Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
115 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.06.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-132/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
03.12.2015
5/3
03.12.2015
6
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplanes und
Aufstellung eines
Bebauungsplanes in der
Ortschaft Hamich für den
Bereich des Grundstückes
Gemarkung Wenau, Flur 9,
Flurstück 1149;
hier: Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, die
Aufstellung der 36.
Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den Bereich des
Grundstückes in der
Gemarkung Wenau, Flur 9,
Flurstück 1149 im
Parallelverfahren zur
Aufstellung eines
entsprechenden
Bebauungsplanes gemäß §
2 (1) BauGB.
Siehe TOP
Klinkerbänder im Bereich
der Gehwege in
Langerwehe, Hauptstraße;
hier: Beseitigung von
Schäden
Der Ausschuss beschließt,
die beschädigten
Klinkerbänder nach
Rücksprache mit dem
Planungsbüro Jahnen
sowie dem Ing.-Büro Nork
& Berger probeweise
aufzunehmen, den
Unterbau (Beton) zu
entfernen und neu
auszubilden sowie die
Rollschicht neu mit einer
Stoßverfugung aus Mörtel
in Estrich zu verlegen. Die
Arbeiten sollen durch den
gemeindlichen Bauhof
ausgeführt werden.
Die Testfläche im Einmündungsbereich des Parkplatzes am
Töpferbrunnen hat sich bewährt, so
dass derzeit sukzessive die anderen
Gefahrenstellen durch den Bauhof in
gleicher Weise instandgesetzt
werden.
Drucksache VL-132/2016
Seite - 2 -
16.02.2016
4/1
34. Änderung des
Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Langerwehe für
den Bereich des
Gewerbegebietes Am
Steinchen;
1. Beratung über die
während der frühzeitigen
Beteiligung sowie ersten
und zweiten
Offenlage eingegangenen
Anregungen und Bedenken
sowie
2. Feststellungsbeschluss
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten empfiehlt dem
Rat,1.über die während der
frühzeitigen Beteiligung
sowie der ersten und
zweiten Offenlage
vorgebachten Anregungen
und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen zu
entscheiden,2. die 34.
Änderung des
Flächennutzungsplanes für
den Bereich des
Gewerbegebietes Am
Steinchen nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen zu beschließen.
Die Flächennutzungsplanänderung
wurde zwischenzeitlich von der
Bezirksregierung Köln genehmigt.
Da innerhalb der Begründung noch
zwei Ergänzungswünsche der
Bezirksregierung ergänzt werden
mussten, muss der Rat in seiner
Sitzung am 07.07.16 noch einen
Beitrittsbeschluss fassen. Danach
kann die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgen.
19.04.2016
3/2
Antrag auf Vorbescheid
zum Umbau und teilweiser
Aufstockung eines
Wohnhauses im Schönthal
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, dem
Antrag auf Vorbescheid
zum Umbau und teilweiser
Aufstockung des
Wohnhauses stattzugeben.
Das gemeindliche Einvernehmen
wurde zwischenzeitlich erteilt.
19.04.2016
3/3
Befreiungsantrag zur
Überschreitung der hinteren
Baugrenze im
Umsiedlungsstandort Pier
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, gemäß §
31 (2) BauGB i.V.m. § 36
(1) BauGB der Befreiung
des Bebauungsplanes E 6
– 7.Änderung bezüglich der
Überschreitung der
hinteren Baugrenze
zuzustimmen, und das
gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.
Siehe TOP
19.04.2016
3/4
Errichtung eines
Mehrfamilienwohnhauses
mit 12 Wohneinheiten und
PKW-Stellplätzen in der
Ortschaft Pier
hier: Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes E 6,
7. Änderung
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt gemäß §
31 (2) BauGB i. V. m. § 36
(1) BauGB, der Befreiung
nicht zuzustimmen und das
gemeindliche
Einvernehmen nicht zu
erteilen.
Das Ergebnis wurde dem
Antragsteller mitgeteilt.
19.04.2016
3/5
Antrag auf Errichtung eines
landwirtschaftlichen
Betriebsgebäudes
(Maschinen- und
Geräteschuppen).
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, dem
Antrag stattzugeben und
das Einvernehmen gemäß
§ 36 BauGB zu erteilen.
Das gemeindliche Einvernehmen
wurde zwischenzeitlich erteilt.
