Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
56 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
27.11.13, 09:00
Aktualisiert
27.11.13, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1101 /IX.L.
Datum: 27.11.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem
Rübkamp;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 166 (tlw.)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit weiterzuleiten an den Gemeinderat, um in
der Zwischenzeit weitere Abstimmungen mit den Antragstellern zu erreichen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 10 Nr. 168 ist die Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage vorgesehen. Es befindet sich im rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp/Brückweg/An der
Held und grenzt an die Straße „Auf dem Rübkamp“ an. Das Gelände in diesem Bereich ist stark abfällig.
Die Antragsteller beabsichtigen, das Gebäude mit einem Staffelgeschoss zu versehen, d. h. das Obergeschoss ist gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückversetzt. Optisch wirkt der Baukörper wie ein zweigeschossiges, in Teilen sogar
dreigeschossiges Gebäude. Aufgrund dessen beabsichtigen die Bauherren, ihr Gebäude mit Walmdach bzw. Satteldach mit einer Dachneigung von 18° bzw. 23° zu
versehen.
Durch seine geplante „T-Form“ wird die im Bebauungsplan T 3 festgesetzte
überbaubare Fläche fast vollständig in Anspruch genommen, so dass beabsichtigt
ist, von dem nördlich gelegenen Grundstück Nr. 165 einen Grundstücksstreifen von
rd. 5,0 m Breite als erforderliche Abstandsfläche abzutreten, d. h. neu vermessen zu
lassen. Nur dadurch kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 eingehalten
werden. Die Gebäudefront einschließlich Garage soll etwa 30 m betragen.
Mit dem planenden Architekten konnte bislang eine Alternativplanung zur Anpassung
der Dachneigung nicht erreicht werden. In einem weiteren Gespräch mit den Bauherren sollen jedoch noch weitere Möglichkeiten hierfür aufgezeigt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, eine Entscheidung über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, erst in der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 herbeizuführen und somit die Gelegenheit zu einem weiteren Gespräch mit den Bauherren wahrzunehmen.
____gez. Pracht________________
Bürgermeister