Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
04.05.12, 06:28
Aktualisiert
04.05.12, 06:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 120/2012
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.- Datum: 22.03.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
15.05.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
14.06.2012
beschließend
Betrifft:
03.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Konzept für den Hausmeistereinsatz in den Schulen der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Der Aufwand wird verringert.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Das in der Begründung dargestellte Konzept zum Einsatz der Hausmeister in den Schulen der
Stadt Erftstadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Hausmeister spielen im täglichen Schulalltag eine wichtige Rolle. Sie sind in vielen Bereichen
in die Organisation des Schulbetriebs eingebunden. Ein guter Hausmeister ist das Geld wert,
welches die Stadt für seinen Einsatz aufbringen muss. Die Stadt Erftstadt befindet sich im
Nothaushalt. In diesem Zusammenhang müssen auch grundsätzlich sinnvolle Aufwendungen auf
den Prüfstand gestellt werden.
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat sich intensiv mit
dem Hausmeistereinsatz in Schulen beschäftigt. Auf der Grundlage eines Aufgabenkatalogs,
welcher als Anlage beigefügt ist, wurde der Personalbedarf für Schulhausmeister ermittelt.
Danach kann ein Hausmeister eine Schule mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 10.000 m²,
zuzüglich 10.000 m² Außengelände, betreuen. Der Bericht der KGSt führt aber ausdrücklich aus,
dass die Bedarfberechnung auf die örtliche Situation anzupassen ist. Ein Ganztagsbetrieb oder
eine Übermittagsbetreuung ist bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt. Weiterhin kann ein
Hausmeister eine Schule mit 10.000 m² BGF betreuen, nicht aber drei Schulen mit je 3.300 m²
BGF in verschiedenen Ortsteilen.
Auf der Grundlage des KGSt-Modells habe ich eine Bedarfsberechnung für die Schulen in der
Stadt Erftstadt erstellt. Dabei wurden der Ganztagsbetrieb und die Übermittagsbetreuung
angemessen berücksichtigt. Weiterhin wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass in den
Schulzentren jeweils eine Aula betrieben wird und dass wegen der Aulen, wegen der großen
Sporthallen und wegen der zahlreichen Abendveranstaltungen in den Schulen auch in den
Abendstunden bzw. an Wochenenden ein Hausmeister vor Ort sein muss. Die Schulhausmeister
betreuen in den jeweiligen Ortsteilen auch die Kindergärten. Weiterhin gehört die
Grünflächenpflege nicht zu den Aufgaben eines Schulhausmeisters. In Erftstadt werden aber
teilweise diese Arbeiten von den Schulhausmeistern erledigt und sind in der Bedarfsberechnung
berücksichtigt worden. Zur Erläuterung der Bedarfsberechnung habe ich folgende Anlagen
beigefügt:
- Zusammenstellung der BGF und der Außenflächen im Schulzentrum Liblar als Grundlage für
die Berechnung (Bedarf – Flächen Schulzentrum),
- Berechnung des Hausmeisterbedarfs im Schulzentrum Liblar unter Berücksichtigung von
zusätzlichen Arbeiten (Bedarf – Berechnung Schulzentrum Liblar),
- Zusammenstellung des Hausmeisterbedarfs in allen Schulen der Stadt Erftstadt (Bedarf Gesamtübersicht).
Aufgrund dieses Rechenmodells ergibt sich ein Einsparpotential von 3,4 Stellen. Die finanzielle
Entlastung beträgt ca. 120.000,- €/Jahr. Der Hausmeister der Nordschule ist bereits im Sommer
2011 aus dem Dienst bei der Stadt Erftstadt ausgeschieden. Im Laufe des Jahres 2012 beenden
altersbedingt weitere Kollegen ihren Dienst bei der Stadt Erftstadt. Bereits im Jahr 2012 ist dann
die Neueinstellung von zwei Kollegen als Schulhausmeister erforderlich.
Von dem vorgeschlagenen Abbau von Hausmeisterstellen sind die großen Schulen nahezu nicht
betroffen. Stundenreduzierungen ergeben sich im Wesentlichen bei den kleineren Grundschulen
und im Bereich der Hallenwarte. Zur Umsetzung ist ausdrücklich nicht vorgesehen, einen
Hausmeisterpool zu bilden. Vielmehr soll die Zuordnung der Hausmeister zu ihren Schulen
erhalten bleiben. Für die Schulleitungen existiert also weiterhin ein fester Ansprechpartner. So
ergibt sich z.B. für die Grundschule Bliesheim ein Bedarf an 0,7 Hausmeisterstellen. Der
Hausmeister wird also künftig im Wechsel an drei oder an vier Tagen pro Woche in der Schule
sein. Diese Tage werden vorher festgelegt, damit die Schule entsprechend disponieren kann. An
den verbleibenden Tagen unterstützt der Kollege die Hausmeister im Schulzentrum Liblar und ist
für dringende Fälle für die Grundschule Bliesheim über Handy erreichbar.
Die Dienste in den Abendstunden und an Wochenenden werden derzeit überwiegend von den
Hallenwarten und von den für die Aulen zuständigen Kollegen wahrgenommen. Künftig sollen
diese ungeliebten Schichten gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Jeder Hausmeister
muss dann im Rahmen eines Schichtplanes dann auch ca. alle sieben Wochen den Spätdienst in
einem Schulzentrum und den Wochenenddienst in einer Aula übernehmen. In dieser Zeit
übernimmt ein Kollege als Vertreter den Dienst in seiner Schule. Der Plan wurde so aufgestellt,
dass immer derselbe Kollege die Vertretung übernimmt und somit als vollwertiger Ersatz für den
etatmäßigen Hausmeister zur Verfügung steht. Um Fahrtzeiten zu minimieren und um eine effektiv
Vertretung zu gewährleisten, werden die Grundschulen in Bliesheim, Liblar und Kierdorf dem
Schulzentrum Liblar zugeordnet, die übrigen Schulen dem Schulzentrum Lechenich.
Dementsprechend ergeben sich zwei Schichtpläne, die als Anlage beigefügt sind.
Das Konzept zur Reduzierung des Hausmeisterbedarfs wurde in einer Arbeitsgruppe gemeinsam
mit den betroffenen Kollegen und Vertretern des Personalrats erarbeitet. Der Personalrat hat dem
Modell im förmlichen Verfahren zugestimmt. Die Schulen wurden beteiligt. Die von den Schulen
vorgetragenen Anregungen wurden im Modell berücksichtigt. Die Umsetzung soll mit Beginn des
Schuljahres 2012/13 erfolgen.
Der Abbau von Schulhausmeisterstellen kann nicht ohne Reduzierung des Leistungsumfangs
erfolgen. Eine Beibehaltung der bisherigen Stellenzahl wäre aus Sicht der Schulen zwar
wünschenswert. Die nunmehr vorgeschlagene Lösung stellt einen Kompromiss dar, der sowohl
den Belangen der Schulen wie auch der Haushaltslage der Stadt Erftstadt ausreichend Rechnung
trägt.
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(Dr. Rips)
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