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Beschlussvorlage (Zuleitung Entwurf des Jahresabschlusses 2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Beschlussvorlage (Zuleitung Entwurf des Jahresabschlusses 2014) Beschlussvorlage (Zuleitung Entwurf des Jahresabschlusses 2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.02.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2014 Vorlagennummer: VL-42/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung Entwurf des Jahresabschlusses 2014 Sachdarstellung: Gemäß § 95 Abs.1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Gemäß § 95 Abs. 3GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 der Gemeinde Langerwehe vom Kämmerer aufgestellt und bestätigt worden. Der Jahresabschluss 2014 ist in Form von Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Finanzrechnung als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss ist gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-42/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Bürgermeister (Göbbels)