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Beschlussvorlage (Bremer Modell)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
2,2 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Bremer Modell) Beschlussvorlage (Bremer Modell) Beschlussvorlage (Bremer Modell)

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Inhalt der Datei

iri.:t::rtI- I r, Bündnis 90/DIE GRUNEN Fraktaon rR Rat der Gereinde l,anqer*ehe Hans*Jürgerr Knorr !-rakLionsvor Herrn Bürgermeister Heinrich Göbbels Schönthaler Str. 4 52379 Langerwehe s i- tzender Barbära A::drä Frakti onsvors:iLzende St-elIv. I irr t:tri-i,-irl tl::\ 1..]: - i; il;l ::i /rljr L,lir(]et.'rJ€liu .l.r:,rjl'r::,t: : r-jl 4,11-i y11i j I :i ',.r :'. : ;la.i I : i.:'.:li.;.:1.1 d. iiI),jl rtfr i('jilills ll .'- l ill 1.,.:i::-i,.:1 r,!iiilij / i.i!lli l.)il , li:.,..1 Antrag Gesundheitsprogramm fü r eine umfassends Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und ,,Bremer Modell" auch vor Ort umsetzen Sehr geehrter Herr Bürgermeister. das ,,Bremer Modell" zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen hat sich bewährt. Bremen und Brenrerhaven waren die ersten Kommunen, in denen bereits 1993 ein umfassendes Konzept zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge (,,Bremer Gesr-rndheitsprogramrn") auf den Weg gebracht wurde. Damit sollten dre Zugangschancen zunr Gesundheitssysiem und die Wohn- und Lebensbedingungen verbessert werden. Mit diesenr ,,Bremer Modell" wird neben einer Absicherung der Gesundheitslelstungen über die GKV auch auf eine Vernetzung der an der Versorgung von Flüchtlingen beteiligten Organisationen gesetzt. lnr Zentrum des Gesundheitsprogramms steht die angemessene Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Die in Bremen ausgegeben Chip-Karlen enthalten keinen Hinweis auf eitren eingeschränkten Behandlungsanspruch nach dern AsylbLG. Der Personenkreis ist nur an der Code-Nr. auf der Karte zu erkennen, ebenso wie auch die Versrcherten nach S 264 ll SGB V. Allerdrngs gibt es einige Leistungsvorbehalte, bei denen das Sozialarrrt entscheidet: für Psychotherapien, DMP (Disease-ManagementProgramm), Zahnersatz. Hier finden entsprechende Begutachtungen statt. Seit 2012 hat auch Hamburg das Modell übernorrmen und entsprechende Vereinbarungen mit den Kassen getroffen. Weitere Kommunen bspw. ln Mecklenburg-Vorpommern sind bereits gefolgt bzw. streben dies an Die Abslcherung deren Krankenbehandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse würde auch in Langerwehe dre Ausgangsbedingungen der Asylsuchenden und Flüchtiinge deutlrch verbessern. FÜr die Sozialverwaltung entfälit mit diesem Modell die Prüfung der Bewilligungsfahigkeit der beantragten Krankenbehandlung. Ferner erfolgt die spätere AbrechnLrng über die Krankenkassen, mit denen eine Vereinbarung getroffen wurde. Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass dieses Verfahren auch eine Entlastung der Komnrunalverwaltung 1st. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dle Umsetzung des ,,Bremer Modells" fur die zuständige Gebietskörperschaft kostenneutral erfolgen kann. Die Landesregierung NRW hat im Rahmen des,,Flüchtlingsgipfels" am24.10.2A14 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt die Ausgaben für Unterbringung und Betreuung im kommenden Jahr um rund 25 Prozent aufzustoclien. Bislang waren 143 Millionen [uro vorgesehen. Für die Kommunen soll die Kostenpauschale um weitere 40 Millionen Euro angehoben werden Für die psychologische und soziale Betreuung der Flüchtlinge sollen die Mittel von 3,5 Mio. auf 7 Mio Euro ernoÄt werden. Für Schwerkranke, deren medizinische Versorgung die Kommunen derzeit alleine tragen, wird ein Sonderlopf geschaffen. Hierzu wird ein Härtefallfonds in HÖhe von drei Millionen Euro öingerichtet, mit dem Kosien für medizinische Behandlungen und Pflege von FlÜchtlingen übernomme,i*erden, die trber 70.000 Euro liegen. Auße rdem wird ein dezentrales Beschwerdemanagement für die Flüchtlinge aufgebaut Der Haushalt 2015 des Landes NRW wurde im Dezember beschlossen. Damit kann die finanzielle Zusage in Anspruch genommen werden. Begründung: Leistungsberechtigte nach g 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leisiungsbezug sind, konnen bereits jetzt mii der Chip- Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahleinen Arzt/eine Arztin ihrer Wahl aufsuchen. Fiir alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG, gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung, problematisch Zum einen ist der Zugang zum besundheitssystem durch die Beantragung der nredizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, Die im zum anderen ist der Leistungsumfang nacn gg 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. nicht AsylbLG vorgesehenen Leisiungseinicnrankungen sind in der Praxis oft umstritten und führen Patienten. seiten zu zeiilichen Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Gemäß g 264 Abs. 1 SGB V (Übernatrme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Köstenerstattung) konnen bereits jetzt die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehanddie ürig für Flüchginge, nslinewerUer*innen und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. Durch Versieine Über Versorgung ihre AuJstattung nrit XV-Xarten könnten Flüchtlinge und Asylsuchencle jedem Fall eine Bewilligung der chertenkarte die Gesundheitsleistungen in Aispruch nöhmen, ohne in Zugang zu gleichberechtigten einen Dres bedeutet müssen. zu einholen zuständigen Dienststellen Leistungserbringesundhäittichen Leistungen bei Arzt-innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen Krankenversicherung auch ier-innen, wie bei den an-deren Versicherten der gesetzlichen zur ,,Normalität" im Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch beitragen' Der Alltag der Betroffenen bei der Inanspruchnafrme Oei Leistungen im Gesundheitswesen zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt professionelle, bessere Ziel dieser übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse ist es also eine zu geAsylbewerber*innen und Flüchtlinge der KrJnkenbehandlung äfeltivere aucn und zugleich währleisten. Umfang administratiDie Erfahrungen aus Bremen zeigen. dass sich cJurch das Projekt in erheblichen Krankenhilfe nach der Administration der Abrechnungsstelie, (z der B."ber lassen einsparen ve Kosten der AOK in BreErfahrungen den AsylbLG, oder entsprechende Amtsarztkosten). So hat auch nach hat) die AblÖsung übernommen Personenkreises men und Hamburg (die dort die Versicherung dieses ÖGD weder den durch Krankenbehandlung der Leis"tungen der speziellen Genehmigungspflicht von geführt Kostensteigerungen zu noch deiVersorgungsqualität zur Beeinträchtigung Besch lussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend- und $ozialangelegenheiten beschließt: Flüchtlinge und Asylbewer1. Die Gemeinde Langerwehe will die medizinische Regelversorgung für in ber'innen verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung 4 und 6 nach $$ erhaiten_Leistungsberechtigte Hier6ei übeftragen. Anlehnung an das ,,Bremer Modell" AsylbLG öne Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung' aufzufordern, Verhandlun2. Die Verr,rraltung wird beauftragt, lnitiativ zu werden und den Kreis Duren Vereinbarung auf entsprechende eine um gen mit den gesJtzlichen Krankenkassen aufzunehmen, KomkreisangehÖrige andere und iür Langeruvehe treffen V zu 1 SGB örundlage däs S 26a Absatz mLlnen, 3. Die Gemeinde Langerwehe bittet die kommunale Gesundheitskonlerenz des Kreises, über die bislang vereinbarten Thimenschwerpunkte hinaus, das Thema gesundheitliche Versorgung von Flücht lingän und Asylsuchenden in Langenrvehe und anderen kreisangehörigen Kommunen mit zu bearbei* teri und hierbäi auch die hieran Oeteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flijchtlingsorganisationen mit einzubinden. Mit freundlichen Grüßen 3*U^ n-xt (Stellv. FraktionssPrecherin)