Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
57 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 51-73-30 Li
Nr. der Ratsdrucksache: 192-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
13.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bedarfsanalyse Kinderspielplätze
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 192-IX
1. Sachverhalt:
Der Fachausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 25.01.2007 unter Ratsdrucksache-Nr.
842 mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„1.
Öffentliches Interesse ist dort anzunehmen, wo mindestens 25 Kinder im Alter zwischen 2
und 12 Jahren in dem Ort wohnen. Die vorgenannte Zahl soll jedoch nicht alleiniges und
ausschlaggebendes Kriterium sein, vielmehr soll durch die Bereitschaft vor Ort festgestellt
werden, die Einrichtungen unabhängig von städtischer Finanzierung zu erhalten.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu
einer Informationsveranstaltung einzuladen, um diese über Möglichkeiten und Auswirkungen
eines Betreibermodells zu informieren und den Fachausschuss in der nächsten Sitzung über
den Verfahrensstand in Kenntnis zu setzen. „
Eine Ausfertigung der damaligen Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt.
Wie bereits im Rahmen zurückliegender Haushaltsberatungen erläutert, musste die Ausführung
dieses Beschlusses aufgrund personeller Unterbesetzung im Fachamt zurückgestellt werden.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen (Demographischer Faktor, finanzieller
Konsolidierungsdruck) so verändert, dass die Verwaltung eine erneute Beratung im
Fachausschuss anstrebt und hierzu die Datenlage aktualisiert hat. Zudem erweist sich die Form
der von der Dorfgemeinschaft Kalkar gewählten Trägerschaft als modellhaft.
1.1
Bestand an Spielplätzen
Die Stadt Bad Münstereifel ist zur Zeit Betreiber von 38 öffentlichen Spielplätzen. Dabei handelt es
sich um 31 Kinderspielplätze, 1 Skateanlage, 1 Bolzplatz und 5 Waldspielpätze. Hierbei sind die
Außenspielflächen an Tageseinrichtungen oder Schulen nicht berücksichtigt, da diese zuvorderst
den jeweiligen Einrichtungen dienen und die Nutzung als öffentlicher Spielplatz nur eine
zugelassene Nebennutzung darstellt. Dies gilt insbesondere für Effelsberg/Lethert und Hohn.
1.2
Kinderzahlen im Bezug zu Standorten
Anhand der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, welche Ortschaften über einen Kinderspielplatz
verfügen (grau hinterlegt) und wie viele Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren z.Zt. dort leben.
Besetzung der Altersstufen
Stadtteil
Kernstadt (4
Spielplätze, 1
Skateboardanlage)
Eicherscheid
Arloff
Bergrath
Berresheim
Effelsberg
Eichen
Ellesheim
Esch
Eschweiler
Gilsdorf
Hilterscheid
Hohn
Stand: 31.12.2009
2
3
4
5
6
7
8
18
19
20
21
35
29
29
28
34
36
34
303
3
11
4
7
7
5
11
16
7
9
5
9
1
5
9
2
2
1
1
1
3
3
6
4
1
4
3
10
14
1
2
3
6
15
2
1
3
6
12
1
2
1
1
1
3
3
2
2
4
5
1
1
3
68
112
6
6
25
7
12
32
61
19
11
30
2
2
9
6
1
1
1
1
2
4
3
1
6
2
2
2
5
8
2
1
3
1
4
7
1
1
4
3
4
2
2
9 10 11 12 Summe
5
4
1
2
7
1
3
9
2
1
5
2
1
2
1
1
1
3
Seite 3 von Ratsdrucksache 192-IX
Holzem
Honerath
Houverath
Hummerzheim
Hünkhoven
Iversheim (2
Spielplätze)
Kalkar
Kirspenich (2
Spielplätze)
Kolvenbach
Langscheid
Lanzerath
Lethert
Limbach
Lingscheiderhof
Mahlberg
Maulbach
Mutscheid
Neichen
Nitterscheid
Nöthen
Odesheim
Ohlerath
Reckerscheid
Rodert
Rupperath (1
Spielplatz, 1
Bolzplatz)
Sasserath
Scheuerheck
Scheuren
Schönau
Soller
Vollmert
Wald
Weißenstein
Willerscheid
Witscheiderhof
3
2
6
6
2
1
22
5
3
1
10
4
2
2
15
1
12
2
1
11
1
3
14
6
9
6
9
8
4
8
10
9
7
6
5
4
13
1
3
2
1
1
1
2
3
2
1
1
1
1
3
1
1
1
2
1
5
2
4
1
5
3
6
1
2
10
4
3
8
9
9
5
9
1
1
4
5
1
2
7
1
4
1
8
1
2
3
1
1
2
9
1
3
2
1
4
2
2
1
3
1
3
1
6
1
2
1
1
1
10
3
1
2
5
1
2
1
1
10
2
5
1
10
2
1
5
1
2
2
3
1
1
9
2
2
2
2
6
5
2
2
5
11
4
1
2
1
6
1
3
3
3
10
2
1
6
5
5
1
4
2
2
1
1
1
9
5
4
1
2
4
2
3
3
2
11
2
25
6
10
7
12
74
97
3
2
1
1
1
1
2
14
7
1
3
1
15
2
2
19
7
2
1
21
3
3
4
1
8
1
1
4
6
2
6
1
2
7
3
3
1
1
4
1
4
2
3
11
4
3
2
1
9
8
8
3
8
10
4
1
1
2
1
2
2
1
1
5
1
8
2
2
1
23
9
73
15
15
162
2
1
1
5
3
5
1
3
2
1
6
1
2
3
6
1
2
2
5
5
4
4
2
5
11
2
11
3
6
5
5
2
7
3
19
7
20
10
2
88
14
12
4
10
75
28
26
16
45
31
37
11
16
87
14
3
58
0
11
18
Ausgehend von der damaligen Beschlusslage wäre das öffentliche Interesse an 10
Kinderspielplätzen zu verneinen. Die regionalen Auswirkungen dieser Erkenntnis werden in der
Sitzung graphisch dargestellt.
