Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 167-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Windenergie
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Seit der letzten Mitteilung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.11.2009 (RD
34-IX) und der Aufhebung einer Haushaltssperre (RD 119-IX) in Verbindung mit der Vergabe eines
Auftrages (RD 119-IX/Z-1) im Rat am 21.12.2009 hat sich der folgende Sachstand ergeben.
Die bei der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW angeforderte Stellungnahme
erhielt die Stadt am 22.12.2010 direkt vom zuständigen Kreisverband Natur- und Umweltschutz
e. V. Euskirchen (KNU). In diesem Schreiben wurden umfangreiche Ausführungen zum Vogel- und
Artenschut wie z. B. Rotmilan, Fledermäusen, Zugvögel sowie insbesondere zu den Uhus
gemacht. Der KNU bittet seine vorgebrachten Bedenken bei der weiteren Planung zu
berücksichtigen.
Im Verfahren wurde nun doch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland durch den Kreis
direkt beteiligt. Frau Dr. Herzog hat mit Schreiben vom 14.12.2009 eine sehr umfangreiche und
detaillierte Stellungnahme zum Denkmalschutz, d. h. konkret zu den Themen Einzeldenkmale,
Landschaftsdenkmale und Kulturlandschaft Eifel abgegeben. Auf Grundlage dieser Stellungnahme
Seite 2 von Ratsdrucksache 167-IX
wird derzeit noch geprüft, ob eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG erforderlich wird
und ob diese ggf. versagt werden muss.
Erst auf Nachfrage beim Kreis sind am 12.02.2010 die weitergehenden und geänderten
Unterlagen wie amtlicher Lageplan und verschiedene Gutachten an unseren Rechtsanwalt
übersandt worden.
Es wurde der mehrfach angeforderte Lageplan, der landschaftspflegerische Begleitplan Teil I u. II,
die Schallimmissionsprognose mit Anhang und eine Schattenwurfanalyse neu vorgelegt vorgelegt.
Eine weitere Konkretisierung des Vertragsangebots zur Erschließung, Verlegung von Leitungen
und Einspeisung in das Stromnetz ist nicht erfolgt.
Der zuständige Sachbearbeiter beim Kreis bestätigte am 23.02.2010 in einem Telefonat mit
Rechtsanwalt Dr. Beutling, dass die Ablehnung des Antrages in Kürze erfolgen soll und derzeit
vorbereitet wird.
Diese nachgereichten und teilweise neu erstellten Unterlagen durch den Bauherrn, sind aus
unserer Sicht völlig unzureichend. Die vorliegendende Stellungnahme des LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland ist in den Gutachten nicht berücksichtigt.
Auch wurden keine tiefergehenden Untersuchungen zum Vogelschutz und zu den Fledermäusen
angestellt. Deshalb werden nochmals verschiedene Punkte aufgearbeitet und dem Kreis schriftlich
mitgeteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.