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Dringlichkeitsentscheidung (Offene Ganztagsschulen (OGS); Finanzielle Auskömmlichkeit beim Standortträger hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Dringlichkeitsentscheidung (Offene Ganztagsschulen (OGS); Finanzielle Auskömmlichkeit beim Standortträger
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hier: Genehmigung einer Dringlichkeit)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 41-13-100 Le Bad Münstereifel, den 24.03.2010 Nr. der Ratsdrucksache: 196-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften Termin 13.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Offene Ganztagsschulen (OGS); Finanzielle Auskömmlichkeit beim Standortträger hier: Genehmigung einer Dringlichkeit __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ) ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: Die Frist für den Mittelabruf von Landeszuschüssen bei der Bezirksregierung Köln für das nachfolgende Schuljahr endet am 31.03. eines jeden Jahres. 1. Sachverhalt: Aufgrund einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung im Kooperationsvertrag erhält der Caritasverband als Maßnahmeträger für die offenen Ganztagsschulen zur Finanzierung der Maßnahmen 1.025,00 € je Kind und Jahr zur Verfügung. Diese Regelung setzt voraus, dass seitens der jeweiligen Schulen entsprechende Kontingente an Lehrerstellen eingebracht und diese nicht kapitalisiert werden, wie es die Erlasslage ermöglicht. Entsprechend der Bewilligungsbestimmungen werden pro OGS-Gruppe insgesamt 0,2 Lehrerstellen beigemessen. Der Schulträger verfügt über die Option, davon bis zu 0,1 Lehrerstellen zu kapitalisieren, d. h. bei der Bezirksregierung entsprechende Zuschussmittel abzurufen. Die Zuschusshöhe beträgt bei 0,1 Lehrerstellen 1.230,00 €, bei 0,2 Lehrerstellen 1.025,00 € pro SchülerIn und Jahr. Gemäß den bisherigen Konditionen wurden Lehrerstellen nicht kapitalisiert, was zu einer entsprechend geringen Zahlung an den Caritasverband führte. Mit Schreiben vom 02.03.2010 (Anlage 1) teilt die Caritas nunmehr mit, dass die Zuschüsse nicht auskömmlich sind, zu einer dauerhaften Unterfinanzierung der OGS-Standorte führen und unter diesen Rahmenbedingungen die Übernahme der Standortträgerschaft an der KGS Mutscheid nicht möglich ist. Seite 2 von Ratsdrucksache 196-IX Die Verwaltung hat das Schreiben der Caritas in dreierlei Hinsicht geprüft: a) Nach den vorliegenden Verwendungsnachweisen des Caritasverbandes für das Schuljahr 2008/2009 vom 10.11.2009 beträgt das Defizit für die OGS Bad Münstereifel ca. 6.700 €, die OGS Houverath ca. 9.000 € und die OGS Arloff ca. 7.300 €. b) Wie die als Anlage 2 beigefügte Übersicht verdeutlicht, ist die Nichtkapitalisierung von Lehrerstellen im Kreis Euskirchen derzeit eher die Ausnahme. Es erweist sich, dass die übrigen Schulträger Lehrerstellen kapitalisiert haben und entsprechend höhere Zuschüsse an Standortträger zahlen. In Euskirchen und Zülpich werden die Zuschüsse sogar noch aus eigenen (freiwilligen) Mitteln aufgestockt, was der Stadt Bad Münstereifel im Nothaushaltsrecht jedoch verwehrt ist. c) Die Frage der Kapitalisierung von Lehrerstellen wurde auch mit den Schulleitungen erörtert, die das unterschiedlich, überwiegend jedoch kritisch beurteilen. Die Verwaltung ist unter den dargelegten Gesichtspunkten der Auffassung, dass das Anliegen der Caritas berechtigt ist. Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen und mit dem Ziel des Erhalt der Standortträgerschaft sieht die Verwaltung keine Alternative zur Kapitalisierung der Lehrerstellen. Daraus ergibt sich für die Caritas die Verpflichtung, kompensierend (Stichwort: Aufsichtspflicht) eigenes Personal einzusetzen bzw. noch verstärkt ehrenamtliche MitarbeiterInnen zu gewinnen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Die höheren Zahlungen an die Caritas werden ausschließlich durch entsprechend höhere Landeszuschüsse und somit kostenneutral für die Stadt Bad Münstereifel finanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez __________________________________________________________________________ Seite 3 von Ratsdrucksache 196-IX 7. Beschluß: Entscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, zur verbesserten finanziellen Ausstattung des Standortträgers im Rahmen des Mittelabrufes bei der Bezirksregierung Köln die Kapitalisierung von Lehrerstellen für alle OGS-Standorte zu beantragen. Bad Münstereifel, den 24.03.2010 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 4 von Ratsdrucksache 196-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, zur verbesserten finanziellen Ausstattung des Standortträgers im Rahmen des Mittelabrufes bei der Bezirksregierung Köln die Kapitalisierung von Lehrerstellen für alle OGS-Standorte zu beantragen. wird genehmigt.