Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
09.06.15, 18:05
Aktualisiert
09.06.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 01.06.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-97/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Prüfauftrag Erholungsgebiet Herrschaft;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Sachdarstellung:
Bereits in seiner Sitzung am 19.11.2014 hat der Ausschuss für Kultur, Naherholung und
Umweltangelegenheiten über die Prüfung der Möglichkeit einer staatlichen Anerkennung
eines Erholungsgebietes „Herrschaft“ beraten und beschlossen, einerseits sich mit der
Stadt Düren in Verbindung zu setzen und andererseits eine Stellungnahme der Bezirksregierung in der Angelegenheit einzuholen.
Mit Schreiben vom 17.03.2015, hier eingegangen am 27.03.2015, hat die Stadt Düren
mitgeteilt, dass das Anliegen zur Anerkennung des Erholungsgebietes „Herrschaft“ mit
den Stadtteilen Echtz und Konzendorf unterstützt wird.
Das Schreiben ist dieser Vorlage beigefügt.
Des Weiteren hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 24.04.2015, hier eingegangen
am 04.05.2015 zu der Angelegenheit äußerst umfangreich Stellung genommen. Die
komplette Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Die Bezirksregierung führt aus, dass nun durch die beteiligen Kommunen zu entscheiden
sei, welche Kommune den Antrag nach § 2 (3) Kurortegesetz (KOG) NRW auf Anerkennung stellen soll. Nur diese Kommune erhalte auch die staatliche Anerkennung.
Festgestellt wird weiterhin, dass auch die jeweils andere Kommune für die Anerkennung
Verpflichtungen eingehen muss. Hierzu wären vertragliche Regelungen erforderlich. Hier
wird insbesondere auf das Beibringen eines Luftgutachtens hingewiesen, welches zwar
nicht sofort, aber in einigen Jahren vorgelegt werden muss. Die Bezirksregierung
empfiehlt jedoch eine Vorlage im Rahmen der jetzigen Beantragung als Erholungsgebiet.
Drucksache VL-97/2015
Seite - 2 -
Wegen der nicht einfachen Regelung bei mehreren Kommunen, weist die Bezirksregierung darüber hinaus darauf hin, dass auch eine andere Möglichkeit der Beantragung und
Genehmigung für nur eine Kommune denkbar wäre. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf
die Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Anerkennung sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschätzbar.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt das weitere Vorgehen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)