Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:06
Aktualisiert
19.04.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.03.2016
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
JAB 2013
Vorlagennummer: VL-62/2016
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat in seiner Sitzung am
21.10.2015 vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 den Prüfauftrag
gemäß § 103 Abs. 5 GO an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Das Ergebnis
der Prüfung ist im Prüfbericht umfassend dargestellt und in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.01.2016 umfassend seitens des Wirtschaftsprüfers erläutert
worden.
Der Prüfbericht der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 schließt mit der Erteilung eines
uneingeschränkten Prüfvermerks. Nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers entspricht der
Jahresabschluss zum 31.12.2013 damit den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat mit Beschluss vom 13.01.2016 dem Rat die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in beigefügter Fassung und die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 empfohlen.
Die Deckung des Fehlbetrags 2013 soll aus der Allgemeinen Rücklage erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von
4.039.897,13 €.
Drucksache VL-62/2016
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.01.2016 stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 fest.
2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag in
Höhe von 4.039.897,13 € durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96
Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)