Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 64-IX/Z-5
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
am:
01.12.2009
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
( )
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( X ) eines Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und
Städtepartnerschaften
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Frage der Angliederung und Bestimmung eines Haupt- und eines
Teilstandortes orientierte sich der Verwaltungsvorschlag an den aktuell höheren Schülerzahlen in
Mutscheid sowie am dort vorhandenen üppigeren Raumangebot.
Seite 2 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-5
Auf Antrag von Wolfgang Lanzerath (CDU) soll der Beschlussvorschlag dahingehend konkretisiert
werden, dass auch im Falle einer künftig notwendigen Entscheidung zur Schließung eines
Grundschulstandortes im Höhengebiet sodann allein auf die Anzahl der jeweiligen
Neuanmeldungen abgestellt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Die Rechtsverordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG in der zuletzt gültigen Fassung der
Änderung vom 13.07.2010 legt im Bezug auf die unterschiedlichen Schulformen (Grundschule,
Hauptschule, Realschule, Gymnasium etc.) Klassenrichtwerte fest. Gem. § 6 Abs. 4 dieser
Vorschrift gilt für Grundschulen eine Bandbreite von 18 – 30 SchülerInnen. Hier kann eine
Unterschreitung der Bandbreite bis auf 15 SchülerInnen zugelassen werden, wenn diesen der
Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart (Gemeinsschaftsschule,
Bekenntnisschule) nicht zugemutet werden kann.
Möglichkeiten der Schule zur Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts bleiben hiervon
unberührt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Bad Münstereifel hält gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG die Aufrechterhaltung der
Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid für erforderlich.
2.
Zur Stärkung und Sicherung dieser Standorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres
2010/2011 die Katholische Grundschule Houverath aufgelöst und als Teilstandort der
Katholischen Grundschule Mutscheid geführt.
3.
Die beiden Grundschulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung
des neuen Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten.
4.
Im Falle einer notwendigen Entscheidung zur Schließung eines Grundschulstandortes im
Höhengebiet wird nicht auf die Eigenschaft als Haupt- oder Nebenstandort abgestellt,
sondern allein auf die jeweilige Zahl der Neuanmeldungen.