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Beschlussvorlage (Neubau Seniorenhaus "Krichelsmühle“ in der Poststraße hier: Vorstellung des Projektes durch den Architekten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
70 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Beschlussvorlage (Neubau Seniorenhaus "Krichelsmühle“ in der Poststraße
hier: Vorstellung des Projektes durch den Architekten) Beschlussvorlage (Neubau Seniorenhaus "Krichelsmühle“ in der Poststraße
hier: Vorstellung des Projektes durch den Architekten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.03.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-66/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neubau Seniorenhaus "Krichelsmühle“ in der Poststraße hier: Vorstellung des Projektes durch den Architekten Sachdarstellung: Es wird beabsichtigt das Haupt- und die Nebengebäude der ehemaligen Post in der Poststr. 3-7 abzureißen und ein Seniorenhaus mit 68 Betten auf dem Grundstück Poststraße 7 zu errichten. Für dieses Vorhaben wurde bereits in der Vergangenheit eine Bauvoranfrage gestellt und durch den Kreis Düren ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Da die alte Planung jedoch nicht den gültigen Auflagen des Alten- und Pflegegesetzes entsprach, wurde nun eine neue Planung erstellt. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es existiert zwar der Bebauungsplan F 10 Langerwehe, dieser wurde jedoch ausschließlich zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche aufgestellt und beinhaltet rein textliche Festsetzungen. Art und Maß der baulichen Nutzung werden weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt. In der Poststraße existiert überwiegend eine zweigeschossige Bebauung mit geneigten Dachflächen. Wie die beigefügten Ansichten zeigen, ist ein 3-geschossiger Neubau geplant. Von der Gebäudehöhe bleibt der Neubau aber unter der Gebäudehöhe des bestehenden Postgebäudes und unter der Gebäudehöhe des oberhalb abgrenzenden Nachbarhauses. Auch in dem erteilten Vorbescheid wurde bereits eine 3-Geschossigkeit genehmigt. Das Vorhaben fügt sich gemäß beigefügter Vergleichszahlen bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahlen sowie Trauf- und Firsthöhen in den vorhandenen Gebietscharakter der näheren Umgebung ein. Entsprechende Unterlagen sind dieser Einladung beigefügt. Darüber hinaus wird der Architekt das Projekt in der Sitzung vorstellen. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)