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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
04.04.14, 15:00
Aktualisiert
04.04.14, 15:00
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1195 /IX.L. Datum: 01.04.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 (13) und 74 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. Es wird beschlossen, dem Bauantrag auf Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau befindlichen Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13, Nr. 12 und 74 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen unter der Bedingung, dass eine Abpflanzung der Reithalle mit Nebengebäuden mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt. Begründung: Auf den Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13 Nr. 12 und 74 ist die Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäuden vorgesehen. Der Bauherr hat bei der Gemeinde Nettersheim mit Datum vom 27.03.2014 einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Die Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau, grenzen an diese jedoch unmittelbar in Verlängerung der Greußstraße an. Sie sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Betriebsstätte, die Anfang 2000er Jahre einen Eigentumswechsel erfahren hat und in den Jahren 2003 und 2004 durch landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Bewegungs- und Longierplatz für Pferde, Reitplatz etc. erweitert wurde. Der Kreis Euskirchen hat jeweils zu den vorhergehenden Bauanträgen die Privilegierung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgestellt. Der nunmehr vorliegende Bauantrag verdeutlicht, dass sich der Reitbetrieb weiter entwickeln wird, so dass eine nochmalige Auflage bezüglich einer Privilegierungsfeststellung sich erübrigt. Derzeit wird der landschaftspflegerische Begleitplan erstellt, der mit der Untere Landschaftsbehörde noch abschließend abzustimmen ist. Es wird daher vorgeschlagen, dem Bauantrag auf Errichtung einer Reithalle mit Nebengebäude auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau befindlichen Grundstücken Gemarkung Frohngau, Flur 13, Nr. 12 und 74 zuzu- 3 stimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen unter der Bedingung, dass eine Abpflanzung der Reithalle mit Nebengebäuden mit landschaftstypischem Gehölz erfolgt. Aus der beigefügten Übersichtskarte sind die betroffenen Grundstücke sowie das beantragte Bauvorhaben ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister