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Beschlussvorlage (Konzessionsverträge; hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
45 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Beschlussvorlage (Konzessionsverträge;
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2010) Beschlussvorlage (Konzessionsverträge;
hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2010)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 22-21-10/22-21-20/22-21-30 Nr. der Ratsdrucksache: 172-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Konzessionsverträge; hier: Sachstand und weitere Vorgehensweise; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2010 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 172-IX Sachverhalt: Der Antrag der SPD-Fraktion wird zur Kenntnis vorgelegt (s. Anlage). Die Konzessionsverträge im Bereich Strom mit dem RWE und der KEV enden zum 31.12.2012. Der Konzessionsvertrag im Bereich Gas mit der Regionalgas Euskirchen endet zum 30.06.2014. Gemäß § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das Auslaufen eines Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben. Bezogen auf die Stromkonzessionsverträge bedeutet dies, dass deren Auslaufen bis spätestens 31.12.2010 bekannt gemacht werden muss. Für den Gaskonzessionsvertrag erfolgt dies dann spätestens bis zum 30.06.2012. Grundsätzlich ergeben Handlungsoptionen: sich beim Auslaufen von Konzessionsverträgen folgende Quelle: Deutscher Städtetag u. a. Sofern eine Rekommunalisierung in Erwägung gezogen würde, müsste wegen der damit verbundenen grundsätzlichen Neuausrichtung (z. B. Kapitalaufbringung zur Übernahme des Anlagevermögens, Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Suche nach strategischen Partnern) zunächst der Rat einen Grundsatzbeschluss fassen (vgl. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW). Da es sich beim Thema Konzessionsverträge um eine äußerst komplexe Thematik handelt, sollte zunächst eine entsprechende Informationsveranstaltung organisiert werden. Diese sollte jedoch nicht auf den Kreis der Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses begrenzt, sondern für alle Ratsmitglieder durchgeführt werden. Ausgehend von den Erkenntnissen aus der Informationsveranstaltung sind dann die weiteren Schritte anzugehen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine Informationsveranstaltung zu organisieren. Zu dieser Veranstaltung sind Referenten des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Verbandes der kommunalen Unternehmen e.V. einzuladen.