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Beschlussvorlage (Errichtung eines Funksendemastes in der Gemarkung Jüngersdorf)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Beschlussvorlage (Errichtung eines Funksendemastes in der Gemarkung Jüngersdorf) Beschlussvorlage (Errichtung eines Funksendemastes in der Gemarkung Jüngersdorf)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 16.07.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-126/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines Funksendemastes in der Gemarkung Jüngersdorf Sachdarstellung: Bereits im Oktober 2014 wurde die Gemeinde gemäß der Vereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern darüber informiert, dass die Vodafone GmbH (D 2-Netz) die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage im Bereich Jüngersdorf /Gewerbegebiet Am Parir plant. Dem Schreiben war ein Lageplan mit eingezeichnetem Suchkreis beigefügt. In diesem Suchkreis muss die neue Mobilfunksendeanlage errichtet werden. Da das Grundstück des gemeindlichen Bauhofes in diesem Suchkreis liegt, wurde dem Büro Seifried Akquisition & Consulting, 76547 Sinsheim, welches von Vodafone mit der Suche nach Standorten für Mobilfunkanlagen beauftragt wurde, mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde Langerwehe, jedoch vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Fachausschusses, keine Bedenken gegen die Errichtung der Mobilfunksendeanlage auf oder neben dem Bauhofgrundstück bestehen. Im Dezember 2014 wurde der geplante Standort besichtigt. Nach Aussage der Mitarbeiterin des Büros Seifried Akquisition & Consulting ist aus Kostengründen geplant, die Anlage an einem Gebäude oder auf einem Gebäudedach zu errichten. Weil jedoch das Bauhofgebäude nicht die notwendige Höhe vorweisen konnte wurde zunächst versucht entsprechende Objekte im Suchkreis zu finden. Dies ist nicht gelungen. Mit Schreiben vom 01. 07. 2015 teilt das Büro mit, das sich der o. g. Netzbetreiber nun entschlossen habe einen ca. 30 bis 35 m hohen Mast in dem Suchkreis zu errichten. Lt. Mitteilung des Büros besteht ein Interesse diesen Mast im Bereich des Bauhofgrundstückes zu errichten. Nach Auffassung der Verwaltung könnte der Mast neben dem Bauhofgrundstück errichtet werden. Der Verwaltungsseitig vorgesehene Standort ist in dem beiliegenden Plan gekennzeichnet (schraffiert). Dieser Standort würde zukünftige Planungen der Gemeinde nicht behindern. Drucksache VL-126/2015 Seite - 2 - Die für die Aufstellung benötigte Fläche wird von dem Netzbetreiber angemietet. Hinweis: Der Rat wird in seiner Sitzung am 27. 08. 2015 über den Abschluss eines Mietvertrages beraten. Finanzielle Auswirkungen: Monatliche Mieteinnahmen über die Vertragslaufzeit von mind. 30 Jahren. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, der Aufstellung eines Mobilfunksendemastes im Bereich der gekennzeichneten Teilfläche der Grundstücke in der Gemarkung Jüngersdorf, Flur 1, Nr. 434 und 451 zuzustimmen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)