten der Verwaltungsbediensteten und aktivierte Bagger und Unimogkosten im Zusammenhang mit den durchgeführten investiven Maßnahmen sowie um Verwaltungsgemeinkosten. Der Materialaufwand ist im Jahre 2013 gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 24 gestiegen. Dies resultiert mit rd. TEUR 20 aus den gestiegenen Wasserbezugskosten aus der erneuten Erhöhung des Wasserbezugspreises von 0,51 EUR auf 0,56 EUR ab 01.01.2013 über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg. Hinzu kommen höhere Aufwendungen für Wasserzähler, Strom und Fremdleistungen. 3 Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung ist im Jahre 2013 gegenüber dem Vorjahr um rd. 43 EUR gesunken. Dies korrespondiert mit den Investitionsmaßnahmen und dem verstärkten Einsatz von Fremdfirmen. Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund abgeschlossener investiver Maßnahmen mit rd. 7 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr, im Wesentlichen aufgrund einer gegenüber dem Vorjahr verminderten Einstellung in den Sonderposten mit Rücklagenanteil um ca. 3 TEUR gesunken. Das Jahresergebnis im Jahr 2013 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 4 TEUR verschlechtert und schließt mit einem Jahresverlust von 3.365,05 EUR ab. Der Eigenbetrieb musste auch in Vorjahren Jahresverluste verzeichnen. In 2012 konnte ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt werden. Die Wasserverluste sind 2013 wieder angestiegen, nachdem in den letzten Jahren eine deutliche Reduzierung von 159.000 cbm im Jahr 2006 auf ca. 60.000 cbm im Jahr 2011 erreicht werden konnte. In 2012 stieg der Wasserverlust wieder leicht auf 64.000 cbm an. In 2013 lag die Verlustmenge bei 82.600 cbm (ca. 24 % der Wasserbezugsmenge). Die Wasserlecksuche gestaltet sich aufgrund einer Vielzahl an Kleinstbrüchen in den jeweiligen Orten als äußerst schwierig und ist sehr arbeitsintensiv. So mussten allein im letzten Quartal 2013 ca. 25 Rohrbrüche, aufgeteilt auf alle angeschlossenen Orte, festgestellt werden. Die verkaufte Wassermenge hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt 2008 2009 2010 2011 2012 2013 = = = = = = 263.116 259.147 259.690 260.531 255.325 249.654 cbm cbm cbm cbm cbm cbm In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt die Reduzierung der Wasserverluste die Hauptaufgabe des Wasserwerkspersonals. Angestrebt wird weiterhin ein maximaler Verlust von 10 % pro Jahr. Somit sind die Wasserwerksmitarbeiter weiterhin angehalten, intensiv nach Wasserrohrbrüchen an Wasserhausanschlüssen zu suchen und schnellstmöglich zu reparieren. Hierbei hat sich bewährt, die beschädigten Hausanschlüsse komplett zu erneuern, da hierdurch Folgeschäden ausgeschlossen werden können. b) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklage Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen. 4 Nach der Verrechnung dieses Verlustvortrags stellt sich die zweckgebundene Rücklage des Gemeindewasserwerks wie folgt dar: Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages Jahresfehlbetrag 2013 c) 3.186.454,76 € -3.365,05 € Gebührenbedarf Auf der Basis der Ansätze im Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2013 zeigte sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig sinkenden Einnahmen eine Gebührenerhöhung nicht mehr vermieden werden konnte. Die gestiegenen Aufwendungen betrafen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den Gebührenzahler umgelegt wird. Die Aufwandssteigerungen begründen sich bei sinkendem Personalaufwand durch höhere Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und einem mit künftig schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwand. Auf Ertragsseite schlagen sinkende Umsatzerlöse und wegfallende Auflösungen aus Ertragszuschüssen sowie sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Gemeinde Nettersheim in seiner Sitzung vom 18.12.2012 beschlossen, in 2013 die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen, jedoch die Grundgebühr für Hauswasserzähler für den Wasserzähler QN 2,5 von bisher 5,85 € auf 6,85 € (netto) und die übrigen Wasserzähler entsprechend anzuheben und damit nachstehend festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 cbm/Stunde 12 cbm/Stunde 20 cbm/Stunde 30 cbm/Stunde 50 – 80 cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 € 16,44 € 27,40 € 41,10 € 68,50 € Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2014 zeigte die weitere Auskömmlichkeit der in 2013 angepassten Gebühren, so dass im Wirtschaftsjahr 2014 keine Veränderungen vorgenommen wurden. In Folgejahren könnte bei weiterhin sinkenden Wasserverkaufsmengen ggf. aufgrund der zusätzlich wegfallenden Auflösung aus Ertragszuschüssen eine weitere Gebührenanpassung erforderlich werden. Zudem wird auf den Zwischenbericht 2014 des Gemeindewasserwerks und die Vorlage zur Gebührenentwicklung der Eigenbetriebe verwiesen. __gez. Pracht_______ Bürgermeister