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Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung - Weiteres Verfahren -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung 
      - Weiteres Verfahren -) Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung 
      - Weiteres Verfahren -) Beschlussvorlage (Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath
- Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08
hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung 
      - Weiteres Verfahren -)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.02.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 SchlWd Nr. der Ratsdrucksache: 159-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neue Straßenanbindung zur Mehrzweckhalle und Kindergarten in Houverath - Antrag der CDU-Fraktion vom 3.3.08 hier: Ergebnis Bürgerinformationsveranstaltung – Weiteres Verfahren – __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 159-IX 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss wurde in der Sitzung am 10.11.2009 über das Ergebnis der Gespräche mit den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern informiert. Am 12.01.2010 fand in Houverath eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Niederschrift über diese Veranstaltung ist beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die Eingaben, die im nachhinein noch schriftlich eingereicht wurden. Diese sind nachfolgend schwerpunktmäßig zusammen gefasst: 1. Die Anlieger der Eifeldomstraße fühlen sich bereits jetzt durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet. Bereits jetzt werden Maßnahmen für erforderlich gehalten um die Situation in diesem Bereich, der sehr unfallträchtig ist, zu entschärfen. Durch eine neue Zufahrt von der Eifeldomstraße aus würde die jetzige Situation noch verschärft. Sie schaffe zusätzliche Belastungen und Gefahren und die unmittelbaren Anlieger würden durch diese neue Zufahrt zudem in der Nutzung ihrer Grundstücke bzw. Ihrer Ruhebereiche stark beeinträchtigt. 2. Es wird eine Zufahrt über den rückwärtigen Bereich des Sportplatzes angeregt. Alternativen sollten untersucht werden. Die jetzige Zufahrt sollte auf Kosten der Stadt verbreitert werden. 3. Die Problematik wird nicht in der Zufahrt, sondern in den ungelösten Parkproblemen gesehen. Es müssten ausreichend Parkflächen zur Verfügung gestellt werden, Parkverbote müssten nachhaltig durchgesetzt werden. Die Aufstellflächen der Feuerwehr müssen gesichert werden. Ohne eine nachhaltige Regelung diesbezüglich wird auch eine neue Zufahrt wieder zugeparkt werden. 4. Aus Sicht der Schule, des Kindergartens, der Feuerwehr, des Betreibervereins und des DJK kann die Situation nur durch die neu vorgeschlagene Zufahrt geregelt werden. Eine Zufahrt über den rückwärtigen Bereich zum Sportplatz ist keine Lösung. Insbesondere die Gefahren im Bereich der Grundschule werden erhöht. 5. Die Finanzierung einer neuen Zufahrt über Beiträge und den städtischen Eigenanteil wird in Frage gestellt. Die Grundstückseigentümer möchten nicht mit Erschließungskosten belastet werden. Ohne die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer erscheint eine neue Zufahrt nicht realisierbar. Als Fazit kann festgehalten werden, dass dringender Handlungsbedarf gesehen wird. Es werden jedoch unterschiedliche Auffassungen vertreten, wie eine sinnvolle Regelung für diesen Bereich aussieht. Insbesondere die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer an der Eifeldomstraße sind mit der neu vorgeschlagenen Zufahrt nicht einverstanden bzw. haben erhebliche Bedenken und verweisen auf Alternativen. Vor einer weiteren Entscheidung in der Angelegenheit sollten die möglichen Alternativen einschl. der angeführten aufgezeigt und einer Überprüfung unterzogen werden.. Die Voraussetzungen zur Realisierung dieser Maßnahme könnten im Wege der Umlegung nach des Bestimmungen der §§ 45 ff. BauGB oder auf privater Basis wie z.B. an der Trierer Straße, geschaffen werden. Ggf. kann die Gemeinde eine Umlegung nach BauGB anordnen und durchführen, so sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich ist. Im Verfahren beteiligt sind die Eigentümer, die Inhaber von grundbuchlich gesicherten Rechten und die Gemeinde. Die im Gebiet gelegenen Grundstücke werden rechnerisch zu einer Umlegungsmasse vereinigt und anschließend nach Flächen oder nach Werten wieder verteilt, wobei evtl. ein Wertausgleich in Form einer Abfindung erfolgen kann. Seite 3 von Ratsdrucksache 159-IX 2. Rechtliche Würdigung Wesentliches bauordnungsrechtliches Kriterium ist gem. § 4 Bauordnung NRW die gesicherte Erschließung. Hierzu gehört auch die wegemäßige Erschließung. Ein Grundstück muss in angemessener Breite an der Verkehrsfläche liegen. Deren Mindestbreite muß ausreichen, damit insbesondere Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ungehinderte Zufahrt haben. Unter Wertung dieser gesetzlichen Vorgaben besteht im vorliegenden Fall dringender Handlungsbedarf. Die Stadt Bad Münstereifel muß ihren Verpflichtungen im Rahmen der Gefahrenabwehr nachkommen. Es ist eine ungehinderte Zufahrt insbesondere für Rettungskräfte zu den Einrichtungen zu ermöglichen. 3. Finanzielle Auswirkungen werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den Alternativen aufgezeigt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die bestehenden Alternativen werden aufgezeigt und untersucht. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden alternativen Lösungsmöglichkeiten genauer zu untersuchen. Im Rahmen dieser Untersuchungen ist auch auf die Parkplatzsituation einzugehen.