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Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:06
Aktualisiert
19.04.16, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2016) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2016)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.03.2016 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Rö Vorlagennummer: VL-59/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2016 Sachdarstellung: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben. In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden: 17.04.2016 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet 10.07.2016 – Sommerfest 27.11.2016 - Töpfermarkt Damit nicht nur die an diesen Verkaufsveranstaltungen beteiligten Einzelhändler hiervon profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen. Laut § 6 Abs. 4 LÖG NRW sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer zu hören. Diese Anhörung ist erfolgt, Einwendungen wurden nicht vorgetragen. Drucksache VL-59/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung. Der Bürgermeister