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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Merode)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
08.04.16, 18:08
Aktualisiert
08.04.16, 18:08
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Merode) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Merode)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 04.04.2016 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-9/2016 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans Gemarkung Merode Sachdarstellung: Mit Datum vom 20.10.2015 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 6 Einfamilienhäusern in der Gemarkung Merode, Flur 1, Flurstück 216 eingegangen. Der Antrag und der entsprechende Lageplan sind beigefügt. Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück gem. 35 BauGB im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan weist landwirtschaftliche Fläche aus, so dass gem. § 35 Abs.1 Nr. 1 und 2 BauGB nur Vorhaben zulässig sind, wenn diese u.a. Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieben dienen. Dem Antragsteller wurde daher per Email am 18.11.2015 mitgeteilt, dass dieses Bauvorhaben voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist und zur Bebauung eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist. Ein gleichlautender Antrag ging mit Schreiben vom 23.11.2015 bei der Verwaltung ein und ist als Anlage beigefügt. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Antrag vorerst zurück zu stellen und im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des neuen Flächennutzungsplanes zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Drucksache VL-9/2016 Seite - 2 - Der Ausschuss für Bau-und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag vorerst zurück zu stellen und im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des neuen Flächennutzungsplanes zu prüfen. Der Bürgermeister (Göbbels)