Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 179-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen-Energieversorgunghier: Beteiligungsverfahren
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 179-IX
1. Sachverhalt:
Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des
Landesentwicklungsplanes gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 14 Landesplanungsgesetz
durchzuführen. Die Stadt Bad Münstereifel ist im Rahmen der Bestimmungen des § 10 Abs. 1
Raumordnungsgesetz als in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle im Verfahren beteiligt.
Bis zum 15.07.2010 ist eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf vorzulegen. Über die
eingegangenen Stellungnahmen entscheidet anschl. der Landtag.
Das Änderungsverfahren bezieht sich auf den Bereich Energieversorgung. Der Ausbau der
erneuerbaren Energien, die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Koppelung und die Erneuerung
des Kraftwerksparks in NRW sollen hierdurch eine neue planungsrechtliche Grundlage erhalten.
Der Entwurfsunterlagen sind zur Kenntnis beigefügt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung wird für die Ausschusssitzung am 15.06.2010 vorgelegt.
Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, eigene Anregungen vorzubringen.
Damit diese entsprechend gewertet bzw. eingearbeitet werden können, wird um Vorlage bis zum
01.05.2010 gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen
Landesplanungsgesetz und des Raumordnungsgesetz durchgeführt.
Bestimmungen
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
des