Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
101 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:05
Aktualisiert
17.08.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 29.07.2015
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Schwarz
Vorlagennummer: VL-133/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und
Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung
Sachdarstellung:
Im Gebiet der Gemeinde Langerwehe befinden sich bereits seit Jahren flächendeckend Standplätze
für Sammelcontainer zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (Altglas und Alttextilien). Mit derzeit
20 Containerstandorten auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen den Bürgern im Gemeindegebiet
insgesamt 72 Altglascontainer, 25 Altkleider- und seit 2014 4 Altmetall- / E-Schrott-Container zur
getrennten Wertstofferfassung zur Verfügung.
Insbesondere auch aufgrund gestiegener Marktpreise für werthaltige Abfallfraktionen findet jedoch
gegenwärtig eine zunehmende Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Flächen durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gemäß §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
statt.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dass die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen
Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet nur noch an festgelegten Standorten durch einen Verantwortlichen zuzulassen ist. Die RegioEntsorgung AöR ist öffentlicher Entsorgungsträger nach den §§ 17,
20 KrWG in Verbindung mit § 5 Abs. 6 LAbfG NRW sowie der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Eigenschaft ist die RegioEntsorgung umfassend zuständig für die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur
Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die im Zweckverbandsgebiet anfallen und überlassen
werden, soweit diese Aufgaben von den Zweckverbandskommunen übertragen wurden.
Da die RegioEntsorgung AöR als öffentlich-rechlicher Entsorgungsträger eine haushaltsnahe Erfassung von
Alttextilien, Bekleidung und Schuhen im Verbandsgebiet eingerichtet hat, soll im Interesse der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, der Sauberkeit des Straßen- und Ortsbildes, der Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis aller Verbandskommunen, die Zuteilung der öffentlichen Standplätze für Altkleidersammelbehälter nur
an diesen erfolgen.
Die RegioEntsorgung AöR trägt somit zukünftig die alleinige Veranwortung für den Betrieb und die Wartung
der Sammelbehälter und verfügt darüber hinaus über die personellen und sachlichen Kapazitäten, um den
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ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich Reinigung und Verkehrssicherung zu gewährleisten.
Nachdem der Verwaltungsrat der RegioEntsorgung AöR grundsätzlich die Einrichtung eines kommunalen
Sammelsystems für Alttextilien beschlossen hatte wurde der Vorstand der RegioEntsorgung mit der
Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. In dieses Konzept sollten die Erfahrungen anderer
Kommunen ; soweit für die RegioEntsorgung sinnvoll und machbar, einfließen. Außerdem wurde die
Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsgebiet tätigen gmeinnützigen Organisationen gefordert.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der in den Verbandskommunen bestehenden Sammel
strukturen hat die RegioEntsorgung AöR mit dem Aufbau eines eigenen Erfassungssystems begonnen.
In der Sitzung des Verwaltungsrates am 10.02.2014 wurde sodann gemäß § 7 Abs. 8 der Unternehmenssatzung der RegioEntsorgung AöR in Verbindung mit § 60 GO NRW folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst
1.
Die RegioEntsogung AöR richtet ein bürgernahes System zur Erfassung von Alttextilien ein
das aus folgenden Elementen besteht:
a)
Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien im Holsystem durch eine mindestens 2 Mal
jährliche Straßensammlung;
b)
Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien durch die Aufstellung von Sammelcontainern;
2.
Die Umsetzung soll die zurzeit vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich
und rechtlich zulässig berücksichtigen.
3.
Eine Einbindung der gemeinnützigen Organisationen, die zurzeit in der Altkleidersammlung
im Tätigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR tätig sind, soll erfolgen, sofern eine Einigung
über die Rahmenbedingungen erfolgt und diese rechtlich ausreichend sicher gestaltet werden
kann.
Entsprechend den Ausführungen des Zweckverbandes Entsorgungsregion West zur Fortschreibung des
Abfallwirtschaftskonzeptes wird eine Stellplatzdichte von maximal 1.000 Einwohnern pro Containerstandplatz empfohlen.
Alttextilcontainer anderer Aufsteller sollen von der Gemeinde auch in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geduldet werden. Die RegioEntsorgung AöR übernimmt insoweit die alleinige Bewirtschaftung und Instandhaltung der öffentlichen Containerstandplätze einschließlich der Reinigung und Verkehrssicherung. Dementsprechend wird die RegioEntsorgung AöR für die Wertstoffsammelplätze auf öffentlichen Flächen
Sondernutzungserlaubnisse nach dem StrWG NRW beantragen.
Mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis an die RegioEntsorgung AöR stellt die Verwaltung sicher,
dass dauerhaft eine funktionierende, den Erfordernissen angepasste Inanspruchnahme öffentlichen
Raumes erfolgt und empfiehlt deshalb dem Antrag stattzugeben. Die Sondernutzungserlaubnis sollte
unbefristet auf Widerruf erteilt werden.
Das vorliegende Konzept bietet der Verwaltung des weiteren künftig die Möglichkeit, sich bei der
Entscheidung über eingereichte Anträge zum Aufstellen von Alttextilcontainern auf eine Entsorgung und
Wartung aus einer Hand zu berufen. Bereits eingereichte sowie zukünftige Anträge auf Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern können unter Bezugnahme auf das
vorliegende Konzept abgelehnt werden. Insoweit trägt das Konzept auch zur rechtssicheren Handhabung
derartiger Anträge bei.
Finanzielle Auswirkungen:
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Die erwirtschafteten Erträge werden in die Müllgebührenkalkulation aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen einer abzuschließenden Nutzungsvereinbarung werden die Standplätze zur Aufstellung von
Sammelbehältern für Alttextilien und Schuhen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen
Grundstücken an die RegionEntsorgung AöR vergeben.
Der RegioEntsorgung AöR sind auf Antrag hin entsprechende Sondernutzungserlaubnisse nach dem
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu erteilen.
Die gewachsenen Strukturen „vor Ort“ der bisherigen gemeinnützigen und sonstigen regionalen
Organisationen wie Fa. Baldus, Im Gewerbegebiet, 52379 Langerwehe sowie DRK Düren-Jülich
sollen bei der Umsetzung dieses Konzeptes berücksichtigt und integriert werden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)