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Beschlussvorlage (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband) Beschlussvorlage (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband) Beschlussvorlage (Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 215/2012 Az.: 8221/2827 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 21.05.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 14.06.2012 29.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem Verein "Die Erftstädter Tafel", der Katholischen Kirche "Kleiderkammer" sowie dem SKFM und dem Caritasverband Finanzielle Auswirkungen: Die Investition betrifft nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Die Mittel werden von der GWG Rhein-Erft in der Jahresrechnung 2012 dargestellt und von dort vorfinanziert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft schließt mit dem Verein „Die Erftstädter Tafel“ und mit dem Pfarrverband Ville, dem SKFM und Caritasverband für die Katholische Kirchengemeinde St. Barbara „Kleiderkammer“ einen Nutzungsvertrag ab, wonach der „Erftstädter Tafel“ das Erdgeschoss und den anderen Nutzern das Obergeschoss des Hauses Carl-SchurzStr. 112 zur Verfügung gestellt wird. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Die Nebenkosten, wie Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser, Strom, Heizkosten, Schornsteinfeger, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung mit Winterdienst, Versicherungsbeiträge, Grünpflege, Hausmeisterdienste, Schädlingsbekämpfung werden von den Nutzern getragen und diesen jeweils im Laufe des auf die Nutzung folgenden Jahres in Rechnung gestellt. Der Vertrag beginnt am 01.10.2012 und wird zunächst auf die Dauer von zehn Jahren bis zum 30.09.2021 abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere fünf Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kosten für den Umbau des Objektes in einen nutzungsfähigen Zustand trägt die GWG RheinErft als Verwalter der städtischen Objekte. Von den geschätzten Umbaugesamtkosten in Höhe von 56.570,00 € trägt die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft einen Eigenanteil in Höhe von ca. 10.720,00 €. Die Restkosten in Höhe von geschätzt 45.850,00 € werden in der Jahresrechnung 2012 der GWG nachgewiesen. Begründung: Mit Bürgeranträgen 255/2011 und 394/2011 haben sowohl die Erftstädter Tafel als auch die Katholische Kirchengemeinde St. Barbara (Kleiderkammer) die Stadt Erftstadt um Hilfe bei der Beschaffung von Räumlichkeiten gebeten. Die Erftstädter Tafel nutzt zur Zeit noch einen Raum im Klarissenkloster an der Carl-SchurzStraße, welches aber auf Dauer nicht mehr haltbar ist; die Katholische Kirchengemeinde St. Barbara verfügt derzeit über keinen Raum, in dem sie Kleidungsstücke an Bedürftige abgeben kann. Ebenso suchen auch SKFM und Caritasverband einen Raum um mit Bedürftigen Hilfegespräche durchzuführen. Aufgrund der Beendigung des Schulbetriebes in der Hauptschule Liblar, hatten die Antragsteller die Nutzung eines zukünftig nicht mehr benötigten Klassenraumes ins Auge gefasst. Aus organisatorischen und verkehrstechnischen Gründen ist eine Nutzung dieser Räumlichkeiten wieder verworfen worden. Im Dezember letzten Jahres hat dann der Mieter des Hauses Carl-Schurz-Str. 112 um Aufhebung seines Mietvertrages gebeten, da er eine kleinere Wohnung gefunden hatte. Normalerweise hätte aufgrund der langjährigen Vermietung an ihn eine Kündigungsfrist von einem Jahr bestanden. Da jedoch seitens der o.a. Petenten sofort die Bereitschaft zur späteren Übernahme des Hauses erklärt wurde, habe ich der Kündigung des Vertrages zum 31.12.2011 zugestimmt. Mittlerweile ist das Objekt komplett entrümpelt worden. Ich habe bereits mit Vertretern der GWG über einen Umbau des Objektes gesprochen. Eine Kostenschätzung für die Umbaumaßnahme liegt mir zwischenzeitlich vor. Sie schließt mit einem Gesamtkostenvolumen von 56.570,00 € ab. Die Umbaukosten setzen sich u.a. zusammen aus: - Einbau einer neuen Heizung - Erneuerung beider WC-Anlagen, - Einbau einer Küchenzeile, - Erneuerung der Elektro- und Sanitärinstallation, - Einbau neuer Fenster - Einbau einer neuen Haustür - Einbau neuer Innentüren - Diverse Beiputz-, Anstreich- und Tapezierarbeiten - Bodenbelagerneuerung. Die GWG Rhein-Erft als Verwalter des Hauses wird die Kosten im Rahmen der Jahresrechnung 2012 des verwalteten städtischen Wohnbesitzes geltend machen. Insoweit ist in diesem Fall eine Mitelbereitstellung nicht erforderlich. Bedingt durch den Mehraufwand wird natürlich die an die Stadt jährlich abzuführende Miterlöszuweisung entsprechend geringer ausfallen. Ich bin bemüht, die finanzielle Belastung des bei der GWG verwalteten Etats so gering wie möglich zu halten und werde einen großen Posten mit eigenem Personal erledigen können; dadurch können Kosten in Höhe von rd.10.000,00 € eingespart werden, wenn keine personellen Ausfälle entstehen sollten. Ein extra für die Umnutzung des Hauses gebildeter „runder Tisch“ hat sich am 19.04.2012 zusammengesetzt und einhellig nochmals ihr großes Interesse an der von der Stadt vorgeschlagenen Lösung im Objekt Carl-Schurz-Str. 112 bekräftigt, insbesondere, weil durch den Zugang über den rückwärtigen Teil des Hauses, der Kundenbetrieb nicht unmittelbar über den Eingang direkt an der Carl-Schurz-Straße erfolgen muss und somit ein gewisser Schamfaktor gegen Null tendiert. Bevor die potentiellen Interessenten jedoch in konkretere Umbauplanungen und Besprechungen gehen wollen, soll zunächst das Nutzungsangebot der Politik und die damit verbundenen Entscheidungen abgewartet werden. -2- (Dr. Rips) -3-