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Zusatzerläuterung (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Zusatzerläuterung (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid) Zusatzerläuterung (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 64-IX/Z-5 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften am: 01.12.2009 __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses ( ) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( X ) eines Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen 1. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Frage der Angliederung und Bestimmung eines Haupt- und eines Teilstandortes orientierte sich der Verwaltungsvorschlag an den aktuell höheren Schülerzahlen in Mutscheid sowie am dort vorhandenen üppigeren Raumangebot. Seite 2 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-5 Auf Antrag von Wolfgang Lanzerath (CDU) soll der Beschlussvorschlag dahingehend konkretisiert werden, dass auch im Falle einer künftig notwendigen Entscheidung zur Schließung eines Grundschulstandortes im Höhengebiet sodann allein auf die Anzahl der jeweiligen Neuanmeldungen abgestellt wird. 2. Rechtliche Würdigung Die Rechtsverordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG in der zuletzt gültigen Fassung der Änderung vom 13.07.2010 legt im Bezug auf die unterschiedlichen Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium etc.) Klassenrichtwerte fest. Gem. § 6 Abs. 4 dieser Vorschrift gilt für Grundschulen eine Bandbreite von 18 – 30 SchülerInnen. Hier kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 15 SchülerInnen zugelassen werden, wenn diesen der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart (Gemeinsschaftsschule, Bekenntnisschule) nicht zugemutet werden kann. Möglichkeiten der Schule zur Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts bleiben hiervon unberührt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Bad Münstereifel hält gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG die Aufrechterhaltung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid für erforderlich. 2. Zur Stärkung und Sicherung dieser Standorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2010/2011 die Katholische Grundschule Houverath aufgelöst und als Teilstandort der Katholischen Grundschule Mutscheid geführt. 3. Die beiden Grundschulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung des neuen Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten. 4. Im Falle einer notwendigen Entscheidung zur Schließung eines Grundschulstandortes im Höhengebiet wird nicht auf die Eigenschaft als Haupt- oder Nebenstandort abgestellt, sondern allein auf die jeweilige Zahl der Neuanmeldungen.