Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.07.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Na
Vorlagennummer: VL-117/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Dichtheitsprüfungen der privaten Entwässerungsleitungen im Wasserschutzgebiet
Sachdarstellung:
Nach § 61 des Landeswassergesetzes NRW und der Selbstüberwachungsverordnung
Abwasser sind innerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten bestehende private Abwasserleitungen für häusliches Abwasser erstmals bis
spätestens zum 31. Dezember 2020 durch Sachkundige auf Zustand- und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Dies betrifft im Gemeindegebiet Grundstücke in Hamich, Heistern und Wenau.
Bei einer Erweiterung des Wasserschutzgebietes sind alle privaten Leitungen der
Grundstücke im Bereich der Erweiterung innerhalb von 7 Jahren nach der Festsetzung
prüfen zu lassen.
Um der Beratungspflicht der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern nachzukommen, wird in
einem der kommenden Mitteilungsblätter der Gemeinde Langerwehe der als Anlage
beigefügte Informationstext veröffentlicht.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)