Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
115 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
14.06.16, 18:06
Aktualisiert
14.06.16, 18:06
Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse) Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

öffnen download melden Dateigröße: 115 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.06.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-132/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP 03.12.2015 5/3 03.12.2015 6 Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortschaft Hamich für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Grundstückes in der Gemarkung Wenau, Flur 9, Flurstück 1149 im Parallelverfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB. Siehe TOP Klinkerbänder im Bereich der Gehwege in Langerwehe, Hauptstraße; hier: Beseitigung von Schäden Der Ausschuss beschließt, die beschädigten Klinkerbänder nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Jahnen sowie dem Ing.-Büro Nork & Berger probeweise aufzunehmen, den Unterbau (Beton) zu entfernen und neu auszubilden sowie die Rollschicht neu mit einer Stoßverfugung aus Mörtel in Estrich zu verlegen. Die Arbeiten sollen durch den gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden. Die Testfläche im Einmündungsbereich des Parkplatzes am Töpferbrunnen hat sich bewährt, so dass derzeit sukzessive die anderen Gefahrenstellen durch den Bauhof in gleicher Weise instandgesetzt werden. Drucksache VL-132/2016 Seite - 2 - 16.02.2016 4/1 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen; 1. Beratung über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie ersten und zweiten Offenlage eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie 2. Feststellungsbeschluss Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat,1.über die während der frühzeitigen Beteiligung sowie der ersten und zweiten Offenlage vorgebachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen zu entscheiden,2. die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen zu beschließen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Da innerhalb der Begründung noch zwei Ergänzungswünsche der Bezirksregierung ergänzt werden mussten, muss der Rat in seiner Sitzung am 07.07.16 noch einen Beitrittsbeschluss fassen. Danach kann die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgen. 19.04.2016 3/2 Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und teilweiser Aufstockung eines Wohnhauses im Schönthal Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und teilweiser Aufstockung des Wohnhauses stattzugeben. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zwischenzeitlich erteilt. 19.04.2016 3/3 Befreiungsantrag zur Überschreitung der hinteren Baugrenze im Umsiedlungsstandort Pier Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, gemäß § 31 (2) BauGB i.V.m. § 36 (1) BauGB der Befreiung des Bebauungsplanes E 6 – 7.Änderung bezüglich der Überschreitung der hinteren Baugrenze zuzustimmen, und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Siehe TOP 19.04.2016 3/4 Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 Wohneinheiten und PKW-Stellplätzen in der Ortschaft Pier hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E 6, 7. Änderung Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 31 (2) BauGB i. V. m. § 36 (1) BauGB, der Befreiung nicht zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Das Ergebnis wurde dem Antragsteller mitgeteilt. 19.04.2016 3/5 Antrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes (Maschinen- und Geräteschuppen). Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag stattzugeben und das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde zwischenzeitlich erteilt. Drucksache VL-132/2016 Seite - 3 - 19.04.2016 4/1 Bebauungsplan E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ hier: Beschluss zur erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt,1. hinsichtlich der während der ersten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen lt. beigefügter Aufstellung. 2. die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ nebst Begründung und sonstigen Anlagen sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB. siehe TOP 19.04.2016 4/2 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 "Repowering Halde Nierchen"; hier: Aufhebungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18"Repowering Halde Nierchen“; Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Repowering Halde Nierchen" gemäß § 2 (1) und § 12 BauGB; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung; Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB als vorhabenbezogenerBebauungsplan "Repowering Halde Nierchen". Der Ausschuss für Bauund Planungsangelegenheiten beschließt, 1.den Beschluss vom 23.10.2014 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F 18 „Repowering Halde Nierchen“ aufzuheben;2.die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ gemäß § 2 (1) i.V.m. § 12 BauGB. Die Abwägungstabelle mit den Einzelbeschlüssen ist als Anlage beigefügt.3.zu den während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen lt. beigefügter Aufstellung;4.die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Repowering Halde Nierchen“ nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB. Die Offenlage findet noch bis zum 27.06.2016 statt. 19.04.2016 4/3 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Merode Der Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag vorerst zurück zu stellen und im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des neuen Flächennutzungsplanes zu prüfen. Das Ergebnis wurde dem Antragsteller zwischenzeitlich mitgeteilt. Der Antrag wird im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des FNP berücksichtigt. 19.04.2016 5 Straßenbeleuchtung entlang des Seelebaches Es wird vorgeschlagen, den Antrag abzulehnen, da das Baugebiet „Seelebach“ ausreichend ausgeleuchtet ist. Der Antragsteller wurde entsprechend informiert. Drucksache VL-132/2016 Seite - 4 - 19.04.2016 6 Antrag des TuS 08 Jüngersdorf-Stütgerloch auf Ausbau/Neubau von Parkflächen Der Ausschuss beschließt, für die Herstellung der Parkplätze im betreffenden Bereich zunächst die Mittel zur Verfügung zu stellen, die bislang über die sogenannte Stellplatzablösesatzung eingenommen worden sind (insgesamt 2940 €). Darüber hinaus empfiehlt er dem Haupt- und Finanzausschuss, die für Fläche B ermittelten Kosten in Höhe von 5000 € im Haushalt 2016 vorzusehen. Der weitere Ausbau von Parkplätzen soll realisiert werden, sobald die Mittel dafür vorhanden sind. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung 21.04.2016 eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat gegeben. 19.04.2016 8 Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung GeichObergeich; hier: Beratung über eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW sowie Prioritätenliste zur Sanierung der Wirtschaftswege in der Gemeinde Der Ausschuss beschließt, in diesem Jahr nur die Sanierung des Wirtschaftsweges Nr. 1 auf einer Länge von ca. 500 m durchzuführen, da 2016 nur Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € angemeldet sind. Die Ausschreibung erfolgt in Kürze. Der Bürgermeister (Göbbels)