Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
70 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.03.2016
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-66/2016
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neubau Seniorenhaus "Krichelsmühle“ in der Poststraße
hier: Vorstellung des Projektes durch den Architekten
Sachdarstellung:
Es wird beabsichtigt das Haupt- und die Nebengebäude der ehemaligen Post in der
Poststr. 3-7 abzureißen und ein Seniorenhaus mit 68 Betten auf dem Grundstück
Poststraße 7 zu errichten.
Für dieses Vorhaben wurde bereits in der Vergangenheit eine Bauvoranfrage gestellt und
durch den Kreis Düren ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Da die alte Planung jedoch
nicht den gültigen Auflagen des Alten- und Pflegegesetzes entsprach, wurde nun eine
neue Planung erstellt.
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es existiert zwar
der Bebauungsplan F 10 Langerwehe, dieser wurde jedoch ausschließlich zur Erhaltung
und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche aufgestellt und beinhaltet rein textliche
Festsetzungen. Art und Maß der baulichen Nutzung werden weiterhin nach § 34 BauGB
beurteilt. In der Poststraße existiert überwiegend eine zweigeschossige Bebauung mit
geneigten Dachflächen. Wie die beigefügten Ansichten zeigen, ist ein 3-geschossiger
Neubau geplant. Von der Gebäudehöhe bleibt der Neubau aber unter der Gebäudehöhe
des bestehenden Postgebäudes und unter der Gebäudehöhe des oberhalb abgrenzenden
Nachbarhauses.
Auch in dem erteilten Vorbescheid wurde bereits eine 3-Geschossigkeit genehmigt. Das
Vorhaben fügt sich gemäß beigefügter Vergleichszahlen bezüglich der Grund- und
Geschossflächenzahlen sowie Trauf- und Firsthöhen in den vorhandenen Gebietscharakter der näheren Umgebung ein.
Entsprechende Unterlagen sind dieser Einladung beigefügt. Darüber hinaus wird der
Architekt das Projekt in der Sitzung vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten nimmt die vorgestellte Planung zur
Kenntnis.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)