Drucksache VL-132/2016
Seite - 3 -
19.04.2016
4/1
Bebauungsplan E 10
„Gewerbegebiet Am
Steinchen“
hier: Beschluss zur
erneuten Offenlage gemäß
§ 4 a (3) BauGB
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt,1.
hinsichtlich der während
der ersten Offenlage
vorgebrachten Anregungen
und Bedenken gemäß den
Einzelvorschlägen lt.
beigefügter Aufstellung.
2. die erneute Offenlegung
des Bebauungsplanes E 10
„Gewerbegebiet Am
Steinchen“ nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen sowie die erneute
Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß
§ 4 a (3) BauGB.
siehe TOP
19.04.2016
4/2
1. Änderung des
Bebauungsplanes F 18
"Repowering Halde
Nierchen";
hier: Aufhebungsbeschluss
für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes F
18"Repowering Halde
Nierchen“;
Aufstellungsbeschluss des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
"Repowering Halde
Nierchen" gemäß § 2 (1)
und § 12 BauGB;
Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung und Abwägung;
Offenlegungsbeschluss
gemäß § 3 (2) BauGB als
vorhabenbezogenerBebauungsplan "Repowering
Halde Nierchen".
Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, 1.den
Beschluss vom 23.10.2014
zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes F 18
„Repowering Halde
Nierchen“ aufzuheben;2.die
Aufstellung des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
„Repowering Halde
Nierchen“ gemäß § 2 (1)
i.V.m. § 12 BauGB. Die
Abwägungstabelle mit den
Einzelbeschlüssen ist als
Anlage beigefügt.3.zu den
während der frühzeitigen
Beteiligung vorgebrachten
Anregungen und Bedenken
gemäß den
Einzelvorschlägen lt.
beigefügter
Aufstellung;4.die Offenlage
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
„Repowering Halde
Nierchen“ nebst
Begründung und sonstigen
Anlagen gemäß § 3 (2)
BauGB.
Die Offenlage findet noch bis zum
27.06.2016 statt.
19.04.2016
4/3
Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplans
Gemarkung Merode
Der Ausschuss für Bau-und
Planungsangelegenheiten
beschließt, den Antrag
vorerst zurück zu stellen
und im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens des
neuen Flächennutzungsplanes zu prüfen.
Das Ergebnis wurde dem
Antragsteller zwischenzeitlich
mitgeteilt. Der Antrag wird im
weiteren Verfahren zur
Neuaufstellung des FNP
berücksichtigt.
19.04.2016
5
Straßenbeleuchtung
entlang des Seelebaches
Es wird vorgeschlagen, den
Antrag abzulehnen, da das
Baugebiet „Seelebach“
ausreichend ausgeleuchtet
ist.
Der Antragsteller wurde
entsprechend informiert.
Drucksache VL-132/2016
Seite - 4 -
19.04.2016
6
Antrag des TuS 08
Jüngersdorf-Stütgerloch auf
Ausbau/Neubau von
Parkflächen
Der Ausschuss beschließt,
für die Herstellung der
Parkplätze im betreffenden
Bereich zunächst die Mittel
zur Verfügung zu stellen,
die bislang über die
sogenannte
Stellplatzablösesatzung
eingenommen worden sind
(insgesamt 2940 €).
Darüber hinaus empfiehlt
er dem Haupt- und
Finanzausschuss, die für
Fläche B ermittelten
Kosten in Höhe von 5000 €
im Haushalt 2016
vorzusehen. Der weitere
Ausbau von Parkplätzen
soll realisiert werden,
sobald die Mittel dafür
vorhanden sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat
in seiner Sitzung 21.04.2016 eine
entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat gegeben.
19.04.2016
8
Instandsetzung eines
Wirtschaftsweges in der
Gemarkung GeichObergeich;
hier: Beratung über eine
Bürgeranregung nach § 24
GO NRW sowie
Prioritätenliste zur
Sanierung der
Wirtschaftswege in der
Gemeinde
Der Ausschuss beschließt,
in diesem Jahr nur die
Sanierung des
Wirtschaftsweges Nr. 1 auf
einer Länge von ca. 500 m
durchzuführen, da 2016 nur
Haushaltsmittel in Höhe
von 30.000,00 €
angemeldet sind.
Die Ausschreibung erfolgt in Kürze.
Der Bürgermeister
(Göbbels)