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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Langerwehe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:06
Aktualisiert
19.04.16, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 14.03.2016 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: JAB 2013 Vorlagennummer: VL-62/2016 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Langerwehe Sachdarstellung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat in seiner Sitzung am 21.10.2015 vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 den Prüfauftrag gemäß § 103 Abs. 5 GO an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.01.2016 umfassend seitens des Wirtschaftsprüfers erläutert worden. Der Prüfbericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 schließt mit der Erteilung eines uneingeschränkten Prüfvermerks. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der Jahresabschluss zum 31.12.2013 damit den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 13.01.2016 dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in beigefügter Fassung und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 empfohlen. Die Deckung des Fehlbetrags 2013 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen. Finanzielle Auswirkungen: Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 4.039.897,13 €. Drucksache VL-62/2016 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.01.2016 stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.039.897,13 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken. 3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)