Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 41-13-100 Le
Bad Münstereifel, den 24.03.2010
Nr. der Ratsdrucksache: 196-IX
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
Termin
13.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Dringlichkeit:
Offene Ganztagsschulen (OGS); Finanzielle Auskömmlichkeit beim Standortträger
hier: Genehmigung einer Dringlichkeit
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist für den Mittelabruf von Landeszuschüssen bei der Bezirksregierung Köln für das
nachfolgende Schuljahr endet am 31.03. eines jeden Jahres.
1. Sachverhalt:
Aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung im Kooperationsvertrag erhält der
Caritasverband als Maßnahmeträger für die offenen Ganztagsschulen zur Finanzierung der
Maßnahmen 1.025,00 € je Kind und Jahr zur Verfügung. Diese Regelung setzt voraus, dass
seitens der jeweiligen Schulen entsprechende Kontingente an Lehrerstellen eingebracht und diese
nicht kapitalisiert werden, wie es die Erlasslage ermöglicht.
Entsprechend der Bewilligungsbestimmungen werden pro OGS-Gruppe insgesamt 0,2
Lehrerstellen beigemessen. Der Schulträger verfügt über die Option, davon bis zu 0,1
Lehrerstellen zu kapitalisieren, d. h. bei der Bezirksregierung entsprechende Zuschussmittel
abzurufen. Die Zuschusshöhe beträgt bei 0,1 Lehrerstellen 1.230,00 €, bei 0,2 Lehrerstellen
1.025,00 € pro SchülerIn und Jahr. Gemäß den bisherigen Konditionen wurden Lehrerstellen nicht
kapitalisiert, was zu einer entsprechend geringen Zahlung an den Caritasverband führte.
Mit Schreiben vom 02.03.2010 (Anlage 1) teilt die Caritas nunmehr mit, dass die Zuschüsse nicht
auskömmlich sind, zu einer dauerhaften Unterfinanzierung der OGS-Standorte führen und unter
diesen Rahmenbedingungen die Übernahme der Standortträgerschaft an der KGS Mutscheid nicht
möglich ist.
Seite 2 von Ratsdrucksache 196-IX
Die Verwaltung hat das Schreiben der Caritas in dreierlei Hinsicht geprüft:
a)
Nach den vorliegenden Verwendungsnachweisen des Caritasverbandes für das Schuljahr
2008/2009 vom 10.11.2009 beträgt das Defizit für
die OGS Bad Münstereifel
ca. 6.700 €,
die OGS Houverath
ca. 9.000 € und
die OGS Arloff
ca. 7.300 €.
b)
Wie die als Anlage 2 beigefügte Übersicht verdeutlicht, ist die Nichtkapitalisierung von
Lehrerstellen im Kreis Euskirchen derzeit eher die Ausnahme. Es erweist sich, dass die
übrigen Schulträger Lehrerstellen kapitalisiert haben und entsprechend höhere Zuschüsse an
Standortträger zahlen. In Euskirchen und Zülpich werden die Zuschüsse sogar noch aus
eigenen (freiwilligen) Mitteln aufgestockt, was der Stadt Bad Münstereifel im
Nothaushaltsrecht jedoch verwehrt ist.
c)
Die Frage der Kapitalisierung von Lehrerstellen wurde auch mit den Schulleitungen erörtert,
die das unterschiedlich, überwiegend jedoch kritisch beurteilen.
Die Verwaltung ist unter den dargelegten Gesichtspunkten der Auffassung, dass das Anliegen der
Caritas berechtigt ist. Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und
mit dem Ziel des Erhalt der Standortträgerschaft sieht die Verwaltung keine Alternative zur
Kapitalisierung der Lehrerstellen. Daraus ergibt sich für die Caritas die Verpflichtung,
kompensierend (Stichwort: Aufsichtspflicht) eigenes Personal einzusetzen bzw. noch verstärkt
ehrenamtliche MitarbeiterInnen zu gewinnen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die höheren Zahlungen an die Caritas werden ausschließlich durch entsprechend höhere
Landeszuschüsse und somit kostenneutral für die Stadt Bad Münstereifel finanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
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Seite 3 von Ratsdrucksache 196-IX
7. Beschluß:
Entscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur verbesserten finanziellen Ausstattung des Standortträgers im
Rahmen des Mittelabrufes bei der Bezirksregierung Köln die Kapitalisierung von Lehrerstellen für
alle OGS-Standorte zu beantragen.
Bad Münstereifel, den 24.03.2010
___________________
Bürgermeister
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Stadtverordnete/r
__________________
Stadtverordnete/r
Seite 4 von Ratsdrucksache 196-IX
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur verbesserten finanziellen Ausstattung des Standortträgers im
Rahmen des Mittelabrufes bei der Bezirksregierung Köln die Kapitalisierung von Lehrerstellen für
alle OGS-Standorte zu beantragen.
wird genehmigt.