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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan hier: Sachstand zur Windkraftkonzentrationszone)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
61 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
hier:	Sachstand zur Windkraftkonzentrationszone) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1057 /IX.L. Z.1 Datum: 15.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Flächennutzungsplan hier: Sachstand zur Windkraftkonzentrationszone X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Veranschlagung im Haushaltsplan 2014 Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt a) weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen, b) eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen. Begründung: Ergänzend zu den Ausführungen der Vorlage 1057 kann dargestellt werden: Aus den Gesprächen mit dem Rechtsbeistand und dem Auftrag nehmenden Planungsbüro wird deutlich, dass zunächst der Planungsstand für die Ausweisung der Windkraftkonzentrationszone aus dem Jahr 1998, der ausschließlich eine Betrachtung des Offenlandes beinhaltete, zu aktualisieren ist, bevor weitergehende Untersuchungen in Waldbereichen vorgenommen werden. In dem seinerzeit erstellten Gutachten sind die Abwägungen bezüglich der Abstandsflächen und Tabu-Zonen sehr fundiert vorgenommen worden. Dennoch sind seit dieser Zeit Urteile ergangen und sonstige gesetzliche Vorgaben und Erlasse rechtsverbindlich geworden, die in die seinerzeitige Beurteilung nunmehr mit einfließen müssen. Insbesondere die Betrachtung des Offenlandes im Hinblick auf die „weichen Faktoren“ wie Abstände zu Siedlungsbereichen, Archäologischer Landschaftspark, Römerstraßentrasse, Pufferabstände zu Natur- und FFH-Gebieten, das Projekt „Eifel-Vital“ u. v. m. sind nunmehr detailliert zu definieren und abzuwägen. Der Gemeinderat hat eine Abwägung zur Festsetzung der „weichen Faktoren“ vorzunehmen und hierzu entsprechende Beschlüsse zu fassen. Erst dann, wenn im Offenland geeignete Bereiche für die Ausweisung von weiteren Windkraftkonzentrationszonen nicht ausgewiesen werden können, sollten die Waldbereiche detaillierter untersucht werden. 3 Bezüglich der Begehungen in den Waldbereichen wurde mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen zwischenzeitlich abgestimmt, dass z. B. im Untersuchungsbereich Mitte (Mürel) Standorte geschützter Vogelarten (Schwarzstorchvorkommen) bekannt sind und diese durch gutachterliche Untersuchungen seitens der Gemeinde Blankenheim bestätigt wurden. Aufgrund dessen kann von einer Begehung in diesem Bereich abgesehen werden, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass es durch die Begehungen zu unnötigen Störungen kommt. Das mit der gesamtheitlichen Planung beauftragte Büro hat sich bereit erklärt, weitergehende Untersuchungen im Offenlandbereich wie zuvor beschrieben durchzuführen und der Gemeinde zugesagt, bis zur Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 26.11.2013 ein entsprechendes ergänzendes Honorarangebot vorzulegen. Es wird daher vorgeschlagen, weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen und darüber hinaus eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister