Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
19.11.13, 11:00
Aktualisiert
19.11.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I / FB III
Vorlage 1110 /IX.L.
Datum: 25.11.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Auszug BGB
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
eine rechtliche Beurteilung des Eigentums- und Verwalterstatusses einzuholen,
Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen
zu führen, um eine Rekultivierung und den Rückbau der Gewerbebrache
ehem. Fa. Ruhr ohne Kostenübernahmeverpflichtung für die Gemeinde sicherzustellen, sowie
mit den Fachordnungsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der
Gefahrenabwehr auf dem Gelände abzustimmen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat sich unter dem Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung am
18.12.2012 „Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens“ zuletzt u. a. mit dem ehemaligen Betriebsgrundstück der vormaligen Firma
Ruhr KG in der Gemarkung Buir befasst und hierzu u. a. (Buchstabe d) folgenden
Beschluss gefasst:
„Bezüglich der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird beschlossen: Maßnahme A1 – Rekultivierung des Altstandortes Betriebsgelände Ruhr – Die Rekultivierung wird befürwortet. Im Rahmen der
Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftswegeverbindung von Schönau in Richtung Tondorf sowie Tondorf – Hümmel erhalten bleibt, wobei der Verbindungsweg Schönau – Buir von einer Entsiegelung auszunehmen ist“.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens
umfangreiche Untersuchungen des ehemaligen Betriebsgeländes durchgeführt. O.
Beschluss wurde bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung durch den Gemeinderat
gefasst.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens war die Gemeinde Nettersheim seitens
der Bezirksregierung Köln aufgefordert, nicht im Gemeindegebiet ansässige Grundstückseigentümer über die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens zu informieren. Eine entsprechende Information erging an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW – Niederlassung Aachen –.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb teilte der Gemeinde Mitte März 2013 mit, dass
das ehemalige Betriebsgelände unter Verwaltung der Landesbehörde steht.
3
Mit Schreiben vom 23.09.2013 teilt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW mit, dass das ehemalige
Betriebsgrundstück zwischenzeitlich im Eigentum des Landes stehe.
Nach dem derzeitigen Grundbucheintrag ist die Eigentumsübertragung an das Land
NRW zum jetzigen Zeitpunkt unklar.
Mit Schreiben vom 29.10.2013 wurde das o. Ministerium um Aufklärung hinsichtlich
der Eigentumsfrage gebeten. Nach Auffassung der Gemeinde muss davon ausgegangen werden, dass betreffend der ehemaligen Betriebsgrundstücke die Rechtsfolgen der §§ 1936 und 1964 in Verbindung mit § 928 BGB eingetreten sind und das
Land NRW das Eigentum übernehmen muss.
Der Wortlaut der angegeben §§ des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anliegend beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, nach Beschlussempfehlung zu verfahren.
gez. Pracht
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Bürgermeister