1.3
Pilotmodell Kalkar
Die Dorfgemeinschaft Kalkar verfügt eigentumsähnlich über ein Kirchengrundstück und
verantwortet die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch eigens hierzu qualifizierte
Vereinsmitglieder selbständig. Hierzu hat sie auf eigene Kosten eine spezielle
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Mit dem Einverständnis der Dorfgemeinschaft ist die
Vereinssatzung dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt und der Vorsitzende, Herr Alfred Himburg,
Seite 4 von Ratsdrucksache 192-IX
steht darüber hinaus für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung. Die Verwaltung plant,
dieses Angebot im Rahmen einer Informationsveranstaltung dankend in Anspruch zu nehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Betrieb und Unterhaltung von Kinderspielplätzen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen im Sinne
von § 82 GO.
3. Finanzielle Auswirkungen
3.1
Produktaufwand
Die jährlichen Aufwendungen beim Produkt 06366200 Kinderspielpätze betragen konsumtiv rund
130.000,00 € und investiv 10.000,00 €, insgesamt somit rund 140.000,00 €.
3.2
Konkretisierung des konsumtiven Kostenaufwandes
Der konsumtive Aufwand weist folgende Eckdaten aus:
Bezeichnung
Jährlicher Aufwand
Aufwand beim Bauhof (Personalkosten und Verrechnungsleistungen)
76.000,00 €
Aufwand beim Fachamt einschl. Verwaltungsgemeinkosten etc.
38.000,00 €
Für 21 Spielplätze bestehen Pflegeverträge mit Vereinen,
6.500,00 €
Elterninitiativen oder Dorfgemeinschaften.
Aufwand für die jährliche Hauptinspektion durch einen externen
3.500,00 €
Sachveständigen
Sachaufwand (insbes. Reparaturkosten, Sand, Kies und Ersatzteile)
6.000,00 €
Gesamtaufwand konsumtiv
130.000,00 €
3.3
Konsolidierungsziele
Mit ihrem privaten Engagement leisten die Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen bereits heute
einen beträchtlichen Eigenanteil an der Aufrechterhaltung örtlicher Spielplatzangebote. Gleichwohl
interpretiert die Verwaltung den Prüfauftrag der Politik im Rahmen der Beratungen zum Haushalt
2010 dahingehend, dass es angesichts der finanziellen Situation der Stadt Bad Münstereifel und
des daraus erwachsenden Konsolidierungszwangs notwendig wird, Eigeninitiative und –
verantwortung der Bürgerinnen und Bürger noch verstärkt einzufordern, auch um im Bereich der
freiwilligen Leistungen den Erhalt dezentraler Standorte zu ermöglichen.
Ein wirklicher Konsolidierungsbeitrag bedingt aus Sicht der Verwaltung, dass sich die Stadt aus
Betrieb und Verkehrssicherungspflicht für einen großen Teil der Spielplätze löst und der
Fortbestand dieser Standorte – z. B. nach dem „Modell Kalkar“ – vom bürgerschaftlichen
Engagement abhängig zu machen ist.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Im Falle der Reduzierung von Kinderspielplätzen in städtischer Verantwortung wirkt sich dies
insbesondere auf den Aufgabenumfang beim städtischen Bauhof und nachrangig beim Fachamt
aus. Detailliertere Aussagen sind hierzu derzeit noch nicht möglich.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Demographie und Finanznot führen aus Sicht der Verwaltung zwingend zur Reduzierung öffentlich
verantworteter Spielplätze. Angesichts des bisher schon bestehenden örtlichen Interesses am
Spielplatz vor Ort und in Kenntnis des „Modells Kalkar“ muss man davon ausgehen, dass Vereine,
Dorfgemeinschaften oder Eigeninitiativen bereit und in der Lage sind, lokale Infra-Struktur zu
erhalten und sich noch in verstärktem Maße einzubringen. Verwaltung und Dorfgemeinschaft
Kalkar werden dabei für Information und Beratung sorgen, soweit dies möglich ist.
Seite 5 von Ratsdrucksache 192-IX
Hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung der Grundstücksnutzung ist es aus Sicht der Verwaltung
wichtig, dass Vereine, Dorfgemeinschaften oder Elterninitiativen einen eigentümerähnlichen Status
erlangen und die Stadt somit aus jeglicher Haftung und Kostenträgerschaft entlassen wird.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Bad Münstereifel sieht die Notwendigkeit, insbesondere aus Gründen der
finanziellen Konsolidierung die Zahl öffentlich verantworteter Kinderspielplätze erheblich zu
reduzieren.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, betroffene Vereine/Initiativen/Dorfgemeinschaften aus den
Ortschaften zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, deren Standorte aufgrund
geringer Kinderzahlen zur Disposition gestellt werden müssen. Dabei sollen die städtischen
Ziele vermittelt, gemeinsam nach Lösungen gesucht und umfassend über das „Modell
Kalkar“ und dessen Übertragbarkeit auf andere Ortschaften informiert werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Etatberatungen 2011 die abschließende
Beratung und Beschlussfassung durch den Fachausschuss herbeizuführen.