Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
16.02.16, 12:39
Aktualisiert
16.02.16, 12:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 10.02.2016
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-41/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Schlussrechnung des Kreises Düren aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und Abrechnung der Krankenhilfe für das III. und IV.
Quartal 2015
Sachdarstellung:
Mit beiliegender E-Mail vom 22.01.2016 rechnet der Kreis Düren gem. öffentlichrechtlicher Vereinbarung die im Jahr 2015 geleisteten Auszahlungen im Rechtskreis des
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab. Es besteht eine Restforderung des Kreises
Düren an die Gemeinde Langerwehe i.H.v. 77.399,41 €.
Des Weiteren stehen noch die Abrechnungen der Krankenhilfe für den Rechtskreis des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für das III. und IV. Quartal 2015 i.H.v. ca.
25.000,00 € aus.
Da bei den Planungen für den Haushalt 2015 nicht absehbar war, dass die Anzahl der
Zuweisungen von Asylbewerbern so stark ansteigen wird, wurde der Ansatz der
Haushaltsmittel niedriger als nunmehr benötigt geplant, so dass die Restmittel in Höhe
von 100.000,00 € für das Jahr 2015 überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
In § 7 der Haushaltssatzung vom 14.03.2013 ist festgelegt, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,00
€ übersteigen, gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich gelten und der Zustimmung des
Rates bedürfen.
Drucksache VL-41/2016
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwendungen und Auszahlungen werden entsprechend erhöht.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von
100.000,00 € für den Bereich Asyl zur Verfügung zu stellen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)