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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
86 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
09.10.15, 18:06
Aktualisiert
09.10.15, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 01.10.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-163/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 23.06.2015 5 Neuwahl der Schiedspersonen Der Rat wählt Herrn Michael Maas zur Schiedsperson.Des Weiteren wählt der Rat Frau Sabine Biergans zur stellvertretenden Schiedsperson. Die Gewählten haben der Wahl zugestimmt. Der Direktor des Amtsgerichtes Düren hat die Wahl bestätigt. 23.06.2015 7 Haushaltssatzung 2 0 1 5 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2025 Der Rat beschließt: a) der Haushaltssatzung 2015 mit Haushaltsplan und sonstigen Anlagen, b) des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2025 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Beratungs- und Beschlussergebnisse. Siehe TOP Drucksache VL-163/2015 23.06.2015 8 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 - Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende Der Rat beschließt: 1. Die Gemeinde Langerwehe will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer Modell“ übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, initiativ zu werden und den Kreis Düren aufzufordern, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264 Abs. 1 SGB V zu treffen für Langerwehe und andere kreisangehörige Kommunen. 3. Die Gemeinde Langerwehe bittet die kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises, über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte hinaus, das Thema gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Langerwehe und anderen kreisangehörigen Kommunen mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass zwischen dem Land NRW (vertreten durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter [MGEPA]) und diversen Krankenkassen (AOK, Novitas BKK, Knappschaft, DAK, TK, IKK classic) eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung geschlossen, wurde. Die einzelnen Kreise werden in naher Zukunft an einer Informationsveranstaltung des Ministerium teilnehmen und anschließen die Kommunen über das weitere Verfahren informieren.