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Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
89 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
09.06.15, 18:05
Aktualisiert
09.06.15, 18:05
Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern) Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern) Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.05.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-85/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern Sachdarstellung: In der 3. Sitzung (Top 5) des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten am 19.02.2015, wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welchen Friedhöfen es sinnvoll wäre, Natursteinstelen zu errichten. Des Weiteren sollten entsprechende Kosten ermittelt werden. Die Verwaltung hat die einzelnen Friedhöfe besichtigt mit dem Ergebnis, dass sich zunächst die Friedhöfe D’horn und Heistern zur Errichtung von Stelen/Kolumbarien anbieten. Die vorgesehenen Flächen sind aus den beigefügten Anlagen (1-4) ersichtlich. Auf dem Friedhof D’horn steht eine ca. 22 x 5 m große Fläche in der Nähe der Priestergräber zur Verfügung. Die in Frage kommende Fläche ist auf dem Plan (Anlage 1) schraffiert dargestellt sowie fotografisch (Anlage 2) festgehalten. Beim Friedhof Heistern handelt es sich um eine ca. 10 x 6 m große Grünfläche, die sich direkt am Eingang des Friedhofes, rechts, gegenüber der Leichenhalle befindet. Sie ist in der Anlage 3 (Katasterplan) markiert; Anlage 4 dokumentiert die Fläche fotomäßig. Durch die Steinmetzgenossenschaft Grabeskirche eG, Aachen, wurden der Verwaltung vier Entwürfe über Art, Beschaffenheit und Preisgestaltung für Stelen bzw. Kolumbarien vorgestellt. Anlage 5 stellt den Entwurf des Steinmetzbetriebes Lilienbecker dar, aus der Anlage 6 ist der Vorschlag des Steinmetzes Weiler ersichtlich. Die Firma Barth / Goffart stellt ihren Kolumbarienentwurf in Anlage 7 vor, die Ideen der Firma Schmitz-Laschet, die sowohl Urnennischen für die Beisetzung von vier als auch von zwei Urnen anbietet, sind in Anlage 8 festgehalten. Herr Goffart, Aufsichtsratmitglied der Steinmetzgenossenschaft, hat sich bereit erklärt, die Entwürfe bei der heutigen Sitzung vorzustellen. Drucksache VL-85/2015 Seite - 2 - Herr Daniel Figurski, ortsansässiger Steinmetz, hat ebenfalls zwei Angebote abgegeben (Anlagen 9+10). Dabei handelt es sich um ein Urnenkolumbarium, in der Form eines Turmes, von allen vier Seiten aus belegbar. Jede Urnenkammer ist einzeln, aber auch doppelt belegbar. Bei dem Angebot, Anlage 9, handelt es sich beim Material um einen heimischen Blaustein, in Anlage 10 wird ein Hartgestein aus Indien berücksichtigt. Entsprechende Muster liegen bei der Sitzung vor. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten zur Anschaffung der Stelen/Kolumbarien sowie die Folgekosten (Wechsel der Schriftplatten oder Kuben, Entsorgungskosten) sind aus den Anlagen 11-17 ersichtlich; eine entsprechende Herrichtung der Fläche als Pflasterfläche wurde ebenfalls kostenmäßig berücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten, die als Gebühr satzungsmäßig festzuhalten sind, werden zum Schluss der Kalkulation ausgewiesen. Bei der Berechnung ist von einer voraussichtlichen Lebensdauer des Kolumbariums von 60 Jahren ausgegangen worden. Die Ruhefrist der Urnen beträgt 20 Jahre, sodass jede Urnennische dreimal belegt werden kann. Bei der Kostenberechnung des Vorschlages des Steinmetzbetriebes Lilienbecker wurde der Turm mit drei Etagen, welcher Platz für 24 Urnennischen bietet, zu Grunde gelegt. (Anlage 11). Bei der Kalkulation der Kosten der Kolumbarienwand der Firma Weiler wurde die zweiseitig nutzbare Wand, mit Bestattungsmöglichkeiten von 16 Urnen, berücksichtigt (Anlage 12). Der Steinmetzbetrieb Barth/Goffart hat ein Innen- und ein Aussenkolumbarium angeboten, wobei natürlich nur das Kolumbarium für den Aussenbereich berücksichtigt werden kann, welches über 9 Bestattungsplätze verfügt (Anlage 13). Bei den Angeboten der Firma Schmitz-Laschet handelt es sich um Kammersysteme mit einer Belegung von bis zu 4 Urnen je Kammer (Anlage 14) oder alternativ bis zu 2 Urnen (Anlage 15); seitens der Verwaltung wurde bei Anlage 14 das 6 stellige Kolumbarium für max. 24 Urnen sowie das 9 stellige Kolumbarium für max. 18 Urnen(Anlage 15) zur Kostenermittlung berücksichtigt. Es handelt sich dabei um eine „Familiengrabstätte“, wobei einmalig die Kammer gekauft wird und bei jeder weiteren Beisetzung die jeweilige Jahresgebühr zum Nachkauf zu entrichten ist (Einhaltung der Ruhefrist). Der Steinmetzbetrieb Figurski bietet einen Turm mit 16 Kammern an, wobei jede Kammer mit einer oder auch zwei Urnen belegt werden kann. Als Material wurden sowohl heimischer Blaustein (Anlage 16) als auch Hartgestein aus Indien (Anlage 17) zur Kostenermittlung berücksichtigt. Die Beschriftung der Verschlussplatten bzw. der Kuben ist in den Angeboten der Steinmetzgenossenschaft Grabeskirche eG nicht enthalten; der Steinmetzbetrieb Figurski bietet die Beschriftung in den Angeboten gesondert an. Bei der Kalkulation wurde keine Beschriftung berücksichtigt. Entsprechende Mittel müssen im Haushalt bereitgestellt werden. Drucksache VL-85/2015 Seite - 3 - Beschlussvorschlag: Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung, welche Art von Stelen/Kolumbarien auf den Friedhöfen D’horn und Heistern angeboten werden sollen. Der Bürgermeister (Göbbels)