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Beschlussvorlage (Prüfauftrag Erholungsgebiet Herrschaft; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
09.06.15, 18:05
Aktualisiert
09.06.15, 18:05
Beschlussvorlage (Prüfauftrag Erholungsgebiet Herrschaft;
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Prüfauftrag Erholungsgebiet Herrschaft;
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 01.06.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-97/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Prüfauftrag Erholungsgebiet Herrschaft; hier: Antrag der CDU-Fraktion Sachdarstellung: Bereits in seiner Sitzung am 19.11.2014 hat der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten über die Prüfung der Möglichkeit einer staatlichen Anerkennung eines Erholungsgebietes „Herrschaft“ beraten und beschlossen, einerseits sich mit der Stadt Düren in Verbindung zu setzen und andererseits eine Stellungnahme der Bezirksregierung in der Angelegenheit einzuholen. Mit Schreiben vom 17.03.2015, hier eingegangen am 27.03.2015, hat die Stadt Düren mitgeteilt, dass das Anliegen zur Anerkennung des Erholungsgebietes „Herrschaft“ mit den Stadtteilen Echtz und Konzendorf unterstützt wird. Das Schreiben ist dieser Vorlage beigefügt. Des Weiteren hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 24.04.2015, hier eingegangen am 04.05.2015 zu der Angelegenheit äußerst umfangreich Stellung genommen. Die komplette Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Die Bezirksregierung führt aus, dass nun durch die beteiligen Kommunen zu entscheiden sei, welche Kommune den Antrag nach § 2 (3) Kurortegesetz (KOG) NRW auf Anerkennung stellen soll. Nur diese Kommune erhalte auch die staatliche Anerkennung. Festgestellt wird weiterhin, dass auch die jeweils andere Kommune für die Anerkennung Verpflichtungen eingehen muss. Hierzu wären vertragliche Regelungen erforderlich. Hier wird insbesondere auf das Beibringen eines Luftgutachtens hingewiesen, welches zwar nicht sofort, aber in einigen Jahren vorgelegt werden muss. Die Bezirksregierung empfiehlt jedoch eine Vorlage im Rahmen der jetzigen Beantragung als Erholungsgebiet. Drucksache VL-97/2015 Seite - 2 - Wegen der nicht einfachen Regelung bei mehreren Kommunen, weist die Bezirksregierung darüber hinaus darauf hin, dass auch eine andere Möglichkeit der Beantragung und Genehmigung für nur eine Kommune denkbar wäre. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Anlagen. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Anerkennung sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt das weitere Vorgehen. Der Bürgermeister (Göbbels)