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Beschlussvorlage (Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim: Wie ist der Stand des Verfahrens HolzCampus Eifel?)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
62 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
27.11.13, 09:00
Aktualisiert
27.11.13, 09:00
Beschlussvorlage (Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim: Wie ist der Stand des Verfahrens HolzCampus Eifel?) Beschlussvorlage (Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim: Wie ist der Stand des Verfahrens HolzCampus Eifel?)

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Inhalt der Datei

ErweIterung - Tischvorlage ================================== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER Bürgermeisterbüro – P/M Vorlage 1121 /IX.L. Datum: 26.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim: Wie ist der Stand des Verfahrens HolzCampus Eifel? X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Anfrage der UNA-Fraktion vom 25.11.2013 Nein 2 Verfahrensstand: Die Fraktionsvorsitzenden haben im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs einen umfassenden Projektstand mit allen derzeit verfügbaren Details erhalten. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat mitgeteilt, dass die interministerielle AG EFRE Koordination getagt hat und die Finanzhierung des HolzCampus grundsätzlich sichergestellt werden soll. Allerdings sind fördertechnische Voraussetzungen nach den EU-Richtlinien abzuklären. Dies bedeutet nach einer Mitteilung vom 25.11.2013, dass „die beihilferechtliche Prüfung in unserem Hause in Abstimmung mit dem MWEIMH zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Projekt HolzCampus von der EU notifiziert werden sollte. Das derzeitge Konzept stelle klar eine wirtschaftliche Tätigkeit dar, weshalb das Beihilferecht tangiert sei. In diesem Fall sei unbedingt eine Notifizierung zu empfehlen. Für eine Notifizierung sind mindestens 6 Monate zu veranschlagen. Damit ist es nicht mehr möglich, in diesem Jahr eine bewilligungsreifen Antrag zu stellen. Das Referat VIIIA4 hat angeboten, bei der Formulierung eines Notifizierungsantrags Hilfestellung zu leisten. Ich schlage vor, dass ich im Januar 2014 zu einer Besprechnung ins MKULNV einlade, zu der die bisher involvierten Fachreferate eingeladen werden.“ Die Verwaltung wird sich umgehend um einen Gesprächstermin Anfang des Jahres bemühen und den Gemeinderat über die weitere Vorgehensmöglichkeiten zeitnah informieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister