Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Datum
12.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
,
tadt
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister Dr Rips
Herrn 1. Beigeordneten Erner
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erftstadt, d. 25.03.2012
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Dr. Rips, sehr geehrter Herr Erner,
wir beantragen namens der CDU-Fraktion Erftstadt:
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung legt die Fachverwaltung ein
mögliches städtebauliches Konzept für den Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich,
Erper Strasse vor. Gleichzeitig wird die Offen lage des Bebauungsplanes beschlossen und
kurzfristig eine frühzeitige Beteiligung der Bürger durchgeführt.
Begründung:
Der Rat hat bereits am 29.3.2011 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Fachausschuss hat
ferner am 30.11.2011 einen Zwischen- bzw. Sachstandsbericht erhalten. Nunmehr sollte das
Verfahren zügig weiterverfolgt und abgeschlossen werden. Die CDU hat auch in ihren
örtlichen Gremien beschlossen, hier vorzugsweise eine hochwertige Wohnbebauung zu
verwirklichen. Die sehr gute, fußläufige Lage zur Lechenicher Innenstadt, könnte hier
besonders attraktiv für Seniorengerechte Wohneinheiten oder alternative Wohnformen genutzt
werden. Ein Einzelhandel, der möglicherweise auch die derzeitigen Nahversorger in Erp und
Friesheim gefährdet, lehnt die CDU auch im Hinblick auf die Stützung des einzig noch
verbliebenen Discounters am Marktplatz in der Lechenicher Innenstadt ab.
Dienstleistungsgewerbe wäre ebenfalls begleitend bzw. ergänzend vorstellbar.
~ )
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Zerres ~
Fraktionsvorsitzender
A
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Hans Oberho er
Ortsbürgermeister
Anlagen
Fraktionsvorsitzender
Alfred Zerres
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Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
Bürozeiten:
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STAD
ERFTSTAD
K.O.
ANLAGEPLAN
Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt - Lechenich, Erper Straße
Umwelt- und Planungsamt
© Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08
Erftstadt, März 2011
Maßstab 1 : 2.500
20.2
Bebauungsplan Nr. 163, E. - Lechenich, Erper Straße;
Aufstellungsbeschluss
76/2011
Auf Nachfrage von StV Dr. Hille erklärt BM Dr. Rips, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Vorentscheidungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters getroffen wird. Vielmehr
soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine städtebaulich geordnete Bebauung geschaffen
werden. Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt dann die Erarbeitung von städtebaulichen
Konzepten und die Beratung in den zuständigen politischen Gremien.
Gern.
2414)
einen
erhält
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet
Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan
die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt - Lechenich, Erper Straße.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)