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Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
22.09.15, 18:06
Aktualisiert
22.09.15, 18:06
Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern) Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.09.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Ne Vorlagennummer: VL-147/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern Sachdarstellung: In der 5. Sitzung (Top 5) des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten stellte Herr Goffart, Aufsichtsratsmitglied der Steinmetzgenossenschaft Grabeskirche eG vier Entwürfe für Stelen bzw. Kolumbarien vor. Auch der ortsansässige Steinmetz, Herr Figurski, unterbreitete dem Ausschuss zwei Vorschläge. Unter Top 10 der Tagesordnung wurde beschlossen, das Modell des Steinmetzbetriebes Figurski im Material „heimischer Blaustein“ zur Errichtung von Stelen auf den Friedhöfen D’horn und Heistern zu verwenden. Beim Standort für den Friedhof Heistern einigte sich der Ausschuss auf den Vorschlag der Verwaltung, direkt am Eingang des Friedhofes, rechts, gegenüber der Leichenhalle. Die vorgeschlagene Stelle zur Platzierung der Stelen auf dem Friedhof D’horn, in der Nähe der Priestergräber, wurde seitens des Ausschusses diskutiert, mit dem Ergebnis einer heutigen Ortsbesichtigung zur Festlegung des Standortes. Zu diesem Termin sind neben den Ausschussmitgliedern auch die Ortsvorsteher des Bestattungsbezirkes des Friedhofs D’horn eingeladen. Dabei handelt es sich um die Ortschaften D’horn (H. Andreas Reinartz, Ausschussmitglied), Schlich (H. Dieter Zietz), Merode (H. Albert Trostorf), Geich (H. Markus Dahmen) und Obergeich (H. Helmut Pütz). Nach Festlegung des Standortes für die Stelen auf dem Friedhof D’horn ist die bestehende Friedhofssatzung vom 04. Juni 2004 sowie die dazugehörige Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe (zuletzt geändert am 16.12.2010) zu ändern und entsprechend zu beschließen. Eine Änderung der Friedhofssatzung ergibt sich zudem aus der Änderung des Bestattungsgesetzes, in Kraft getreten am 01.10.2014, sowie einer Überarbeitung der Friedhofssatzung durch den Städte- und Gemeindebund. Gegenüberstellungen der bestehenden Friedhofssatzung und des Entwurfes einer neuen Friedhofssatzung sowie der bestehenden Gebührensatzung und der Entwurf einer neuen sind als Anlage beigefügt. Die Änderungen sind jeweils kursiv und fettgedruckt dargestellt. Nach In-Kraft-Treten der Satzungen kann der Auftrag zur Fertigung der Stelen an den Steinmetzbetrieb Figurski erteilt werden. Drucksache VL-147/2015 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2016 müssen Mittel in Höhe von ca. 43.000 € bereitgestellt werden. Der Betrag setzt sich aus dem Aufwand zur Herrichtung der Flächen, der Beauftragung zur Herstellung zweier Urnenkolumbarien und der Vorhaltung von Verschlussplatten für die Stelen zusammen. Beschlussvorschlag: 1. Dem Ausschuss obliegt die Festsetzung des Standortes für die Stelen auf dem Friedhof D’horn. 2. Der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten empfiehlt dem Rat a) die Friedhofssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen, b) die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)