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Mitteilungsvorlage (Windenergie hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 167-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Windenergie hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Seit der letzten Mitteilung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.11.2009 (RD 34-IX) und der Aufhebung einer Haushaltssperre (RD 119-IX) in Verbindung mit der Vergabe eines Auftrages (RD 119-IX/Z-1) im Rat am 21.12.2009 hat sich der folgende Sachstand ergeben. Die bei der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW angeforderte Stellungnahme erhielt die Stadt am 22.12.2010 direkt vom zuständigen Kreisverband Natur- und Umweltschutz e. V. Euskirchen (KNU). In diesem Schreiben wurden umfangreiche Ausführungen zum Vogel- und Artenschut wie z. B. Rotmilan, Fledermäusen, Zugvögel sowie insbesondere zu den Uhus gemacht. Der KNU bittet seine vorgebrachten Bedenken bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Im Verfahren wurde nun doch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland durch den Kreis direkt beteiligt. Frau Dr. Herzog hat mit Schreiben vom 14.12.2009 eine sehr umfangreiche und detaillierte Stellungnahme zum Denkmalschutz, d. h. konkret zu den Themen Einzeldenkmale, Landschaftsdenkmale und Kulturlandschaft Eifel abgegeben. Auf Grundlage dieser Stellungnahme Seite 2 von Ratsdrucksache 167-IX wird derzeit noch geprüft, ob eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG erforderlich wird und ob diese ggf. versagt werden muss. Erst auf Nachfrage beim Kreis sind am 12.02.2010 die weitergehenden und geänderten Unterlagen wie amtlicher Lageplan und verschiedene Gutachten an unseren Rechtsanwalt übersandt worden. Es wurde der mehrfach angeforderte Lageplan, der landschaftspflegerische Begleitplan Teil I u. II, die Schallimmissionsprognose mit Anhang und eine Schattenwurfanalyse neu vorgelegt vorgelegt. Eine weitere Konkretisierung des Vertragsangebots zur Erschließung, Verlegung von Leitungen und Einspeisung in das Stromnetz ist nicht erfolgt. Der zuständige Sachbearbeiter beim Kreis bestätigte am 23.02.2010 in einem Telefonat mit Rechtsanwalt Dr. Beutling, dass die Ablehnung des Antrages in Kürze erfolgen soll und derzeit vorbereitet wird. Diese nachgereichten und teilweise neu erstellten Unterlagen durch den Bauherrn, sind aus unserer Sicht völlig unzureichend. Die vorliegendende Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist in den Gutachten nicht berücksichtigt. Auch wurden keine tiefergehenden Untersuchungen zum Vogelschutz und zu den Fledermäusen angestellt. Deshalb werden nochmals verschiedene Punkte aufgearbeitet und dem Kreis schriftlich mitgeteilt. Dem Ausschuss zur Kenntnis.