Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
27.11.13, 09:00
Aktualisiert
27.11.13, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1122 /IX.L.
Datum: 27.11.2013
ERWEITERUNG
TISCHVORLAGE
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage der UNA-Fraktion vom 25.11.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den
Rat und und Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Wandererparkplatz bzw. Gelände des ehemaligen Bauhofs in der
Rosenthalstraße
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja Antrag der UNA-Fraktion vom 25.11.2013 sowie Durchschrift
Schreiben der Gemeinde an die UNA vom 17.10.2013
2
Sachverhalt:
Die UNA-Fraktion reichte am 25.11.2013 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein.
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Mit Schreiben vom 17.10.2013 wurde mitgeteilt, dass die Gemeinde die angesprochene Fläche bis zur angedachten Umnutzung nicht schließen möchte, da diese vor
allem am Wochenende als zusätzliche Parkmöglichkeit genutzt wird. Mit der Fertigstellung der vorgesehenen Platzfläche Ecke Klosterstraße/Rosenthalstraße sollen
u.a. Parkmöglichkeiten geschaffen werden, so dass dann ab diesem Zeitpunkt die
Fläche entlang der Rosenthalstraße wie angedacht für bauliche Entwicklungen zur
Verfügung steht.
Bis zur endgültigen Fertigstellung der Platzfläche sind zunächst noch Bodenmassen
aus gemeindlichen Maßnahmen einzubauen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass
die Arbeiten im Laufe des Jahres 2014 zum Abschluss gebracht werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister