Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
88 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
12.09.14, 13:01
Aktualisiert
12.09.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 14 /X.L.
Datum: 04.09.2014
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
16.09.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
23.09.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
30.09.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2014
hier: Eigenbetrieb Abwasser
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses 2014
Nein
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Beschlussvorschlag:
Die Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2014 des Eigenbetriebes Abwasser wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse und des jetzigen Buchungsstandes der
Ertrags- und Aufwandskonten des Eigenbetriebes Abwasser lässt sich ein Jahresergebnis 2014 in Höhe von – 1.246,26 € prognostizieren.
Als Grundlage der Umsatzerlöse dienten die tatsächlichen Verbräuche im Jahr
2013. Sollte sich die Schmutzwassermenge in 2014 – wofür derzeit noch keine
konkreten Erkenntnisse vorliegen – reduzieren (z. B. in Anbetracht des vergleichsweise nassen Sommers), so werden sich die Umsatzerlöse entsprechend
verringern und das Jahresergebnis entsprechend negativ beeinflussen. Die Wasserbezugsmenge über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg, der alle
Ortschaften bis auf Marmagen versorgt und damit einen Hinweis auch auf die zu
erwartende Schmutzwassermenge in 2014 gibt, zeigt derzeit eine bis zum heutigen Stand ähnliche Abnahmemenge wie im Vorjahr, so dass es derzeit keinen
Anlass gibt, von den Verbrauchswerten des Vorjahres abzuweichen. Diese liegen
allerdings unterhalb der Schmutzwassermenge, die bei Planerstellung für 2014
zugrundegelegt wurde, da seinerzeit nur die noch höheren Verbrauchswerte aus
dem Jahr 2012 bekannt waren.
Es sei allerdings nochmals darauf hingewiesen, dass ggf. weiter sinkende
Schmutzwassermengen einen entsprechenden Einbruch bei den Umsatzerlösen
verursachen würden.
Bei den Umsatzerlösen wird zudem eine vollständige Auflösung der mit dem Jahresabschluss 2012 gebildeten Rückstellung aus der Gebührenüberdeckung in
Höhe von 9.000 € einbezogen, da die Gebührennachkalkulation auf der Basis dieses Zwischenberichts eine Gebührenunterdeckung in noch größerer Höhe ergibt.
Bei den Aufwendungen werden die aktuellen Erkenntnisse aus dem jetzigen Buchungsstand berücksichtigt. Zudem wird unter dem Konto „ausstehende Rechnungen“ die Aufwandsbuchung für die stets erst im Folgejahr eingehenden Bescheide zur Schmutzabwasserabgabe für die Kläranlagen berücksichtigt, die bei
Planerstellung versäumt wurden in Ansatz zu bringen.
Auch bei den Abschreibungen wurde in Anbetracht der Fertigstellung einer weiteren Teilmaßnahme im Zuge des Fremdwasserprojekts in der Ortslage Zingsheim
eine höhere Summe prognostiziert, der allerdings auch eine höhere Auflösung
aus Ertragszuschüssen gegenübersteht.
Bei den Personalaufwendungen wird zunächst davon ausgegangen, dass der
Planansatz eingehalten wird. Entsprechend wurde auch bei den hieraus im Rahmen der Durchführung und Betreuung von Investitionsmaßnahmen zu aktivierenden Eigenleistungen verfahren.
Die Berechnung der Zinsbelastung erfolgte auf der Grundlage der vorhandenen
Vertragskonditionen und unter Berücksichtigung ggf. im Zuge anstehender weiterer Fremdwassermaßnahmen zur Finanzierung des Eigenanteils erforderlicher
zusätzlicher Kreditmittel. Sollte ein solches Darlehen bis Ende dieses Jahres nicht
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erforderlich sein, so werden die hierfür angesetzten 1.000 € auch nicht entstehen.
Die Gebührennachkalkulation auf der Basis der Werte dieses Zwischenberichts
ergibt ohne Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellung für den Gebührenausgleich eine Unterdeckung bei der Schmutzwassergebühr von 6 Cent pro cbm
Frischwasserbezug und mit Komplettauflösung der Rückstellung in Höhe von 3
Cent pro cbm Frischwasser.
Bei der Niederschlagswassergebühr zeigt sich eine Auskömmlichkeit.
gez. Pracht
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Bürgermeister