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Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel -Kernstadt- Bereich Flaches Feld" für das Grundstück Kölnerstraße 59-65, Flur 1, Flurstücke 1046/21 und 3823, Gemarkung Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel -Kernstadt- Bereich Flaches Feld" für das Grundstück Kölnerstraße 59-65, Flur 1, Flurstücke 1046/21 und 3823, Gemarkung Münstereifel) Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel -Kernstadt- Bereich Flaches Feld" für das Grundstück Kölnerstraße 59-65, Flur 1, Flurstücke 1046/21 und 3823, Gemarkung Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 184-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr 5 d "Gewerbegebiet Bad Münstereifel -Kernstadt- Bereich Flaches Feld" für das Grundstück Kölnerstraße 59-65, Flur 1, Flurstücke 1046/21 und 3823, Gemarkung Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 184-IX 1. Sachverhalt: Für die Grundstücke Kölner Straße 59-65 ist am 11. März 2010 ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5b "Gewerbegebiet Bad Münstereifel -KernstadtBereich Flaches Feld" eingegangen. Der Antragsteller bzw. ein Gemüsehändler beabsichtigen auf den Grundstücken Kölner Straße 5965 vor dem GDZ-Gebäude für die Zeit Mai bis November ein Gemüse- und Obstand bzw. Wagen aufzustellen. Die Grundstücke liegen in einem Sondergebiet mit der Ausweisung SO 1 „Großflächiger Einzelhandel“. In diesem Sondergebiet gibt es ein Sortimentsausschluss für bestimmte zentrenrelevanten Warengruppen. Hierzu gehören die Nahrungsmittel Obst und Gemüse. Ausnahmsweise ist im SO1 ein SB-Verbrauchermarkt mit einer beschränkten Verkaufsfläche für Nahrungsmittel von max. 1500 m² zulässig, die auch schon durch den vorhandenen REWE-Markt ausgenutzt wird. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die beantragte Befreiungen Bedenken. Es liegen keine Gründe vor, die eine solche Befreiung rechtfertigen. Es bieten sich zentrenverträgliche Standorte, bzw. Standorte im Zentrum an, auf denen der Verkauf solcher Waren stattfinden kann. Es wird deshalb empfohlen den Befreiungsantrag abzulehen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der beantragten Befreiungen gem. § 31 BauGB wird nicht zugestimmt und der vorliegende Antrag abgelehnt.