Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
57 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bedarfsanalyse Kinderspielplätze)

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Li Nr. der Ratsdrucksache: 192-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 13.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bedarfsanalyse Kinderspielplätze __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX 1. Sachverhalt: Der Fachausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 25.01.2007 unter Ratsdrucksache-Nr. 842 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst: „1. Öffentliches Interesse ist dort anzunehmen, wo mindestens 25 Kinder im Alter zwischen 2 und 12 Jahren in dem Ort wohnen. Die vorgenannte Zahl soll jedoch nicht alleiniges und ausschlaggebendes Kriterium sein, vielmehr soll durch die Bereitschaft vor Ort festgestellt werden, die Einrichtungen unabhängig von städtischer Finanzierung zu erhalten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, um diese über Möglichkeiten und Auswirkungen eines Betreibermodells zu informieren und den Fachausschuss in der nächsten Sitzung über den Verfahrensstand in Kenntnis zu setzen. „ Eine Ausfertigung der damaligen Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt. Wie bereits im Rahmen zurückliegender Haushaltsberatungen erläutert, musste die Ausführung dieses Beschlusses aufgrund personeller Unterbesetzung im Fachamt zurückgestellt werden. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen (Demographischer Faktor, finanzieller Konsolidierungsdruck) so verändert, dass die Verwaltung eine erneute Beratung im Fachausschuss anstrebt und hierzu die Datenlage aktualisiert hat. Zudem erweist sich die Form der von der Dorfgemeinschaft Kalkar gewählten Trägerschaft als modellhaft. 1.1 Bestand an Spielplätzen Die Stadt Bad Münstereifel ist zur Zeit Betreiber von 38 öffentlichen Spielplätzen. Dabei handelt es sich um 31 Kinderspielplätze, 1 Skateanlage, 1 Bolzplatz und 5 Waldspielpätze. Hierbei sind die Außenspielflächen an Tageseinrichtungen oder Schulen nicht berücksichtigt, da diese zuvorderst den jeweiligen Einrichtungen dienen und die Nutzung als öffentlicher Spielplatz nur eine zugelassene Nebennutzung darstellt. Dies gilt insbesondere für Effelsberg/Lethert und Hohn. 1.2 Kinderzahlen im Bezug zu Standorten Anhand der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, welche Ortschaften über einen Kinderspielplatz verfügen (grau hinterlegt) und wie viele Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren z.Zt. dort leben. Besetzung der Altersstufen Stadtteil Kernstadt (4 Spielplätze, 1 Skateboardanlage) Eicherscheid Arloff Bergrath Berresheim Effelsberg Eichen Ellesheim Esch Eschweiler Gilsdorf Hilterscheid Hohn Stand: 31.12.2009 2 3 4 5 6 7 8 18 19 20 21 35 29 29 28 34 36 34 303 3 11 4 7 7 5 11 16 7 9 5 9 1 5 9 2 2 1 1 1 3 3 6 4 1 4 3 10 14 1 2 3 6 15 2 1 3 6 12 1 2 1 1 1 3 3 2 2 4 5 1 1 3 68 112 6 6 25 7 12 32 61 19 11 30 2 2 9 6 1 1 1 1 2 4 3 1 6 2 2 2 5 8 2 1 3 1 4 7 1 1 4 3 4 2 2 9 10 11 12 Summe 5 4 1 2 7 1 3 9 2 1 5 2 1 2 1 1 1 3 Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX Holzem Honerath Houverath Hummerzheim Hünkhoven Iversheim (2 Spielplätze) Kalkar Kirspenich (2 Spielplätze) Kolvenbach Langscheid Lanzerath Lethert Limbach Lingscheiderhof Mahlberg Maulbach Mutscheid Neichen Nitterscheid Nöthen Odesheim Ohlerath Reckerscheid Rodert Rupperath (1 Spielplatz, 1 Bolzplatz) Sasserath Scheuerheck Scheuren Schönau Soller Vollmert Wald Weißenstein Willerscheid Witscheiderhof 3 2 6 6 2 1 22 5 3 1 10 4 2 2 15 1 12 2 1 11 1 3 14 6 9 6 9 8 4 8 10 9 7 6 5 4 13 1 3 2 1 1 1 2 3 2 1 1 1 1 3 1 1 1 2 1 5 2 4 1 5 3 6 1 2 10 4 3 8 9 9 5 9 1 1 4 5 1 2 7 1 4 1 8 1 2 3 1 1 2 9 1 3 2 1 4 2 2 1 3 1 3 1 6 1 2 1 1 1 10 3 1 2 5 1 2 1 1 10 2 5 1 10 2 1 5 1 2 2 3 1 1 9 2 2 2 2 6 5 2 2 5 11 4 1 2 1 6 1 3 3 3 10 2 1 6 5 5 1 4 2 2 1 1 1 9 5 4 1 2 4 2 3 3 2 11 2 25 6 10 7 12 74 97 3 2 1 1 1 1 2 14 7 1 3 1 15 2 2 19 7 2 1 21 3 3 4 1 8 1 1 4 6 2 6 1 2 7 3 3 1 1 4 1 4 2 3 11 4 3 2 1 9 8 8 3 8 10 4 1 1 2 1 2 2 1 1 5 1 8 2 2 1 23 9 73 15 15 162 2 1 1 5 3 5 1 3 2 1 6 1 2 3 6 1 2 2 5 5 4 4 2 5 11 2 11 3 6 5 5 2 7 3 19 7 20 10 2 88 14 12 4 10 75 28 26 16 45 31 37 11 16 87 14 3 58 0 11 18 Ausgehend von der damaligen Beschlusslage wäre das öffentliche Interesse an 10 Kinderspielplätzen zu verneinen. Die regionalen Auswirkungen dieser Erkenntnis werden in der Sitzung graphisch dargestellt. 