Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
19.11.13, 11:00
Aktualisiert
19.11.13, 11:00
Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir) Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir) Beschlussvorlage (Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir)

öffnen download melden Dateigröße: 83 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I / FB III Vorlage 1110 /IX.L. Datum: 25.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ehemaliges Betriebsgrundstück "Ruhr" in der Gemarkung Buir Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Auszug BGB 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, eine rechtliche Beurteilung des Eigentums- und Verwalterstatusses einzuholen, Verhandlungen mit dem Kreis Euskirchen und dem Land Nordrhein-Westfalen zu führen, um eine Rekultivierung und den Rückbau der Gewerbebrache ehem. Fa. Ruhr ohne Kostenübernahmeverpflichtung für die Gemeinde sicherzustellen, sowie mit den Fachordnungsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Gefahrenabwehr auf dem Gelände abzustimmen. Begründung: Der Gemeinderat hat sich unter dem Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung am 18.12.2012 „Weiterbau der A 1; Offenlage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens“ zuletzt u. a. mit dem ehemaligen Betriebsgrundstück der vormaligen Firma Ruhr KG in der Gemarkung Buir befasst und hierzu u. a. (Buchstabe d) folgenden Beschluss gefasst: „Bezüglich der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen wird beschlossen: Maßnahme A1 – Rekultivierung des Altstandortes Betriebsgelände Ruhr – Die Rekultivierung wird befürwortet. Im Rahmen der Maßnahme ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftswegeverbindung von Schönau in Richtung Tondorf sowie Tondorf – Hümmel erhalten bleibt, wobei der Verbindungsweg Schönau – Buir von einer Entsiegelung auszunehmen ist“. Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens umfangreiche Untersuchungen des ehemaligen Betriebsgeländes durchgeführt. O. Beschluss wurde bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung durch den Gemeinderat gefasst. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens war die Gemeinde Nettersheim seitens der Bezirksregierung Köln aufgefordert, nicht im Gemeindegebiet ansässige Grundstückseigentümer über die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens zu informieren. Eine entsprechende Information erging an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – Niederlassung Aachen –. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb teilte der Gemeinde Mitte März 2013 mit, dass das ehemalige Betriebsgelände unter Verwaltung der Landesbehörde steht. 3 Mit Schreiben vom 23.09.2013 teilt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW mit, dass das ehemalige Betriebsgrundstück zwischenzeitlich im Eigentum des Landes stehe. Nach dem derzeitigen Grundbucheintrag ist die Eigentumsübertragung an das Land NRW zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Mit Schreiben vom 29.10.2013 wurde das o. Ministerium um Aufklärung hinsichtlich der Eigentumsfrage gebeten. Nach Auffassung der Gemeinde muss davon ausgegangen werden, dass betreffend der ehemaligen Betriebsgrundstücke die Rechtsfolgen der §§ 1936 und 1964 in Verbindung mit § 928 BGB eingetreten sind und das Land NRW das Eigentum übernehmen muss. Der Wortlaut der angegeben §§ des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anliegend beigefügt. Es wird vorgeschlagen, nach Beschlussempfehlung zu verfahren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister