Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
45 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 22-21-10/22-21-20/22-21-30
Nr. der Ratsdrucksache: 172-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Konzessionsverträge;
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2010
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Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 172-IX
Sachverhalt:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis vorgelegt (s. Anlage).
Die Konzessionsverträge im Bereich Strom mit dem RWE und der KEV enden zum 31.12.2012.
Der Konzessionsvertrag im Bereich Gas mit der Regionalgas Euskirchen endet zum 30.06.2014.
Gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Auslaufen eines Konzessionsvertrages
spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger
bekannt zu geben. Bezogen auf die Stromkonzessionsverträge bedeutet dies, dass deren
Auslaufen bis spätestens 31.12.2010 bekannt gemacht werden muss. Für den
Gaskonzessionsvertrag erfolgt dies dann spätestens bis zum 30.06.2012.
Grundsätzlich ergeben
Handlungsoptionen:
sich
beim
Auslaufen
von
Konzessionsverträgen
folgende
Quelle: Deutscher Städtetag u. a.
Sofern eine Rekommunalisierung in Erwägung gezogen würde, müsste wegen der damit
verbundenen grundsätzlichen Neuausrichtung (z. B. Kapitalaufbringung zur Übernahme des
Anlagevermögens, Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Suche nach strategischen Partnern)
zunächst der Rat einen Grundsatzbeschluss fassen (vgl. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW).
Da es sich beim Thema Konzessionsverträge um eine äußerst komplexe Thematik handelt, sollte
zunächst eine entsprechende Informationsveranstaltung organisiert werden. Diese sollte jedoch
nicht auf den Kreis der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses begrenzt, sondern für alle
Ratsmitglieder durchgeführt werden.
Ausgehend von den Erkenntnissen aus der Informationsveranstaltung sind dann die weiteren
Schritte anzugehen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine Informationsveranstaltung zu organisieren. Zu
dieser Veranstaltung sind Referenten des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Verbandes
der kommunalen Unternehmen e.V. einzuladen.