1.3 Pilotmodell Kalkar Die Dorfgemeinschaft Kalkar verfügt eigentumsähnlich über ein Kirchengrundstück und verantwortet die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch eigens hierzu qualifizierte Vereinsmitglieder selbständig. Hierzu hat sie auf eigene Kosten eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Mit dem Einverständnis der Dorfgemeinschaft ist die Vereinssatzung dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt und der Vorsitzende, Herr Alfred Himburg, Seite 4 von Ratsdrucksache 192-IX steht darüber hinaus für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung. Die Verwaltung plant, dieses Angebot im Rahmen einer Informationsveranstaltung dankend in Anspruch zu nehmen. 2. Rechtliche Würdigung Betrieb und Unterhaltung von Kinderspielplätzen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen im Sinne von § 82 GO. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.1 Produktaufwand Die jährlichen Aufwendungen beim Produkt 06366200 Kinderspielpätze betragen konsumtiv rund 130.000,00 € und investiv 10.000,00 €, insgesamt somit rund 140.000,00 €. 3.2 Konkretisierung des konsumtiven Kostenaufwandes Der konsumtive Aufwand weist folgende Eckdaten aus: Bezeichnung Jährlicher Aufwand Aufwand beim Bauhof (Personalkosten und Verrechnungsleistungen) 76.000,00 € Aufwand beim Fachamt einschl. Verwaltungsgemeinkosten etc. 38.000,00 € Für 21 Spielplätze bestehen Pflegeverträge mit Vereinen, 6.500,00 € Elterninitiativen oder Dorfgemeinschaften. Aufwand für die jährliche Hauptinspektion durch einen externen 3.500,00 € Sachveständigen Sachaufwand (insbes. Reparaturkosten, Sand, Kies und Ersatzteile) 6.000,00 € Gesamtaufwand konsumtiv 130.000,00 € 3.3 Konsolidierungsziele Mit ihrem privaten Engagement leisten die Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen bereits heute einen beträchtlichen Eigenanteil an der Aufrechterhaltung örtlicher Spielplatzangebote. Gleichwohl interpretiert die Verwaltung den Prüfauftrag der Politik im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 dahingehend, dass es angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad Münstereifel und des daraus erwachsenden Konsolidierungszwangs notwendig wird, Eigeninitiative und – verantwortung der Bürgerinnen und Bürger noch verstärkt einzufordern, auch um im Bereich der freiwilligen Leistungen den Erhalt dezentraler Standorte zu ermöglichen. Ein wirklicher Konsolidierungsbeitrag bedingt aus Sicht der Verwaltung, dass sich die Stadt aus Betrieb und Verkehrssicherungspflicht für einen großen Teil der Spielplätze löst und der Fortbestand dieser Standorte – z. B. nach dem „Modell Kalkar“ – vom bürgerschaftlichen Engagement abhängig zu machen ist. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Im Falle der Reduzierung von Kinderspielplätzen in städtischer Verantwortung wirkt sich dies insbesondere auf den Aufgabenumfang beim städtischen Bauhof und nachrangig beim Fachamt aus. Detailliertere Aussagen sind hierzu derzeit noch nicht möglich. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Demographie und Finanznot führen aus Sicht der Verwaltung zwingend zur Reduzierung öffentlich verantworteter Spielplätze. Angesichts des bisher schon bestehenden örtlichen Interesses am Spielplatz vor Ort und in Kenntnis des „Modells Kalkar“ muss man davon ausgehen, dass Vereine, Dorfgemeinschaften oder Eigeninitiativen bereit und in der Lage sind, lokale Infra-Struktur zu erhalten und sich noch in verstärktem Maße einzubringen. Verwaltung und Dorfgemeinschaft Kalkar werden dabei für Information und Beratung sorgen, soweit dies möglich ist. Seite 5 von Ratsdrucksache 192-IX Hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung der Grundstücksnutzung ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, dass Vereine, Dorfgemeinschaften oder Elterninitiativen einen eigentümerähnlichen Status erlangen und die Stadt somit aus jeglicher Haftung und Kostenträgerschaft entlassen wird. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Notwendigkeit, insbesondere aus Gründen der finanziellen Konsolidierung die Zahl öffentlich verantworteter Kinderspielplätze erheblich zu reduzieren. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, betroffene Vereine/Initiativen/Dorfgemeinschaften aus den Ortschaften zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, deren Standorte aufgrund geringer Kinderzahlen zur Disposition gestellt werden müssen. Dabei sollen die städtischen Ziele vermittelt, gemeinsam nach Lösungen gesucht und umfassend über das „Modell Kalkar“ und dessen Übertragbarkeit auf andere Ortschaften informiert werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Etatberatungen 2011 die abschließende Beratung und Beschlussfassung durch den Fachausschuss herbeizuführen.