Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.02.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2014
Vorlagennummer: VL-42/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zuleitung Entwurf des Jahresabschlusses 2014
Sachdarstellung:
Gemäß § 95 Abs.1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.
Gemäß § 95 Abs. 3GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde
Langerwehe vom Kämmerer aufgestellt und bestätigt worden.
Der Jahresabschluss 2014 ist in Form von Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Finanzrechnung als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Drucksache VL-42/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Bürgermeister
(Göbbels)