Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1055 /IX.L. Z.1
Datum: 26.11.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Gemeinderat beschlossen:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, die umfangreichen Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen“ eingehend zu prüfen und Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen dahingehend zu erzielen, dass dieser die Koordination
zur Bündelung der Bedenken und Anregungen für alle Kommunen im Kreis Euskirchen
übernimmt und abschließend eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei
des Landes Nordrhein-Westfalen verfasst.“
Der Kreis Euskirchen ist der Anregung der Gemeinde gefolgt und hat sich bereit erklärt, diese gemeinsame Stellungnahme zu verfassen. In einem bereits stattgefundenen Informationstermin beim Kreis Euskirchen gemeinsam mit den kommunalen
Bauplanungsämtern wurde deutlich, dass eine Vielzahl von Zielsetzungen und
Grundsätzen im Entwurf des LEPs NRW weiterer intensiver Beratung bedarf.
Infolge dessen ist ein gemeinsamer Beratungstermin für Anfang Dezember diesen
Jahres vorgesehen. Ein Gespräch ist darüber hinaus mit dem Kommunalen Waldbesitzerverband terminiert. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen seinerseits hat den Kommunen zwischenzeitlich seine Bewertung des Entwurfs des
LEPs NRW zukommen lassen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die Beiträge der Fraktionen sollen zur Beratung bis zur Sitzung des Gemeinderates
gesammelt werden.
Im Verlauf der Sitzungsfolge wird bis zur Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013
die abschließende Beschlussempfehlung erarbeitet.
gez. Pracht
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Bürgermeister