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Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
101 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:05
Aktualisiert
17.08.15, 18:05
Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und
Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung) Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und
Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung) Beschlussvorlage (Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und
Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 29.07.2015 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Schwarz Vorlagennummer: VL-133/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Einführung eines einheitlichen kommunalen Erfassungssystems für Alttextilien und Schuhe im Verbandsgebiet des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung Sachdarstellung: Im Gebiet der Gemeinde Langerwehe befinden sich bereits seit Jahren flächendeckend Standplätze für Sammelcontainer zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (Altglas und Alttextilien). Mit derzeit 20 Containerstandorten auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen den Bürgern im Gemeindegebiet insgesamt 72 Altglascontainer, 25 Altkleider- und seit 2014 4 Altmetall- / E-Schrott-Container zur getrennten Wertstofferfassung zur Verfügung. Insbesondere auch aufgrund gestiegener Marktpreise für werthaltige Abfallfraktionen findet jedoch gegenwärtig eine zunehmende Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Flächen durch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen gemäß §§ 17 und 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) statt. Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dass die Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet nur noch an festgelegten Standorten durch einen Verantwortlichen zuzulassen ist. Die RegioEntsorgung AöR ist öffentlicher Entsorgungsträger nach den §§ 17, 20 KrWG in Verbindung mit § 5 Abs. 6 LAbfG NRW sowie der Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung. In dieser Eigenschaft ist die RegioEntsorgung umfassend zuständig für die Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die im Zweckverbandsgebiet anfallen und überlassen werden, soweit diese Aufgaben von den Zweckverbandskommunen übertragen wurden. Da die RegioEntsorgung AöR als öffentlich-rechlicher Entsorgungsträger eine haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien, Bekleidung und Schuhen im Verbandsgebiet eingerichtet hat, soll im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Sauberkeit des Straßen- und Ortsbildes, der Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis aller Verbandskommunen, die Zuteilung der öffentlichen Standplätze für Altkleidersammelbehälter nur an diesen erfolgen. Die RegioEntsorgung AöR trägt somit zukünftig die alleinige Veranwortung für den Betrieb und die Wartung der Sammelbehälter und verfügt darüber hinaus über die personellen und sachlichen Kapazitäten, um den Drucksache VL-133/2015 Seite - 2 - ordnungsgemäßen Betrieb einschließlich Reinigung und Verkehrssicherung zu gewährleisten. Nachdem der Verwaltungsrat der RegioEntsorgung AöR grundsätzlich die Einrichtung eines kommunalen Sammelsystems für Alttextilien beschlossen hatte wurde der Vorstand der RegioEntsorgung mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. In dieses Konzept sollten die Erfahrungen anderer Kommunen ; soweit für die RegioEntsorgung sinnvoll und machbar, einfließen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit den im Zuständigkeitsgebiet tätigen gmeinnützigen Organisationen gefordert. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der in den Verbandskommunen bestehenden Sammel strukturen hat die RegioEntsorgung AöR mit dem Aufbau eines eigenen Erfassungssystems begonnen. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 10.02.2014 wurde sodann gemäß § 7 Abs. 8 der Unternehmenssatzung der RegioEntsorgung AöR in Verbindung mit § 60 GO NRW folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst 1. Die RegioEntsogung AöR richtet ein bürgernahes System zur Erfassung von Alttextilien ein das aus folgenden Elementen besteht: a) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien im Holsystem durch eine mindestens 2 Mal jährliche Straßensammlung; b) Haushaltsnahe Erfassung von Alttextilien durch die Aufstellung von Sammelcontainern; 2. Die Umsetzung soll die zurzeit vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen soweit möglich und rechtlich zulässig berücksichtigen. 3. Eine Einbindung der gemeinnützigen Organisationen, die zurzeit in der Altkleidersammlung im Tätigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR tätig sind, soll erfolgen, sofern eine Einigung über die Rahmenbedingungen erfolgt und diese rechtlich ausreichend sicher gestaltet werden kann. Entsprechend den Ausführungen des Zweckverbandes Entsorgungsregion West zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes wird eine Stellplatzdichte von maximal 1.000 Einwohnern pro Containerstandplatz empfohlen. Alttextilcontainer anderer Aufsteller sollen von der Gemeinde auch in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geduldet werden. Die RegioEntsorgung AöR übernimmt insoweit die alleinige Bewirtschaftung und Instandhaltung der öffentlichen Containerstandplätze einschließlich der Reinigung und Verkehrssicherung. Dementsprechend wird die RegioEntsorgung AöR für die Wertstoffsammelplätze auf öffentlichen Flächen Sondernutzungserlaubnisse nach dem StrWG NRW beantragen. Mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis an die RegioEntsorgung AöR stellt die Verwaltung sicher, dass dauerhaft eine funktionierende, den Erfordernissen angepasste Inanspruchnahme öffentlichen Raumes erfolgt und empfiehlt deshalb dem Antrag stattzugeben. Die Sondernutzungserlaubnis sollte unbefristet auf Widerruf erteilt werden. Das vorliegende Konzept bietet der Verwaltung des weiteren künftig die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung über eingereichte Anträge zum Aufstellen von Alttextilcontainern auf eine Entsorgung und Wartung aus einer Hand zu berufen. Bereits eingereichte sowie zukünftige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern können unter Bezugnahme auf das vorliegende Konzept abgelehnt werden. Insoweit trägt das Konzept auch zur rechtssicheren Handhabung derartiger Anträge bei. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-133/2015 Seite - 3 - Die erwirtschafteten Erträge werden in die Müllgebührenkalkulation aufgenommen. Beschlussvorschlag: Im Rahmen einer abzuschließenden Nutzungsvereinbarung werden die Standplätze zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien und Schuhen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Grundstücken an die RegionEntsorgung AöR vergeben. Der RegioEntsorgung AöR sind auf Antrag hin entsprechende Sondernutzungserlaubnisse nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu erteilen. Die gewachsenen Strukturen „vor Ort“ der bisherigen gemeinnützigen und sonstigen regionalen Organisationen wie Fa. Baldus, Im Gewerbegebiet, 52379 Langerwehe sowie DRK Düren-Jülich sollen bei der Umsetzung dieses Konzeptes berücksichtigt und integriert werden. Der Bürgermeister (Göbbels)