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Mitteilungsvorlage (Dichtheitsprüfungen der Entwässerungsleitungen im Wasserschutzgebiet)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
12 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Mitteilungsvorlage (Dichtheitsprüfungen der Entwässerungsleitungen im Wasserschutzgebiet)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.07.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Na Vorlagennummer: VL-117/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Dichtheitsprüfungen der privaten Entwässerungsleitungen im Wasserschutzgebiet Sachdarstellung: Nach § 61 des Landeswassergesetzes NRW und der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser sind innerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten bestehende private Abwasserleitungen für häusliches Abwasser erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 durch Sachkundige auf Zustand- und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Dies betrifft im Gemeindegebiet Grundstücke in Hamich, Heistern und Wenau. Bei einer Erweiterung des Wasserschutzgebietes sind alle privaten Leitungen der Grundstücke im Bereich der Erweiterung innerhalb von 7 Jahren nach der Festsetzung prüfen zu lassen. Um der Beratungspflicht der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern nachzukommen, wird in einem der kommenden Mitteilungsblätter der Gemeinde Langerwehe der als Anlage beigefügte Informationstext veröffentlicht. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)