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Antrag (Antrag bzgl. städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Antrag (Antrag bzgl. städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 156/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.04.2012 gez. Wirtz 29.05.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 12.06.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, wurde vom Rat am 29.03.2011 zur Aufstellung beschlossen (s. V 76/ 2011). Der Bebauungsplan soll für das unmittelbar im Eingangsbereich der Altstadt gelegene Gebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowohl hinsichtlich der Gestaltung einer Bebauung als auch der zukünftigen Nutzung gewährleisten; in diesem Zusammenhang ist auch die Ansiedlung eines Vollsortimenters in die Planungsüberlegungen eingestellt worden (s. Begründung zum Aufstellungsbeschluss). Mit Beschluss vom 30.11. 20111 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung zudem das Einvernehmen für die Errichtung einer Tierarztpraxis auf einem im nördlichen Planbereich gelegenen Grundstück hergestellt (s. V 505/2011). Wie bereits in der V 505/2011 dargestellt, stellt sich bzgl. der Planung eines Vollsortimenters die Situation nach wie vor unverändert dar; es ist nicht davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit diese Planung realisierbar wird. Daher sollte zunächst eine Entscheidung über die Fortführung des Planverfahrens - auf der Grundlage einer Wohnbebauung - getroffen werden. Da sich die Grundstücke im Plangebiet im Privateigentum befinden, wird darüber hinaus vorgeschlagen, die Erstellung der städtebaulichen Planungsleistungen in Abstimmung mit der Stadt den Grundstückseigentümern zu übertragen. (Dr. Rips)