Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 171-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Vorverfahren
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 171-IX
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Iversheim, Flur 4,Flurstücke 214, 216 und 217 (Iversheim, Arloffer
Weg) sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, sie liegen im
Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Die Grundstückseigentümer haben eine Interesse daran, hier weitere Baumöglichkeiten zu
schaffen. Bereits in den Jahren 2007/2008 hat sich der Fachausschuss mit einer weiteren
Bebauung im südlichen Bereich des Arloffer Weges befasst. Verknüpft wären die Beratungen zur
Bebauung mit Überlegungen hinsichtlich der Errichtung eines Wendehammers.
Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen wurde bisher jedoch nicht getroffen.
Zwischenzeitlich ist die Straßenbaumaßnahme seitens der Stadt durchgeführt, zur
odnungsgemäßen Verkehrsabwicklung wäre die Anlegung eines Wendehammers am südlichen
Ausbauende sinnvoll.
Die Grundstückseigentümer haben nach wie vor ein Interesse daran, hier weitere
Baumöglichkeiten zu erlangen.
Sie sind gleichzeitig bereit, auf ihren Parzellen auf ihre Kosten einen Wendehammer anzulegen.
Eine entsprechende Vereinbarung müsste im Rahmen eines Erschließungsvertrages erfolgen.
Um eine weitere Bebauung auf den Parzellen zu ermöglichen muß der Flächennutzungsplan
geändert werden, parallel dazu ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Vorentwurfsunterlagen hierzu sind beigefügt. Vorgesehen ist die Errichtung von 5 Wohnbebäuden
auf einer Fläche von 4.350 qm. Die Anzahl der Wohnungen soll je Wohngebäude auf 2 beschränkt
werden.
Bei dem Standort der beiden westlichen Gebäude im Bereich der Erft sind die
Überschwemmungsbereiche
bzw.
die
rückgewinnbaren
Überschwemmungsbereiche
berücksichtigt.
Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sollen die Vorverfahren durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens werden von den Bauherren übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.