Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
61 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1057 /IX.L. Z.1
Datum: 15.11.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Flächennutzungsplan
hier: Sachstand zur Windkraftkonzentrationszone
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Veranschlagung im Haushaltsplan 2014
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
a) weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen,
b) eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des
Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen.
Begründung:
Ergänzend zu den Ausführungen der Vorlage 1057 kann dargestellt werden:
Aus den Gesprächen mit dem Rechtsbeistand und dem Auftrag nehmenden Planungsbüro wird deutlich, dass zunächst der Planungsstand für die Ausweisung der
Windkraftkonzentrationszone aus dem Jahr 1998, der ausschließlich eine Betrachtung des Offenlandes beinhaltete, zu aktualisieren ist, bevor weitergehende Untersuchungen in Waldbereichen vorgenommen werden.
In dem seinerzeit erstellten Gutachten sind die Abwägungen bezüglich der Abstandsflächen und Tabu-Zonen sehr fundiert vorgenommen worden. Dennoch sind seit dieser Zeit Urteile ergangen und sonstige gesetzliche Vorgaben und Erlasse rechtsverbindlich geworden, die in die seinerzeitige Beurteilung nunmehr mit einfließen müssen. Insbesondere die Betrachtung des Offenlandes im Hinblick auf die „weichen
Faktoren“ wie Abstände zu Siedlungsbereichen, Archäologischer Landschaftspark,
Römerstraßentrasse, Pufferabstände zu Natur- und FFH-Gebieten, das Projekt „Eifel-Vital“ u. v. m. sind nunmehr detailliert zu definieren und abzuwägen. Der Gemeinderat hat eine Abwägung zur Festsetzung der „weichen Faktoren“ vorzunehmen
und hierzu entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Erst dann, wenn im Offenland geeignete Bereiche für die Ausweisung von weiteren
Windkraftkonzentrationszonen nicht ausgewiesen werden können, sollten die Waldbereiche detaillierter untersucht werden.
3
Bezüglich der Begehungen in den Waldbereichen wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen zwischenzeitlich abgestimmt, dass z. B. im
Untersuchungsbereich Mitte (Mürel) Standorte geschützter Vogelarten (Schwarzstorchvorkommen) bekannt sind und diese durch gutachterliche Untersuchungen
seitens der Gemeinde Blankenheim bestätigt wurden. Aufgrund dessen kann von
einer Begehung in diesem Bereich abgesehen werden, insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass es durch die Begehungen zu unnötigen Störungen kommt.
Das mit der gesamtheitlichen Planung beauftragte Büro hat sich bereit erklärt, weitergehende Untersuchungen im Offenlandbereich wie zuvor beschrieben durchzuführen und der Gemeinde zugesagt, bis zur Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses am 26.11.2013 ein entsprechendes ergänzendes Honorarangebot vorzulegen.
Es wird daher vorgeschlagen, weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in
Waldbereichen der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen und darüber
hinaus eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des
Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister