Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
2,2 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Bündnis 90/DIE
GRUNEN
Fraktaon rR Rat der Gereinde l,anqer*ehe
Hans*Jürgerr Knorr
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Herrn Bürgermeister
Heinrich Göbbels
Schönthaler Str. 4
52379 Langerwehe
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Antrag
Gesundheitsprogramm fü r eine umfassends Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen
- Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und ,,Bremer Modell" auch vor Ort umsetzen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister.
das ,,Bremer Modell" zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen hat sich bewährt. Bremen und
Brenrerhaven waren die ersten Kommunen, in denen bereits 1993 ein umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge (,,Bremer Gesr-rndheitsprogramrn") auf den Weg gebracht wurde.
Damit sollten dre Zugangschancen zunr Gesundheitssysiem und die Wohn- und Lebensbedingungen
verbessert werden. Mit diesenr ,,Bremer Modell" wird neben einer Absicherung der Gesundheitslelstungen über die GKV auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen beteiligten
Organisationen gesetzt. lnr Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemessene Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Die in Bremen ausgegeben Chip-Karlen enthalten keinen Hinweis auf eitren eingeschränkten Behandlungsanspruch nach dern AsylbLG. Der Personenkreis ist nur an der Code-Nr. auf der Karte zu erkennen, ebenso wie auch die Versrcherten nach S 264 ll SGB V. Allerdrngs gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das Sozialarrrt entscheidet: für Psychotherapien, DMP (Disease-ManagementProgramm), Zahnersatz. Hier finden entsprechende Begutachtungen statt.
Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernorrmen und entsprechende Vereinbarungen mit den
Kassen getroffen. Weitere Kommunen bspw. ln Mecklenburg-Vorpommern sind bereits gefolgt bzw.
streben dies an
Die Abslcherung deren Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde auch in Langerwehe dre Ausgangsbedingungen der Asylsuchenden und Flüchtiinge deutlrch verbessern. FÜr die
Sozialverwaltung entfälit mit diesem Modell die Prüfung der Bewilligungsfahigkeit der beantragten
Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere AbrechnLrng über die Krankenkassen, mit denen eine
Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass dieses Verfahren
auch eine Entlastung der Komnrunalverwaltung 1st. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dle Umsetzung des ,,Bremer Modells" fur die zuständige Gebietskörperschaft kostenneutral erfolgen kann.
Die Landesregierung NRW hat im Rahmen des,,Flüchtlingsgipfels" am24.10.2A14 mitgeteilt, dass sie
beabsichtigt die Ausgaben für Unterbringung und Betreuung im kommenden Jahr um rund 25 Prozent
aufzustoclien. Bislang waren 143 Millionen [uro vorgesehen. Für die Kommunen soll die Kostenpauschale um weitere 40 Millionen Euro angehoben werden
Für die psychologische und soziale Betreuung der Flüchtlinge sollen die Mittel von 3,5 Mio. auf 7 Mio
Euro ernoÄt werden. Für Schwerkranke, deren medizinische Versorgung die Kommunen derzeit alleine tragen, wird ein Sonderlopf geschaffen. Hierzu wird ein Härtefallfonds in HÖhe von drei Millionen
Euro öingerichtet, mit dem Kosien für medizinische Behandlungen und Pflege von FlÜchtlingen übernomme,i*erden, die trber 70.000 Euro liegen. Auße rdem wird ein dezentrales Beschwerdemanagement für die Flüchtlinge aufgebaut Der Haushalt 2015 des Landes NRW wurde im Dezember beschlossen. Damit kann die finanzielle Zusage in Anspruch genommen werden.
Begründung:
Leistungsberechtigte nach g 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und
im Leisiungsbezug sind, konnen bereits jetzt mii der Chip- Karte einer gesetzlichen Krankenkasse
nach Wahleinen Arzt/eine Arztin ihrer Wahl aufsuchen. Fiir alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG,
gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung, problematisch Zum einen ist der Zugang zum
besundheitssystem durch die Beantragung der nredizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert,
Die im
zum anderen ist der Leistungsumfang nacn gg 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt.
nicht
AsylbLG vorgesehenen Leisiungseinicnrankungen sind in der Praxis oft umstritten und führen
Patienten.
seiten zu zeiilichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der
Gemäß g 264 Abs. 1 SGB V (Übernatrme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige
gegen Köstenerstattung) konnen bereits jetzt die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehanddie
ürig für Flüchginge, nslinewerUer*innen und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. Durch
Versieine
Über
Versorgung
ihre
AuJstattung nrit XV-Xarten könnten Flüchtlinge und Asylsuchencle
jedem Fall eine Bewilligung der
chertenkarte die Gesundheitsleistungen in Aispruch nöhmen, ohne in
Zugang zu
gleichberechtigten
einen
Dres
bedeutet
müssen.
zu
einholen
zuständigen Dienststellen
Leistungserbringesundhäittichen Leistungen bei Arzt-innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen
Krankenversicherung auch
ier-innen, wie bei den an-deren Versicherten der gesetzlichen
zur ,,Normalität" im
Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch
beitragen' Der
Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnafrme Oei Leistungen im Gesundheitswesen
zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt
professionelle, bessere
Ziel dieser übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse ist es also eine
zu geAsylbewerber*innen
und
Flüchtlinge
der
KrJnkenbehandlung
äfeltivere
aucn
und zugleich
währleisten.
Umfang administratiDie Erfahrungen aus Bremen zeigen. dass sich cJurch das Projekt in erheblichen
Krankenhilfe nach
der
Administration
der
Abrechnungsstelie,
(z
der
B."ber
lassen
einsparen
ve Kosten
der AOK in BreErfahrungen
den
AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). So hat auch nach
hat) die AblÖsung
übernommen
Personenkreises
men und Hamburg (die dort die Versicherung dieses
ÖGD weder
den
durch
Krankenbehandlung
der
Leis"tungen
der speziellen Genehmigungspflicht von
geführt
Kostensteigerungen
zu
noch
deiVersorgungsqualität
zur Beeinträchtigung
Besch lussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend- und $ozialangelegenheiten beschließt:
Flüchtlinge und Asylbewer1. Die Gemeinde Langerwehe will die medizinische Regelversorgung für
in
ber'innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung
4
und 6
nach
$$
erhaiten_Leistungsberechtigte
Hier6ei
übeftragen.
Anlehnung an das ,,Bremer Modell"
AsylbLG öne Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung'
aufzufordern, Verhandlun2. Die Verr,rraltung wird beauftragt, lnitiativ zu werden und den Kreis Duren
Vereinbarung auf
entsprechende
eine
um
gen mit den gesJtzlichen Krankenkassen aufzunehmen,
KomkreisangehÖrige
andere
und
iür
Langeruvehe
treffen
V
zu
1
SGB
örundlage däs S 26a Absatz
mLlnen,
3. Die Gemeinde Langerwehe bittet die kommunale Gesundheitskonlerenz des Kreises, über die bislang vereinbarten Thimenschwerpunkte hinaus, das Thema gesundheitliche Versorgung von Flücht
lingän und Asylsuchenden in Langenrvehe und anderen kreisangehörigen Kommunen mit zu bearbei*
teri und hierbäi auch die hieran Oeteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen
Flijchtlingsorganisationen mit einzubinden.
Mit freundlichen Grüßen
3*U^ n-xt
(Stellv. FraktionssPrecherin)