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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1055 /IX.L. Z.1 Datum: 26.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; Beteiligung der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Sachverhalt: In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Gemeinderat beschlossen: „Die Verwaltung wird ermächtigt, die umfangreichen Verfahrensunterlagen zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen“ eingehend zu prüfen und Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen dahingehend zu erzielen, dass dieser die Koordination zur Bündelung der Bedenken und Anregungen für alle Kommunen im Kreis Euskirchen übernimmt und abschließend eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen verfasst.“ Der Kreis Euskirchen ist der Anregung der Gemeinde gefolgt und hat sich bereit erklärt, diese gemeinsame Stellungnahme zu verfassen. In einem bereits stattgefundenen Informationstermin beim Kreis Euskirchen gemeinsam mit den kommunalen Bauplanungsämtern wurde deutlich, dass eine Vielzahl von Zielsetzungen und Grundsätzen im Entwurf des LEPs NRW weiterer intensiver Beratung bedarf. Infolge dessen ist ein gemeinsamer Beratungstermin für Anfang Dezember diesen Jahres vorgesehen. Ein Gespräch ist darüber hinaus mit dem Kommunalen Waldbesitzerverband terminiert. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen seinerseits hat den Kommunen zwischenzeitlich seine Bewertung des Entwurfs des LEPs NRW zukommen lassen, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Beiträge der Fraktionen sollen zur Beratung bis zur Sitzung des Gemeinderates gesammelt werden. Im Verlauf der Sitzungsfolge wird bis zur Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 die abschließende Beschlussempfehlung erarbeitet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister