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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Vorverfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg"
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Vorverfahren)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 171-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 78 "Iversheim, Arloffer Weg" 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 171-IX 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Iversheim, Flur 4,Flurstücke 214, 216 und 217 (Iversheim, Arloffer Weg) sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen, sie liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Grundstückseigentümer haben eine Interesse daran, hier weitere Baumöglichkeiten zu schaffen. Bereits in den Jahren 2007/2008 hat sich der Fachausschuss mit einer weiteren Bebauung im südlichen Bereich des Arloffer Weges befasst. Verknüpft wären die Beratungen zur Bebauung mit Überlegungen hinsichtlich der Errichtung eines Wendehammers. Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen wurde bisher jedoch nicht getroffen. Zwischenzeitlich ist die Straßenbaumaßnahme seitens der Stadt durchgeführt, zur odnungsgemäßen Verkehrsabwicklung wäre die Anlegung eines Wendehammers am südlichen Ausbauende sinnvoll. Die Grundstückseigentümer haben nach wie vor ein Interesse daran, hier weitere Baumöglichkeiten zu erlangen. Sie sind gleichzeitig bereit, auf ihren Parzellen auf ihre Kosten einen Wendehammer anzulegen. Eine entsprechende Vereinbarung müsste im Rahmen eines Erschließungsvertrages erfolgen. Um eine weitere Bebauung auf den Parzellen zu ermöglichen muß der Flächennutzungsplan geändert werden, parallel dazu ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Vorentwurfsunterlagen hierzu sind beigefügt. Vorgesehen ist die Errichtung von 5 Wohnbebäuden auf einer Fläche von 4.350 qm. Die Anzahl der Wohnungen soll je Wohngebäude auf 2 beschränkt werden. Bei dem Standort der beiden westlichen Gebäude im Bereich der Erft sind die Überschwemmungsbereiche bzw. die rückgewinnbaren Überschwemmungsbereiche berücksichtigt. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sollen die Vorverfahren durchgeführt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens werden von den Bauherren übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.