Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.02.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 SchlWd
Nr. der Ratsdrucksache: 159-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung
– Weiteres Verfahren –
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 159-IX
1. Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in der Sitzung am 10.11.2009 über das Ergebnis der
Gespräche mit den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern informiert. Am 12.01.2010
fand in Houverath eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.
Die Niederschrift über diese Veranstaltung ist beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die Eingaben, die
im nachhinein noch schriftlich eingereicht wurden.
Diese sind nachfolgend schwerpunktmäßig zusammen gefasst:
1. Die Anlieger der Eifeldomstraße fühlen sich bereits jetzt durch ein hohes Verkehrsaufkommen
stark belastet. Bereits jetzt werden Maßnahmen für erforderlich gehalten um die Situation in
diesem Bereich, der sehr unfallträchtig ist, zu entschärfen. Durch eine neue Zufahrt von der
Eifeldomstraße aus würde die jetzige Situation noch verschärft. Sie schaffe zusätzliche
Belastungen und Gefahren und die unmittelbaren Anlieger würden durch diese neue Zufahrt
zudem in der Nutzung ihrer Grundstücke bzw. Ihrer Ruhebereiche stark beeinträchtigt.
2. Es wird eine Zufahrt über den rückwärtigen Bereich des Sportplatzes angeregt. Alternativen
sollten untersucht werden. Die jetzige Zufahrt sollte auf Kosten der Stadt verbreitert werden.
3. Die Problematik wird nicht in der Zufahrt, sondern in den ungelösten Parkproblemen gesehen.
Es müssten ausreichend Parkflächen zur Verfügung gestellt werden, Parkverbote müssten
nachhaltig durchgesetzt werden. Die Aufstellflächen der Feuerwehr müssen gesichert werden.
Ohne eine nachhaltige Regelung diesbezüglich wird auch eine neue Zufahrt wieder zugeparkt
werden.
4. Aus Sicht der Schule, des Kindergartens, der Feuerwehr, des Betreibervereins und des DJK
kann die Situation nur durch die neu vorgeschlagene Zufahrt geregelt werden. Eine Zufahrt über
den rückwärtigen Bereich zum Sportplatz ist keine Lösung. Insbesondere die Gefahren im Bereich
der Grundschule werden erhöht.
5. Die Finanzierung einer neuen Zufahrt über Beiträge und den städtischen Eigenanteil wird in
Frage gestellt. Die Grundstückseigentümer möchten nicht mit Erschließungskosten belastet
werden. Ohne die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer erscheint eine neue
Zufahrt nicht realisierbar.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Es werden
jedoch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie eine sinnvolle Regelung für diesen Bereich
aussieht. Insbesondere die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer an der Eifeldomstraße
sind mit der neu vorgeschlagenen Zufahrt nicht einverstanden bzw. haben erhebliche Bedenken
und verweisen auf Alternativen.
Vor einer weiteren Entscheidung in der Angelegenheit sollten die möglichen Alternativen einschl.
der angeführten aufgezeigt und einer Überprüfung unterzogen werden..
Die Voraussetzungen zur Realisierung dieser Maßnahme könnten im Wege der Umlegung nach
des Bestimmungen der §§ 45 ff. BauGB oder auf privater Basis wie z.B. an der Trierer Straße,
geschaffen werden.
Ggf. kann die Gemeinde eine Umlegung nach BauGB anordnen und durchführen, so sie zur
Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung erforderlich ist. Im Verfahren beteiligt sind die Eigentümer, die Inhaber von
grundbuchlich gesicherten Rechten und die Gemeinde. Die im Gebiet gelegenen Grundstücke
werden rechnerisch zu einer Umlegungsmasse vereinigt und anschließend nach Flächen oder
nach Werten wieder verteilt, wobei evtl. ein Wertausgleich in Form einer Abfindung erfolgen kann.
Seite 3 von Ratsdrucksache 159-IX
2. Rechtliche Würdigung
Wesentliches bauordnungsrechtliches Kriterium ist gem. § 4 Bauordnung NRW die gesicherte
Erschließung. Hierzu gehört auch die wegemäßige Erschließung. Ein Grundstück muss in
angemessener Breite an der Verkehrsfläche liegen. Deren Mindestbreite muß ausreichen, damit
insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehinderte Zufahrt haben.
Unter Wertung dieser gesetzlichen Vorgaben besteht im vorliegenden Fall dringender
Handlungsbedarf. Die Stadt Bad Münstereifel muß ihren Verpflichtungen im Rahmen der
Gefahrenabwehr nachkommen. Es ist eine ungehinderte Zufahrt insbesondere für Rettungskräfte
zu den Einrichtungen zu ermöglichen.
3. Finanzielle Auswirkungen
werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den Alternativen aufgezeigt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die bestehenden Alternativen werden aufgezeigt und untersucht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden alternativen Lösungsmöglichkeiten genauer zu
untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchungen ist auch auf die Parkplatzsituation einzugehen.