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Beschlussvorlage (Schlussrechnung des Kreises Düren aus dem Rechtskreis des Asylbewerber-leistungsgesetzes (AsylbLG) und Abrechnung der Krankenhilfe für das III. und IV. Quartal 2015)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Beschlussvorlage (Schlussrechnung des Kreises Düren aus dem Rechtskreis des Asylbewerber-leistungsgesetzes (AsylbLG) und Abrechnung der Krankenhilfe für das III. und IV. Quartal 2015) Beschlussvorlage (Schlussrechnung des Kreises Düren aus dem Rechtskreis des Asylbewerber-leistungsgesetzes (AsylbLG) und Abrechnung der Krankenhilfe für das III. und IV. Quartal 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.02.2016 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-41/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Schlussrechnung des Kreises Düren aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Abrechnung der Krankenhilfe für das III. und IV. Quartal 2015 Sachdarstellung: Mit beiliegender E-Mail vom 22.01.2016 rechnet der Kreis Düren gem. öffentlichrechtlicher Vereinbarung die im Jahr 2015 geleisteten Auszahlungen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab. Es besteht eine Restforderung des Kreises Düren an die Gemeinde Langerwehe i.H.v. 77.399,41 €. Des Weiteren stehen noch die Abrechnungen der Krankenhilfe für den Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für das III. und IV. Quartal 2015 i.H.v. ca. 25.000,00 € aus. Da bei den Planungen für den Haushalt 2015 nicht absehbar war, dass die Anzahl der Zuweisungen von Asylbewerbern so stark ansteigen wird, wurde der Ansatz der Haushaltsmittel niedriger als nunmehr benötigt geplant, so dass die Restmittel in Höhe von 100.000,00 € für das Jahr 2015 überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. In § 7 der Haushaltssatzung vom 14.03.2013 ist festgelegt, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 € übersteigen, gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich gelten und der Zustimmung des Rates bedürfen. Drucksache VL-41/2016 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Aufwendungen und Auszahlungen werden entsprechend erhöht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für den Bereich Asyl zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister (Göbbels)