Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:06
Aktualisiert
19.04.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.03.2016
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Rö
Vorlagennummer: VL-59/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener
Sonntage im Jahr 2016
Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben.
An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben.
In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an
folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00
Uhr festgesetzt werden:
17.04.2016 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet
10.07.2016 – Sommerfest
27.11.2016 - Töpfermarkt
Damit nicht nur die an diesen Verkaufsveranstaltungen beteiligten Einzelhändler hiervon
profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte
Gemeindegebiet beziehen.
Laut § 6 Abs. 4 LÖG NRW sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die
Handwerkskammer zu hören.
Diese Anhörung ist erfolgt, Einwendungen wurden nicht vorgetragen.
Drucksache VL-59/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. ordnungsbehördliche Verordnung.
Der Bürgermeister