Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
22.09.15, 18:06
Aktualisiert
22.09.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.09.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Ne
Vorlagennummer: VL-147/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern
Sachdarstellung:
In der 5. Sitzung (Top 5) des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten stellte Herr Goffart, Aufsichtsratsmitglied der Steinmetzgenossenschaft
Grabeskirche eG vier Entwürfe für Stelen bzw. Kolumbarien vor. Auch der ortsansässige
Steinmetz, Herr Figurski, unterbreitete dem Ausschuss zwei Vorschläge.
Unter Top 10 der Tagesordnung wurde beschlossen, das Modell des Steinmetzbetriebes
Figurski im Material „heimischer Blaustein“ zur Errichtung von Stelen auf den Friedhöfen
D’horn und Heistern zu verwenden.
Beim Standort für den Friedhof Heistern einigte sich der Ausschuss auf den Vorschlag der
Verwaltung, direkt am Eingang des Friedhofes, rechts, gegenüber der Leichenhalle. Die
vorgeschlagene Stelle zur Platzierung der Stelen auf dem Friedhof D’horn, in der Nähe
der Priestergräber, wurde seitens des Ausschusses diskutiert, mit dem Ergebnis einer
heutigen Ortsbesichtigung zur Festlegung des Standortes. Zu diesem Termin sind neben
den Ausschussmitgliedern auch die Ortsvorsteher des Bestattungsbezirkes des Friedhofs
D’horn eingeladen. Dabei handelt es sich um die Ortschaften D’horn (H. Andreas
Reinartz, Ausschussmitglied), Schlich (H. Dieter Zietz), Merode (H. Albert Trostorf), Geich
(H. Markus Dahmen) und Obergeich (H. Helmut Pütz).
Nach Festlegung des Standortes für die Stelen auf dem Friedhof D’horn ist die bestehende Friedhofssatzung vom 04. Juni 2004 sowie die dazugehörige Gebührensatzung für die
Benutzung der Friedhöfe (zuletzt geändert am 16.12.2010) zu ändern und entsprechend
zu beschließen. Eine Änderung der Friedhofssatzung ergibt sich zudem aus der Änderung
des Bestattungsgesetzes, in Kraft getreten am 01.10.2014, sowie einer Überarbeitung der
Friedhofssatzung durch den Städte- und Gemeindebund.
Gegenüberstellungen der bestehenden Friedhofssatzung und des Entwurfes einer neuen
Friedhofssatzung sowie der bestehenden Gebührensatzung und der Entwurf einer neuen
sind als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind jeweils kursiv und fettgedruckt dargestellt.
Nach In-Kraft-Treten der Satzungen kann der Auftrag zur Fertigung der Stelen an den
Steinmetzbetrieb Figurski erteilt werden.
Drucksache VL-147/2015
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2016 müssen Mittel in Höhe von ca. 43.000 € bereitgestellt werden. Der
Betrag setzt sich aus dem Aufwand zur Herrichtung der Flächen, der Beauftragung zur
Herstellung zweier Urnenkolumbarien und der Vorhaltung von Verschlussplatten für die
Stelen zusammen.
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Ausschuss obliegt die Festsetzung des Standortes für die Stelen auf dem
Friedhof D’horn.
2.
Der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten empfiehlt dem
Rat
a)
die Friedhofssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen,
b)
die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)