Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
04.04.14, 15:00
Aktualisiert
04.04.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1195 /IX.L.
Datum: 01.04.2014
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung
Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
Es wird beschlossen, dem Bauantrag auf Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau befindlichen
Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13, Nr. 12 und 74 zuzustimmen und
hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen unter
der Bedingung, dass eine Abpflanzung der Reithalle mit Nebengebäuden mit
landschaftstypischem Gehölz erfolgt.
Begründung:
Auf den Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 und 74 ist die Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäuden vorgesehen. Der Bauherr hat bei der
Gemeinde Nettersheim mit Datum vom 27.03.2014 einen entsprechenden Bauantrag eingereicht.
Die Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Frohngau, grenzen an diese jedoch unmittelbar in Verlängerung der Greußstraße
an. Sie sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Betriebsstätte, die Anfang
2000er Jahre einen Eigentumswechsel erfahren hat und in den Jahren 2003 und
2004 durch landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Bewegungs- und Longierplatz
für Pferde, Reitplatz etc. erweitert wurde. Der Kreis Euskirchen hat jeweils zu den
vorhergehenden Bauanträgen die Privilegierung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt.
Der nunmehr vorliegende Bauantrag verdeutlicht, dass sich der Reitbetrieb weiter
entwickeln wird, so dass eine nochmalige Auflage bezüglich einer Privilegierungsfeststellung sich erübrigt. Derzeit wird der landschaftspflegerische Begleitplan
erstellt, der mit der Untere Landschaftsbehörde noch abschließend abzustimmen
ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag auf Errichtung einer Reithalle
mit Nebengebäude auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau
befindlichen Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13, Nr. 12 und 74 zuzu-
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stimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu
erteilen unter der Bedingung, dass eine Abpflanzung der Reithalle mit Nebengebäuden mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt.
Aus der beigefügten Übersichtskarte sind die betroffenen Grundstücke sowie das
beantragte Bauvorhaben ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister